Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 13. August 2010

10 A 10076/10

Das Oberverwaltungsgericht verneint die Verpflichtung der Behörde zur Herausgabe eines Gutachtens zur Verfolgung von vermeintlich im Ausland befindlichen Erotik-Anbietern mit der Begründung, diese könnten sich mittels neuer Verschleierungstaktik dem möglichen aufsichtsbehördlichen Eingreifen entziehen (Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit). Die noch von der Vorinstanz vertretene analoge Anwendung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten vom Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes auf Landesmedienanstalten weist das Gericht jedoch ausdrücklich zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Sicherheitsaspekte Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V)

Urteil: Verwaltungsgericht Schwerin am 27. August 2010

1 A 389/07

Es besteht ein Anspruch auf Informationszugang zu Rechnungen, die dem Land von Amtshilfe leistenden Bundesländern anlässlich eines Besuchs des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt wurden. Zu überlassen sind Kopien sämtlicher Rechnungen einschließlich des dort jeweils ausgewiesenen Gesamtbetrags, aber ohne Belege, Anlagen und Einzelaufstellungen. Die Gesamtbeträge waren zuvor bereits teilweise im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage oder einer Veröffentlichung seitens der Amtshilfe leistenden Länder selbst bekannt geworden. Zu schwärzen sind allerdings sonstige inhaltliche Angaben zu Einzelheiten der Personal- und Sachkosten. Diese Einschränkung begründet das Verwaltungsgericht mit dem Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz von Angaben und Mitteilung von Behörden, die nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes unterfallen und deren Einverständnis mit der Herausgabe nicht vorliegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Sicherheitsaspekte Strafverfolgung Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Fotokopien

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 7. Oktober 2010

8 A 875/09

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Das Informationsfreiheitsgesetz ist auf die Tätigkeit der Polizeibehörden auf dem Gebiet der Strafverfolgung nicht anwendbar. Wird die Polizei zum Zweck der Strafverfolgung (repressiv) und nicht vorbeugend (präventiv) tätig, zählt sie zu den Behörden der Staatsanwaltschaft. Auf diese ist das Gesetz nur anwendbar, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte

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