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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Urteil: Verwaltungsgericht Koblenz am 1. Februar 2012

5 K 424/11

Das Bundesarchivgesetz ist ein das Informationsfreiheitsgesetz verdrängendes Spezialgesetz. Das Informationsfreiheitsgesetz greift damit nicht gegenüber dem Bundesarchiv. Ein Einsichtsanspruch erstreckt sich grundsätzlich lediglich auf solche amtlichen Informationen, die tatsächlich bei der Behörde vorhanden sind. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine generelle Verpflichtung der Behörde, nicht vorhandene Akten zu beschaffen. Der Anspruch auf Akteneinsicht aus dem Bundesarchivgesetz bezieht sich nur auf Archivgut im Besitz des Bundesarchivs. Das Bundesarchiv muss zumindest über einen rechtlich durchsetzbaren Herausgabeanspruch gegen den Besitzer der archivwürdigen Unterlagen verfügen. Aus Art. 5 Abs.1 Satz 2 Grundgesetz ergibt sich zwar das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen zu informieren, aber kein Leistungsrecht auf die Beschaffung von Informationsquellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Durchführung des Antragsverfahrens Konkurrierende Rechtsvorschriften

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