Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. Februar 2021

12 L 53/20

Die Gewährung von Einsicht in Steuerakten ist eine Abgabenangelegenheit, wenn über sie auf der Grundlage steuerverfahrensrechtlicher Regelungen zu entscheiden ist. Wird der Auskunftsanspruch aber nicht auf die Abgabenordnung, sondern auf die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes gestützt, hängt der Anspruch nicht mit der Verwaltung von Abgaben im Sinne der Finanzgerichtsordnung zusammen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Freiburg am 4. Juni 2020

5 K 1473/20

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, Einblick in die Totenscheine von an bzw. mit Corona verstorbenen Personen zu erhalten, ab. Es begründet dies mit einer entgegenstehenden, gegenüber dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg vorrangigen und abschließenden Regelung des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 6. November 2019

1 S 2005/19

Gegenstand des Verfahrens waren die Einsicht in und hilfsweise Auskünfte aus Personenstandsregistern für eine journalistische Recherche zu NS-Kriegsverbrecher. Im Ergebnis stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass das Personenstandsgesetz dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) als Spezialregelung vorgeht (§ 1 Abs. 3 LIFG). (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Saarland)

Beschluss: Finanzgericht des Saarlandes am 3. April 2019

2 K 1002/16

Das Finanzgericht des Saarlandes beschäftigte sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Einsicht in seine bei der Finanzbehörde vorliegenden Steuerakten hat. Es kommt zu dem Ergebnis, dass seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ab 25. Mai 2018 für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde bestehe, was sich aus Art. 15 Abs. 1 HS. 2, Abs. 2 DS-GVO ergebe. Das Finanzgericht stellt weiter fest, dass § 1 Satz 1 SIFG einen Informationszugang zu den Landesfinanzbehörden gewähren dürfte, da diese nicht gemäß § 2 SIFG vom Informationszugang ausgenommen seien. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 4. November 2015

7 C 4.14

Das Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus und bittet den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens um die Klärung mehrerer Fragen zur Auslegung des unionsrechtlich normierten Berufsgeheimnisses bzw. zur Reichweite der damit verbundenen Verschwiegenheitspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Vorinstanzen hatten den Klagen im Wesentlichen stattgegeben mit Ausnahme von in den Unterlagen enthaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Dritter. Andere Angaben zum beaufsichtigten Unternehmen seien demgegenüber nicht schutzwürdig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Verwaltungsaufwand

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. Oktober 2015

12 S 43.15

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück. Es bestätigt damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass ein von einem Journalisten gestellter presserechtlicher Auskunftsantrag nicht gleichsam automatisch einen - im Erfolgsfall grundsätzlich gebührenpflichtigen - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz mitumfasst. Vor dem Hintergrund, dass es sich beim Informationsfreiheitsgesetz um ein Jedermannsrecht handelt, vermag das journalistische Interesse des Antragstellers, die Öffentlichkeit zeitnah über die mit seinen Anträgen begehrten Informationen zu unterrichten, die Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu rechtfertigen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Beschluss: Finanzgericht Münster am 25. Juni 2012

15 K 874/10 AO

Das Finanzgericht verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht. Für die Klage eines Insolvenzverwalters gegen ein Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs des Insolvenzschuldners ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten jedenfalls dann unzulässig, wenn der Kläger seinen Anspruch nicht auf die Vorschriften der Abgabenordnung, sondern ausschließlich auf die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes NRW stützt. Insofern macht der Kläger als Insolvenzverwalter als nicht am steuerlichen Verwaltungsverfahren Beteiligter auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen einen eigenständig geregelten Informationsanspruch geltend und damit gerade keinen Anspruch, der mit der Verwaltung von Abgaben zusammenhängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

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