Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 29. Mai 2013

2 K 274.12

Das Verwaltungsgericht stellt die Informationsverpflichtung der Beklagten - ein Tochterunternehmen eines bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmens - sowie die Anspruchsberechtigung der Klägerin - einer kreisfreien Stadt - fest und verurteilt die Beklagte, diverse Informationen über die Planung eines Schienenwegs für die S-Bahn herauszugeben. Insbesondere enthalten diese Informationen kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; auch andere Ausnahmetatbestände erkennt das Gericht nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 10. September 2013

2 K 61.13

Das Verwaltungsgericht lehnt die Klage auf Herausgabe der Richtlinie für das Nachrichtendienstliche Informationssystem durch das Bundesministerium des Inneren unter Verweis auf dessen nicht vorhandene Verfügungsberechtigung ab. Der entsprechende Passus des Informationsfreiheitsgesetzes bezweckt, die Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt bzw. die die Verfahrensführung innehat. Zwar besteht im Regelfall eine Übereinstimmung zwischen Besitz und Verfügungsberechtigung, doch ist vorliegend das vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommene Bundesamt für Verfassungsschutz Urheber der Richtlinie. Eine Übertragung der Verfügungsberechtigung auf andere Behörden, die auch im Besitz des Dokuments sind und dem Anwendungsbereich unterfallen, würde dem Zweck der Ausnahmebestimmung zuwiderlaufen und ist ausgeschlossen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 6. Juni 2013

2 K 255.12

Das Bundesministerium des Innern wird verpflichtet, dem Kläger Zugang zu bestimmten Tagesordnungspunkten der Protokolle einer Ausländerreferentenbesprechung (Bund-Länder-Treffen) zu gewähren. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Verfügungsberechtigung an dem Protokoll nicht bei allen beteiligten Ländern, sondern beim federführenden Bundesministerium, das die Protokolle selbst erstellt, liegt. Der von der Behörde geltend gemachte Schutz der Beratungen von Behörden kommt als Ausschlussgrund nicht zum Tragen, da die streitbefangenen Tagesordnungspunkte entweder keine Angabe über den geschützten Beratungsprozess, sondern nur über das Ergebnis enthalten oder eine mögliche Beeinträchtigung nicht plausibel dargelegt wurde bzw. nicht nachvollziehbar ist, dass eine solche zum Zeitpunkt der Verhandlung noch bestehen soll. Siehe auch Parallelverfahren: VG Berlin, 2 K 176.13 und 2 K 286.12. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 15. März 2013

2 K 172.12

Einer Auskunft über die Geschäftsführervergütung bei der Beklagten - ein beliehenes Unternehmen, das öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt - steht der Schutz personenbezogener Daten bzw. die fehlende Einwilligung der Geschäftsführer entgegen. Da es in dem fraglichen Jahr nur zwei Geschäftsführer gegeben hat, entfällt dieser Schutzbedarf nicht durch die Angabe einer Summe der gezahlten Geschäftsführergehälter. Für andere Dokumente fehlt der Beklagten die Verfügungsberechtigung, weil der Informationsberechtigte dieselben Unterlage auch bei der Stelle beantragt hat, die sie erstellt hat. Offenzulegen sind hingegen die Namen der Verfasser von Prüfberichten, soweit es sich um juristische Personen handelt, sowie weitere Dokumente. In Bezug auf diese geht das Verwaltungsgericht auf verschiedene Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes ein, die es jedoch nicht für einschlägig hält. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Zuständigkeit Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 6. Juni 2013

2 K 286.12

Das Bundesministerium des Innern wird verpflichtet, dem Kläger Zugang zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt des Protokolls einer Ausländerreferentenbesprechung (Bund-Länder-Treffen) zu gewähren. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Verfügungsberechtigung an dem Protokoll nicht bei allen beteiligten Ländern, sondern beim federführenden Bundesministerium, das die Protokolle selbst erstellt, liegt. Der von der Behörde geltend gemachte Schutz der Beratungen von Behörden kommt als Ausschlussgrund nicht zum Tragen, da entweder nicht erkennbar ist, dass die streitbefangenen Tagesordnungspunkte Angaben über den geschützten Beratungsprozess enthalten oder eine mögliche Beeinträchtigung nicht plausibel dargelegt wurde bzw. nicht nachvollziehbar ist, dass eine solche zum Zeitpunkt der Verhandlung noch bestehen soll. Siehe auch Parallelverfahren: VG Berlin, 2 K 176.13 und 2 K 255.12. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

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