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  1. Verfahren
    Der Beitrag stellt das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Informationszugang von der Antragstellung bis zur Entscheidung umfassend dar.

    Ebenso durch die elektronische Form gemäß § 3a VwVfG, in der eine qualifizierte elektronische Signatur elektronische Signatur nicht erforderlich ist. für mündliche, die schriftlich oder elektronisch bestätigt werden. ; § 6 Abs. 1 S. 3 BbgAIG: schriftlich oder elektronisch; § 11 Abs. 1 HmbTG: soll schriftlich, elektronisch zur Verfügung gestellt, die elektronischen Dokumente auf einem Bildschirm wiedergegeben oder elektronische

  2. Die Informationsfreiheit in der Aarhus-Konvention
    Eine Einführung in den völkerrechtlichen Rahmen des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen

    Klein, Umweltinformation im Völker- und Europarecht, 2011, 35 ff.↩︎ United Nations, Report of the Klein, Umweltinformation im Völker- und Europarecht, 2011, 36.↩︎ Daniel R. Klein, Umweltinformation im Völker- und Europarecht, 2011, 62.↩︎ United Nations, Report of the United Klein, Umweltinformation im Völker- und Europarecht, 2011, 64; Astrid Epiney/Stefan Diezig/Benedikt Pirker Klein, Umweltinformation im Völker- und Europarecht, 2011, 47; UNECE, Declaration by the Ministers of

  3. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
    Der Abschnitt gibt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, erläutert die Definitionen einschlägiger Begriffe und stellt einschlägige Konstellationen dar.

    Behörde dem Geheimnisinhaber im Drittbeteiligungsverfahren mitgeteilt werden und könnte ihn davon überzeugen Gleiche gilt, werden private Gutachter und Gutachterinnen für die Behörde tätig.30 Dieses Ergebnis überzeugt stünde nicht mehr im Konflikt mit dem Zugang zum jeweiligen Werk nach einem Informationsantrag.48 Überzeugen des Eisenbahnbundesamtes (EBA), Betrachtungen zum Risiko des Aufpralls von Tieren auf das Magnetschwebebahnfahrzeug

  4. Verfahrensbezogene Ablehnungsgründe
    Den Ablehnungsgründen, die in diesem Kapitel unter dem Oberbegriff verfahrensbezogene Ablehnungsgründe behandelt werden, ist gemeinsam, dass sie die Entscheidungsprozesse oder Verfahren schützen sollen.

    Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts überzeugt: Schon aus der ausdifferenzierten Regelungssystematik Überzeugend ist dies jedoch nicht, denn ein solches Verhalten käme einer Arbeitsverweigerung gleich.106 Auch eine zeitliche Begrenzung des Ausschlussgrundes hat der Europäische Gerichtshof (wenig überzeugend154 Einsicht in das Senatsheft.↩︎ BVerwG, 26.04.2021, 10 C 2/20, Rn. 19 – CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen Ed. 2022, § 3 IFG Rn. 110.↩︎ BVerwG, 26.04.2021, 10 C 2/20, Rn. 18 – CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen

  5. Rechtsschutz
    Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten bei (teilweiser) Ablehnung von Anfragen nach Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen, sowohl gegen staatliche Stellen als auch gegen Privatrechtssubjekte.

    Der Bescheid kann auch elektronisch bekanntgegeben werden; teilweise wird hierfür jedoch die ausdrückliche Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift Bei Rechtsanwält*innen besteht gemäß § 55d VwGO eine Pflicht zur elektronischen Einreichung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Zulässige Beweismittel sind demnach der Zeug*innenbeweis, die Heranziehung von Sachverständigen, die

  6. Öffentliche Sicherheit
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahmen von Informationszugangsansprüchen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Die Autorin stellt u.a. die Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene dar.

