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  1. Die Informationsfreiheit in der Aarhus-Konvention
    Eine Einführung in den völkerrechtlichen Rahmen des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen

    Die Informationsfreiheit in der Aarhus-Konvention Eine Einführung in den völkerrechtlichen Rahmen des der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen. zum Zwecke der Aufklärung verbreiten sollen. getroffene Vereinbarung ergeben.25 Der Allgemeine Teil besteht aus Art. 1 (Ziel), Art. 2 (Begriffsbestimmungen Auflage 2018, Einführung Rn. 9.↩︎ Daniel R.

  2. Handbuch der Informationsfreiheit
    OpenRewi und FragDenStaat haben das Projekt Informationsfreiheit ins Leben gerufen, das dieses Handbuch zur Informationsfreiheit erarbeitet hat. Ziel des Handbuchs ist es, einen gut verständlichen und praxistauglichen Überblick des Informationsfreiheitsrechts in Deutschland zu geben.

    Ziel des Handbuchs ist es, einen gut verständlichen und praxistauglichen Überblick des Informationsfreiheitsrechts Das in jahrelanger Erfahrung Ziel des Handbuchs ist es, einen gut verständlichen und praxistauglichen Überblick des Informationsfreiheitsrechts

  3. Einleitung
    Das Kapitel stellt die informationsfreiheitsrechtliche Lage in Deutschland überblicksartig dar, zeichnet wesentliche Entwicklungen nach und gibt einen Ausblick auf möglicherweise anstehende Reformen sowie wesentliche praktische Herausforderungen.

    Allgemeine Gesetze sind subsidiär zu den spezielleren. Die Aktenführung erweist sich aber auch noch aus einem anderen Grund als problematisch. „Atomisierung” des Informationszugangsrechts.↩︎ Vgl. Bernhard W. Eine Koalition für Erneuerung. Ein Regierungsprogramm für Alle. Nordrhein-Westfalen/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nordrhein-Westfalen, Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen - Koalitionsvereinbarung

  4. Verfahrensbezogene Ablehnungsgründe
    Den Ablehnungsgründen, die in diesem Kapitel unter dem Oberbegriff verfahrensbezogene Ablehnungsgründe behandelt werden, ist gemeinsam, dass sie die Entscheidungsprozesse oder Verfahren schützen sollen.

     g IFG ausgeschlossen, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung Diese Argumentation und Schlussfolgerung muss gleichermaßen für alle Informationsfreiheitsgesetze gelten Durchführung von Ermittlungen Ferner geschützt ist die Durchführung von Ermittlungen. der Entscheidungsautonomie der Regierung genügen.101 Diese Rechtsprechung ist jedoch zum Kernbereich

  5. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
    Der Abschnitt gibt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, erläutert die Definitionen einschlägiger Begriffe und stellt einschlägige Konstellationen dar.

    Es lässt die Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 6 S. 2 IFG nur unter der Voraussetzung Für die Offenbarung von geistigem Eigentum oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gilt nach den ,6 die amtliche Information aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden kann,7 oder die Offenbarung Zu ihren Gunsten lässt sich sagen, dass mit der Sicherung der Geheimnisse auch eine Absicherung des allgemeinen .); siehe: BVerwG, 17.06.2020, 10 C 22/19, Rn. 14 ff. – Kein Informationszugangsanspruch zu Rabattvereinbarung

  6. Weitere Ablehnungsgründe
    Das Kapitel behandelt Ablehnungsgründe, die weitgehend nicht gesetzlich festgehalten sind: der Antrag sei rechtsmissbräuchlich, es bestehe unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entgegen oder die Informationen seien allgemein bekannt.

    dass das Anspruchsrecht mehrfach oder sogar regelmäßig in Anspruch genommen wird.1 Entsprechend der Ziele zweifelsfrei überhaupt nicht um die angefragte Information geht, sondern sie mit dem Antrag andere Ziele Gerechtfertigt ist diese Weigerung in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle nicht.11 Die Figur des und Schwärzung von Unterlagen sowie die Durchführung des Informationszugangs.24 Umstritten ist, ob B. eine Behinderung, die verfügbare technische Ausstattung und der Wohnsitz.43 Auch die finanziellen

  7. Rechtsschutz
    Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten bei (teilweiser) Ablehnung von Anfragen nach Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen, sowohl gegen staatliche Stellen als auch gegen Privatrechtssubjekte.

    Vereinigungen, wie z.  Auch für die Formulierung des Antrages und die Begründetheit ergeben sich keine Besonderheiten. Ansonsten beginnt die Frist mit der Präzisierung des Antrages. einer übereinstimmenden Erledigungserklärung der Beklagten. In diesen Fällen bleibt der klagenden Person nur die Erledigungserklärung.

  8. Besondere öffentliche Interessen
    Fiskalische Interessen des Bundes und der Länder, Schutz vertraulich übermittelter oder erhobener Informationen, Informationen der Nachrichtendienste und in Verbindung mit der Aufgabenwahrnehmung nach den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen

    Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)24 zur Wahrung staatlicher Sicherheitsinteressen wahrgenommen werde Speziell im Falle der Behörden nach § 3 Nr. 1 Bst. d) IFG wird die Rechtsprechung nicht müde zu betonen In Hinblick auf das Ziel des IFG62 wird man den öffentlichen Stellen daher abverlangen müssen, dass sie bestehendes Geheimhaltungsinteresse ankommen, nicht allein auf eine möglicherweise vorgeschobene Vereinbarung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz

  9. Verfahren
    Der Beitrag stellt das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Informationszugang von der Antragstellung bis zur Entscheidung umfassend dar.

