Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 13. Januar 2011

T-362/08

Ein Mitgliedstaat kann nach Art. 4 Abs. 5 der Verordnung der Verbreitung von aus ihm stammenden Dokumenten nur widersprechen, wenn er sich auf die materiellen Ausnahmen des Art. 4 Abs. 1-3 stützt und seinen Standpunkt ordnungsgemäß begründet. Die Kommission ist als diejenige, die eine Entscheidung über die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten erlässt, für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung verantwortlich. Aus der Begründung der Entscheidung des Unionsorgans muss hervorgehen, dass die Anwendbarkeit der materiellen Ausnahmen geprüft wurde. Die Kontrolle des Unionsrichters muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft , bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt. Die Kommission hat die Begründungspflicht vorliegend nicht verletzt. Da die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten abweichen, sind sie eng auszulegen und anzuwenden. Das Gericht weist den Antrag der Klägerin ab, der Kommission die Vorlage des zur Einsicht verweigerten Dokuments des Mitgliedstaats aufzugeben, da das Gericht auch ohne die Vorlage zur Entscheidung in der Lage ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Cottbus am 25. Januar 2011

3 K 1050/09

Die Klägerin, eine Trägerin sozialer Einrichtungen für Behinderte, hat keinen Anspruch auf Einsicht in Vorgänge, aus denen sich die Entgeltsatzvereinbarungen mit allen Trägern vergleichbarer Einrichtungen ergeben. Aktenführende Behörde im Sinne des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist jene Behörde, bei der die betroffenen Unterlagen tatsächlich vorhanden sind. Maßgeblich für die Beurteilung des Vorhandenseins ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Aufgrund einer Zuständigkeitsänderung hatte sich aber die ursprünglich aktenführende Behörde der Vorgänge endgültig entledigt. Das Gesetz gewährt keinen Anspruch auf Einsicht in Retente, da der Anspruch auf Akteneinsicht in der Regel ausschließlich durch Gewährung von Einsicht in die Originaldokumente erfüllt wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Durchführung des Antragsverfahrens Begriffsbestimmung Prozessuales Bestimmtheit des Antrags Beratungspflicht

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 26. Januar 2011

7 K 1743/10

Das Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen die Verweigerung der Einsicht in bestimmte Teile einer Tierschutzakte ab. Zuvor hatte dasselbe Gericht bereits eine Klage abgewiesen, die sich auf die gesamte Akte bezogen hatte. Die materielle Rechtskraft dieses Urteils steht einer Abweichung vom Entscheidungsinhalt entgegen. Sie umfasst die Ablehnung der Einsicht in die Akte insgesamt und damit auch in einzelne Teile derselben. Außerdem steht der bereits in der ersten Entscheidung des Gerichts erkannte Schutz personenbezogener Daten (Tierhalter) einer Einsichtnahme entgegen. Siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Dezember 2008, AZ: 7 K 982/08. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 5. August 2011

2 K 765/11

Bürokommunikationsnummern von Bearbeitern sind grundsätzlich nicht geschützt, es sei denn, im konkreten Fall erfordert die persönliche Schutzbedürftigkeit des Amtsträgers eine Geheimhaltung. Das Verwaltungsgericht stellt im vorliegenden Fall fest, dass die Entscheidung zur Verweigerung der Herausgabe des Telefon- und E-Mail-Verzeichnisses einer Arbeitsagentur ermessensfehlerhaft war und verpflichtet die Behörde zur erneuten Entscheidung. Insbesondere fehlt es an der Abwägung des Informationsinteresses des Klägers mit dem ggf. bestehenden Geheimhaltungsinteresse wegen einer Gefährdung der persönlichen Sicherheit oder anderer Beeinträchtigungen der betroffenen Mitarbeiter. Zur Rechtsprechung den Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten betreffend siehe höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2016 (7 C 20.15, 7 C 23.15, 7 C 27.15, 7 C 28.15). (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 30. November 2011

17 K 361/11

Gegenstand des Informationszugangsbegehrens sind Kunstwerke in hamburgischen Museen. Ein Zugangsanspruch nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz ist ausgeschlossen, weil dieser Anspruch bestandskräftig abgelehnt wurde. Das Gesetz sieht eine Ablehnungsfiktion vor, wenn der Antrag nicht innerhalb einer festgelegten Frist beschieden wird. Gegen diese fingierte Ablehnung hat der Antragsteller versäumt, binnen Jahresfrist Widerspruch einzulegen. Die vom Gesetzgeber vorausgesetzte prinzipielle Trennbarkeit der Information vom Informationsträger ist bei den Kunstwerken nicht gegeben, so dass sie nicht als "Aufzeichnung" und somit nicht als Information im Sinne des Gesetzes gelten. Zudem mangelt es an der Amtlichkeit der Informationen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Prozessuales

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