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  1. Beauftragte für die Informationsfreiheit
    In diesem Beitrag geht es um den*die Bundesbeauftragte*n für die Informationsfreiheit. In den Fous gerückt werden das Amt, der Aufbau der Behörde, das Recht, den*die Bundesbeauftragte*n anzurufen.

    Einige Bestimmungen zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz gelten auch für den*die Bundesbeauftragte Hiernach werden die Aufgaben des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit vom Bundesbeauftragten für Der Deutsche Bundestag wählt auf Vorschlag der Bundesregierung die oder den Bundesbeauftragten ohne Aussprache des Bundesministeriums der Verteidigung (§ 19 Abs. 3 BDSG a.F.) und der Staatsanwaltschaft sowie der Bundestag wenden (Abs. 2).

  2. Öffentliche Sicherheit
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahmen von Informationszugangsansprüchen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Die Autorin stellt u.a. die Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene dar.

    Die Autorin stellt u.a. die Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene dar. Hinsichtlich eines Antrags auf Zugang zu Unterlagen über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung beim Bundesministerium § 3 Nr. 2 IZG LSA stimmt wortgleich mit der Bundesvorschrift überein. Münster, 03.08.2010, 8 A 283/08, Rn. 46 – Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen gegenüber Bundesministerium Münster, 03.08.2010, 8 A 283/08, Rn. 57 – Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen gegenüber Bundesministerium

  3. Besondere öffentliche Interessen
    Fiskalische Interessen des Bundes und der Länder, Schutz vertraulich übermittelter oder erhobener Informationen, Informationen der Nachrichtendienste und in Verbindung mit der Aufgabenwahrnehmung nach den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen

    des Bundesfinanzministeriums.27 Hierzu zählen weiterhin die Generalzolldirektion und die Zollverwaltung (BKartA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (§ 48 Abs. 1 GWB) sowie die Bundesanstalt Dies kann demnach Aufgabenbereiche der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes (BKA), der Bundeswehr, IFG unterfällt.109 In Betracht käme die Anwendung des Ausschlussgrundes demnach auch für das Bundesministerium , [verfügt].”110 Dem folgend wird von der Rechtsprechung auch der Informationszugang zu beim Bundesministerium

  4. Veröffentlichungspflichten
    Der Beitrag widmet sich den Veröffentlichungspflichten aus einfachgesetzlicher Sicht. Es wird ein systematischer-kritischer Überblick zu den bestehenden rechtlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene gegeben.

    Es wird ein systematischer-kritischer Überblick zu den bestehenden rechtlichen Regelungen auf Bundes-

  5. Geheimnisschutzvorschriften
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahme von Informationszugangsansprüchen aufgrund entgegenstehender Geheimnisschutz- und Vertraulichkeitsvorschriften. Schwerpunktmäßig setzt er sich mit dem Regelungsgehalt der Rezeptionsnorm auf Bundesebene (§ 3 Nr. 4 IFG) auseinander.

    Schwerpunktmäßig setzt er sich mit dem Regelungsgehalt der Rezeptionsnorm auf Bundesebene (§ 3 Nr. 4  Im IFG des Bundes soll § 3 Nr. 4 diese Funktion erfüllen. Die Weigerung des Bundesministeriums der Verteidigung, Geokoordinaten eines bei einer Militäroperation betreffen könne, hielt das VG Köln für plausibel.33 Hingegen hatte das Bundesministeriums für Verkehr Werftenförderung.↩︎ BVerwG, 05.05.2022, 10 C 1/21, Rn. 21 f. – Sitzungsprotokolle eines Beirats bei einem Bundesministerium

  6. Amtliche Informationen
    Dieses Kapitel erläutert, welche Art von Informationen von dem informationsfreiheitsrechtlichen Zugangsanspruch umfasst sind. Es stellt dabei (kritisch) die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Kriterien der Amtlichkeit dar.

    Es stellt dabei (kritisch) die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Kriterien

  7. Einleitung
    Das Kapitel stellt die informationsfreiheitsrechtliche Lage in Deutschland überblicksartig dar, zeichnet wesentliche Entwicklungen nach und gibt einen Ausblick auf möglicherweise anstehende Reformen sowie wesentliche praktische Herausforderungen.

    Transparenzgesetze der Bundesländer, das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG), Umweltinformationsgesetze Bevor das IFG auf Bundesebene in Kraft trat, verfügten bereits vier Bundesländer über ein Informationsfreiheitsgesetz Nach Erlass des IFG auf Bundesebene folgten in kurzer Zeit verschiedene weitere Bundesländer. des federführenden Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMI),76 Stand Mai 2023 gibt es noch keinen des Bundes und der Länder, 5.

  8. Kosten
    Der Beitrag beschäftigt sich mit den möglichen Kosten, die im Zusammenhang mit Anträgen auf Informationszugang für die Antragsteller*innen entstehen können.

    In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Verfahren hatte das Bundesministerium des Innern und für des Abschreckungsverbots angenommen:61 Das Bundesministerium des Innern (BMI) hatte ein einheitliches Informationsbegehren („Förderung des Sports durch das Bundesministerium des Innern”) zu 66 Sportverbänden Hinsichtlich des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt Das Bundesministerium des Innern hat in seinen 2005 erlassenen Anwendungshinweisen zum IFG den Standpunkt

  9. Verfahrensbezogene Ablehnungsgründe
    Den Ablehnungsgründen, die in diesem Kapitel unter dem Oberbegriff verfahrensbezogene Ablehnungsgründe behandelt werden, ist gemeinsam, dass sie die Entscheidungsprozesse oder Verfahren schützen sollen.

    Überblick über die Regelungen in Bund und Ländern Im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ist zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung wurde etwa angenommen bei Unterlagen des Bundesministeriums ; BVerwG, 05.05.2022, 10 C 1/21, Rn. 27 – Sitzungsprotokolle eines Beirats bei einem Bundesministerium BVerwG, 05.05.2022, 10 C 1/21, Rn. 26 ff. – Sitzungsprotokolle eines Beirats bei einem Bundesministerium Gesetzgebungsverfahren.↩︎ BVerwG, 05.05.2022, 10 C 1/21, Rn. 25 – Sitzungsprotokolle eines Beirats bei einem Bundesministerium

  10. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
    Der Abschnitt gibt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, erläutert die Definitionen einschlägiger Begriffe und stellt einschlägige Konstellationen dar.

    Überblick zu den gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene Wie auch beim Schutz personenbezogener Daten unterscheiden sich auf Bundesebene die Vorgaben von IFG, VIG und UIG hinsichtlich der Möglichkeit, den Zugang zu geistigem Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich anerkannt, dass auch Ausarbeitungen und Dokumentationen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dem Urheberrechtsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG Sitsen, Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, 2009, 250.↩︎ Vgl.

  11. Schutz personenbezogener Daten
    Der Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Diese werde näher bestimmt, um anschließend die Abwägung von Geheimhaltungsinteressen und Offenbarungsinteressen zu beschreiben.

    Insofern: Bundesministerium des Innern Bekanntmachung v. 21.11.2005, Az. ist die Klage eines Journalisten auf Zugang zu einem Abschlussbericht einer Untersuchung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (damals Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Informationsrechtlicher Zugang zu Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums – Informationsrechtlicher Zugang zu Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums

  12. Rechtsschutz
    Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten bei (teilweiser) Ablehnung von Anfragen nach Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen, sowohl gegen staatliche Stellen als auch gegen Privatrechtssubjekte.

    Wenn es sich bei der nächsthöheren Behörde jedoch um eine oberste Bundes- oder Landesbehörde handelt, Beispiel: Klage gegen Bundesministerium der Finanzen. Zuständig ist das VG Berlin. Beispiel: Anton beantragt Zugang zum Terminkalender des Bundeskanzlers für das Jahr 2021. würde – am Bundesverwaltungsgericht ab (§ 99 Abs. 2 S. 2 VwGO i.  Stastisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 2.4, Rechtspflege, Verwaltungsgerichte 2021, 30.

  13. Weitere Ablehnungsgründe
    Das Kapitel behandelt Ablehnungsgründe, die weitgehend nicht gesetzlich festgehalten sind: der Antrag sei rechtsmissbräuchlich, es bestehe unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entgegen oder die Informationen seien allgemein bekannt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für § 7 Abs. 2 S. 1 IFG klargestellt, dass die Norm auch auf einen von März 2023 zu Akten des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl hat es einen solch allgemeinen Einwand nun hat nunmehr in Bezug auf Akten des ehemaligen Bundeskanzlers Kohl entschieden, dass die Annahme der Vorinstanz, die Anträge der Klägerin seien zu unbestimmt, nicht mit Bundesrecht in Einklang stehe. Dies sah das Bundesverwaltungsgericht als gegeben an.

  14. Verfahren
    Der Beitrag stellt das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Informationszugang von der Antragstellung bis zur Entscheidung umfassend dar.

    von Anna Gilsbach, Hannah Vos Die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze des Bundes und der Länder Die weiteren Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze des Bundes und die der Länder formulieren Das OVG Münster hat jedoch zum IFG des Bundes entschieden, dass das Bundesinnenministerium nicht grundsätzlich Dies ist etwa in § 8 Nr. 4 EGovG für die Behörden des Bundes vorgesehen. , 10 C 1/21, Rn. 15 – Sitzungsprotokolle eines Beirats bei einem Bundesministerium.↩︎ BT-Drs. 15

  15. Der Informationsbegriff nach den Umweltinformationsgesetzen
    In diesem Kapitel gibt die Autorin einen Überblick über die Tatbestandsmerkmale des Umweltinformationsbegriffs aus § 2 Abs. 3 UIG.

    Zwar gilt diese Legaldefinition gemäß § 1 Abs. 2 UIG nur für informationspflichtige Stellen des Bundes öffentlichen Rechts.3 Allerdings enthalten die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen der Bundesländer Daten Der Begriff Umweltinformation wird im Umweltinformationsgesetz des Bundes definiert als Daten aus § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO).196 Da die Vorschrift Bürger*innen ermöglichen soll, die Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, Wolters Kluwer Rn. 24; BVerwG, 21.02.2008, 4

  16. Handbuch der Informationsfreiheit
    OpenRewi und FragDenStaat haben das Projekt Informationsfreiheit ins Leben gerufen, das dieses Handbuch zur Informationsfreiheit erarbeitet hat. Ziel des Handbuchs ist es, einen gut verständlichen und praxistauglichen Überblick des Informationsfreiheitsrechts in Deutschland zu geben.

    Ob Anfragen auf Bundes- oder auf Länderebene, das Handbuch leistet einen Beitrag dazu, dass alle ihr

  17. Die Informationsfreiheit in der Aarhus-Konvention
    Eine Einführung in den völkerrechtlichen Rahmen des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen

    Januar 2007 und die Europäische Union als Staatenbund am 17.

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