    Sicherheit zu plausibilisieren.82 Die Möglichkeit, über den Emissionswert Rückschlüsse auf den Fahrzeugtyp Bekanntgabeinteresse wird ihm stattgegeben.94 Indem beide Interessen als öffentlich markiert werden, erzeugt

  7. Der Informationsbegriff nach den Umweltinformationsgesetzen
    In diesem Kapitel gibt die Autorin einen Überblick über die Tatbestandsmerkmale des Umweltinformationsbegriffs aus § 2 Abs. 3 UIG.

    in ihrem Art. 2 Nr. 1 dabei beispielhaft verschiedene Formen – schriftlich, visuell, akustisch, elektronisch bezeichnet man in der Physik die Ausbreitung von Energie in Form von Teilchenstrahlung oder elektromagnetischen Zu den elektromagnetischen Wellen zählen z. B. Strahlung) oder andere natürliche oder menschlich erzeugte Bedingungen, die die menschliche Gesundheit November 2022, https://www.bfs.de/DE/themen/ion/einfuehrung/einfuehrung_node.html.↩︎ Elektromagnetische

  8. Weitere Ablehnungsgründe
    Das Kapitel behandelt Ablehnungsgründe, die weitgehend nicht gesetzlich festgehalten sind: der Antrag sei rechtsmissbräuchlich, es bestehe unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entgegen oder die Informationen seien allgemein bekannt.

    abgegrenzt werden.29 Darüber hinaus kann im Jahr 2023 bei der gebotenen normativen Betrachtung eine elektronische hier zu berücksichtigen, dass § 6 S.G 1 EGovG und entsprechende landesrechtliche Regelungen eine elektronische

  9. Schutz personenbezogener Daten
    Der Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Diese werde näher bestimmt, um anschließend die Abwägung von Geheimhaltungsinteressen und Offenbarungsinteressen zu beschreiben.

    erkennen die Informationen damit nicht als schutzwürdig an.137 Als Grund hierfür stellt die Literatur überzeugend davon abgeschirmt zu werden, vom Publikumsverkehr oder der Möglichkeit von außen postalisch oder elektronisch Ausschlusses163 könnte die Schriftform jedoch auch in diesem Fall gemäß § 3a Abs. 2 S. 1 VwVfG durch die elektronische werden und der Dritte könnte seine Zustimmung somit auch in Form eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen elektronischen Dokumentes erklären, § 3a Abs. 2 S. 2 VwVfG.

  10. Kosten
    Der Beitrag beschäftigt sich mit den möglichen Kosten, die im Zusammenhang mit Anträgen auf Informationszugang für die Antragsteller*innen entstehen können.

    Rechercheaufwand.17 Darüber hinaus können abhängig vom Verwaltungsaufwand aber auch schriftliche oder elektronische geringfügiger Aufwand” in Thüringen (§ 15 Abs. 1 S. 3 ThürTG), mündliche, einfache schriftliche und elektronische

  11. Einleitung
    Das Kapitel stellt die informationsfreiheitsrechtliche Lage in Deutschland überblicksartig dar, zeichnet wesentliche Entwicklungen nach und gibt einen Ausblick auf möglicherweise anstehende Reformen sowie wesentliche praktische Herausforderungen.

    Informationsfreiheitsgesetz vor dem Hintergrund der Transformation der Landesverwaltung hin zu elektronischen Nicht überall ist eine Umstellung auf die elektronische Akte erfolgt.127 In diesem Zusammenhang begegnet

  12. Beauftragte für die Informationsfreiheit
    In diesem Beitrag geht es um den*die Bundesbeauftragte*n für die Informationsfreiheit. In den Fous gerückt werden das Amt, der Aufbau der Behörde, das Recht, den*die Bundesbeauftragte*n anzurufen.

    Der Bericht dient dazu, öffentliche Teilnahme zu erzeugen.

  13. Geheimnisschutzvorschriften
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahme von Informationszugangsansprüchen aufgrund entgegenstehender Geheimnisschutz- und Vertraulichkeitsvorschriften. Schwerpunktmäßig setzt er sich mit dem Regelungsgehalt der Rezeptionsnorm auf Bundesebene (§ 3 Nr. 4 IFG) auseinander.

    Die Einstufung im niedrigsten Verschlussgrad stellt so ein leichtes Werkzeug zur Ausdehnung des exekutiven

  14. Besondere öffentliche Interessen
    Fiskalische Interessen des Bundes und der Länder, Schutz vertraulich übermittelter oder erhobener Informationen, Informationen der Nachrichtendienste und in Verbindung mit der Aufgabenwahrnehmung nach den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen

    . – Angaben über Flugdaten in den USA registrierter Flugzeuge.↩︎ Vgl. hierzu die eindrücklichen Ausführungen

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