Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 22. August 2014

5 BV 10.1344

Der Verwaltungsgerichtshof teilt das bisherige Verfahren 5 BV 10.1344. Ein neues Verfahren betreffend die Herkunftsländer-Leitsätze für bestimmte Staaten wird unter dem Aktenzeichen 5 BV 14.1805 geführt; das verbleibende Verfahren unter dem bisherigen Aktenzeichen wird ruhend gestellt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 4. Oktober 2004

22 CE 04.2231

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Ablehnung eines Antrag auf einstweilige Anordnung der Herausgabe von Akten über den privaten Anbau von gentechnisch verändertem Mais durch die Vorinstanz. Er sieht keine Eilbedürftigkeit einer Entscheidung. Dem beklagten Landwirtschaftsministerium fehlt mangels umweltbezogenen Handlungsauftrags außerdem die Behördeneigenschaft im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Auch besteht ein Informationsanspruch weder auf der Grundlage der Freisetzungsrichtlinie der EG (Informationspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung gentechnisch veränderter Organismen) noch der Umweltinformationsrichtlinie. Beide Richtlinien waren zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die betroffenen Landwirte haben sich zudem ausdrücklich gegen die beantragte Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen ausgesprochen. Geklagt hatte ein Imker, der "gentechnikfreien" Honig vertreibt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 14. November 2012

5 BV 10.1344

Der Verwaltungsgerichtshof legt die Streitsache erneut dem Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts vor, nachdem das Ministerium des Innern zwar der Aufforderung zur Aktenvorlage nachgekommen ist, die Informationen aber unter Abgabe einer erneuerten Sperrerklärung teilweise geschwärzt hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-

5 BV 10.1344

Das Oberverwaltungsgericht gibt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erneut auf, alle Herkunftsländer-Leitsätze in der zum Zeitpunkt dieses Beschlusses verfügbaren aktuellen Form vorzulegen. Es bemängelt, dass die Beklagtenseite nach Verzögerung des Verfahrens durch eine untaugliche und für das Bundesverwaltungsgericht nicht nachvollziehbare Sperrerklärung den Streitgegenstand auf eine historische Fassung der Leitsätze festlegen will. Bei einer Verpflichtungsklage kommt es aber grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage der abschließenden Entscheidung des Gerichts an. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 27. Februar 2017

4 N 16.461

In einem Normenkontrollverfahren entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass eine Informationsfreiheitssatzung nur dann auf die satzungsrechtliche Generalklausel als Rechtsgrundlage gestützt werden kann, wenn Eingriffe in Grundrechte Dritter von vornherein durch entsprechende Ausnahmetatbestände ausgeschlossen sind. Ortsrechtliche Regelungen können die gesetzlichen Grenzen nicht modifizieren. Daher ist die streitgegenständliche Informationsfreiheitssatzung unwirksam. Sie enthält unter anderem eine Abwägungslösung sowohl für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als auch für personenbezogene Daten. Als nicht entscheidungserheblich stuft der Verwaltungsgerichtshof die Frage nach dem Gesetzesvorrang des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz ein. Danach hat jeder ein Auskunftsrecht über den Inhalt von Akten öffentlicher Stellen (also auch der Kommunen), der ein berechtigtes, nicht auf entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft darlegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 16. Juli 2008

5 C 08.1191

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags durch die Vorinstanz. Der Kläger begehrte die Offenlegung der Berechnungsgrundlage für den Unterkunftszuschuss durch eine ARGE. Als Gemeinschaftseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger ist diese nicht Teil der Bundesverwaltung und somit nicht informationspflichtige Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 7. Oktober 2008

5 BV 07.2162

Die beantragte Offenlegung der Namen und Adressen sämtlicher bei einem Träger der Sozialversicherung versicherten Mitglieder ist geeignet, wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen. Der entsprechende Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes greift auch ein, wenn eine weitgehende Monopolstellung im Kernbereich des Versicherungsträgers besteht. Der Herausgabe der Mitgliederdaten natürlicher Personen steht der Sozialdatenschutz entgegen. Außerdem bezweifelt der Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf eine derartige Adressensammlung die Vereinbarkeit der kommerziellen Interessen des Antragstellers mit den Transparenzzielen des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Informationsweiterverwendungsgesetz kommt als Anspruchsgrundlage nicht in Frage. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten

Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 14. Mai 2012

BAY VGH 7 CE 12.572 2012 LPG

Antragsteller hat keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht. Eine andere Entscheidung ist schon deshalb nicht möglich, weil der Senat - wie sich aus seiner Entscheidung vom heutigen Tag im Parallelverfahren der Beteiligten ergibt (BAY VGH 7 CE 12.572 2012 LPG), den vom Antragsteller geltend gemachten Anordnungsanspruch in vollem Umfang abgelehnt hat.

Rechtsschutz Veröffentlichung der Bezüge eines Geschäftsführers einer GmbH in kommunaler Trägerschaft Krankenhaus persönlche Daten Gehalt

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 25. September 2012

5 BV 10.1344

Das Oberverwaltungsgericht gibt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erneut auf, alle Herkunftsländer-Leitsätze in der zum Zeitpunkt dieses Beschlusses verfügbaren aktuellen Form vorzulegen. Es bemängelt, dass die Beklagtenseite nach Verzögerung des Verfahrens durch eine untaugliche und für das Bundesverwaltungsgericht nicht nachvollziehbare Sperrerklärung den Streitgegenstand auf eine historische Fassung der Leitsätze festlegen will. Bei einer Verpflichtungsklage kommt es aber grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage der abschließenden Entscheidung des Gerichts an. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales in-camera Verfahren

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 14. November 2012

5 BV 10.1344

Der Verwaltungsgerichtshof legt die Streitsache erneut dem Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts vor, nachdem das Ministerium des Innern zwar der Aufforderung zur Aktenvorlage nachgekommen ist, die Informationen aber unter Abgabe einer erneuerten Sperrerklärung teilweise geschwärzt hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales