Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 21. Februar 2008

20 F 3.07

Der Beschluss enthält ausführliche Erläuterungen zum "in-camera"-Verfahren und zu dessen prozessualen Besonderheiten. Maßstab für die Prüfung in diesem Verfahren ist nicht das materielle Recht, über das das Hauptsachegericht zu entscheiden hat, sondern die am Maßstab der Verhältnismäßigkeit orientierte Interessengewichtung. Vor diesem Hintergrund tritt der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus den Akten der Atomaufsichtsbehörde hinter das öffentliche Informationsinteresse zurück, soweit diese sich auf einen Störfall in einem Kernkraftwerk beziehen. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt an der Entscheidung des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts nur unwesentliche Korrekturen vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales in-camera Verfahren

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Potsdam am 5. Juni 2008

3 K 693/07

Der Antragsteller begehrte erfolglos Einsicht in den Schriftwechsel zwischen dem Ministerpräsidenten und einer Bundesministerin. Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ab. Ob der Aktenbegriff des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes erfüllt ist, wenn den Unterlagen eine Vorgangsbezogenheit fehlt, lässt das Gericht offen. Es stützt seine Ablehnung hauptsächlich auf den Ausnahmetatbestand zum Schutz des Willensbildungsprozesses zwischen Behörden, der auch nach Abschluss des Prozesses gilt. Behördenmitarbeiter sollen vielmehr auch künftig noch bereit sein, ihre Ansichten in Willensbildungsprozessen unbefangen und unabhängig zu äußern. Ein überwiegendes Einsichtsinteresse des Klägers ist nicht zu erkennen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 26. September 2008

12 M 69.08

Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht zurück. Gegenstand des Einsichtsantrags war ein Schriftwechsel zwischen dem Ministerpräsidenten und einer Bundesministerin. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

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