    Ebenso § 3 Abs. 2 S. 1 LTranspG RP und § 4 Abs. 1 ThürTG, die nichtrechtsfähige Personenvereinigungen ob die Behörde über diese Information kraft Gesetzes oder – gegebenenfalls stillschweigender – Vereinbarung Während die Anhörung und ihre Durchführung teilweise detailliert in einem eigenen Paragraphen geregelt - und Transparenzgesetze die Voraussetzungen für die Durchführung einer Anhörung abschließend regeln, Aufforderung zur Stellungnahme Das Drittbeteiligungsverfahren beginnt mit einer Aufforderung zur Stellungnahme

  10. Öffentliche Sicherheit
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahmen von Informationszugangsansprüchen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Die Autorin stellt u.a. die Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene dar.

    Umfang der Regelung und Kritik Ausweislich der Gesetzesbegründung entsprang die Formulierung dem Wunsch Das ließe sich hingegen auch über eine entsprechende Formulierung erreichen. Es ist daher nicht einzusehen, wie eine Störung zustande kommen soll, die geeignet ist, die effektive Indem das BVerwG auf jegliche Verminderung von Qualität und Quantität der Verwaltungsarbeit abstellt46 Auflage 2016, § 3 Rn.158, der die personelle Konkretisierung z.

  11. Geheimnisschutzvorschriften
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahme von Informationszugangsansprüchen aufgrund entgegenstehender Geheimnisschutz- und Vertraulichkeitsvorschriften. Schwerpunktmäßig setzt er sich mit dem Regelungsgehalt der Rezeptionsnorm auf Bundesebene (§ 3 Nr. 4 IFG) auseinander.

    Grundsatzentscheidung zugunsten der Zugänglichkeit von Verwaltungsinformationen steht in Konflikt mit speziell Die Weigerung des Bundesministeriums der Verteidigung, Geokoordinaten eines bei einer Militäroperation Die vom BAMF dargelegte, befürchtete Störung ist hingegen keine strukturelle oder gewaltsame. Die Bremer Vorschrift begrenzt die Informationsverweigerung wenigstens zeitlich. Debus/Elisabeth Musch, Bewährung und Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechts, 1.

  12. Schutz personenbezogener Daten
    Der Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Diese werde näher bestimmt, um anschließend die Abwägung von Geheimhaltungsinteressen und Offenbarungsinteressen zu beschreiben.

    Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Dieser gilt jedoch stets dann nicht, wenn entweder der Dritte selbst in die Offenbarung seiner Daten Praxistipp: Zielt ein Informationsantrag auf die Zugänglichmachung personenbezogener Daten, sollte die einhellig als eine vertraglich geschuldete Pflicht96 an, die sich einerseits aus der formularmäßigen Vereinbarung Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 (BGBl.

  13. Beauftragte für die Informationsfreiheit
    In diesem Beitrag geht es um den*die Bundesbeauftragte*n für die Informationsfreiheit. In den Fous gerückt werden das Amt, der Aufbau der Behörde, das Recht, den*die Bundesbeauftragte*n anzurufen.

    Rechtsstellung des*der Bundesbeauftragten Der*die Beauftragte für Informationsfreiheit wurde mit Einführung Neben der erforderlichen Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten muss der*die Beauftragte über durch einschlägige Berufserfahrung erworbene Kenntnisse Zudem kann der*die Bundesbeauftragte Empfehlungen zur Verbesserung der Informationsfreiheit geben und Diese Verweisung wurde eingeführt, nachdem das alte Bundesdatenschutzgesetz mit Einführung der DSGVO

  14. Der Informationsbegriff nach den Umweltinformationsgesetzen
    In diesem Kapitel gibt die Autorin einen Überblick über die Tatbestandsmerkmale des Umweltinformationsbegriffs aus § 2 Abs. 3 UIG.

    dass die Daten an beliebiger Stelle niedergelegt bzw. gespeichert sind.19 Auch analoge Arten der Speicherung einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung.22 Nach der umfassenden Novellierung Die Formulierung „Umweltfaktoren wie […]” deutet darauf hin, dass die Aufzählung der genannten Faktoren verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.205 Im Hinblick auf das Ziel und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907

  15. Kosten
    Der Beitrag beschäftigt sich mit den möglichen Kosten, die im Zusammenhang mit Anträgen auf Informationszugang für die Antragsteller*innen entstehen können.

    Einführung Für die Bearbeitung der Anträge auf Informationszugang werden nach den Informationsfreiheitsgesetzen die meisten Kostenvorschriften eine Verordnungsermächtigung, auf Grund deren ein Ministerium eine spezielle Nicht alle Länder haben eine spezielle Kostenverordnung für das Informationsfreiheitsrecht erlassen. und Schwärzung von Unterlagen sowie die Durchführung des Informationszugangs.49 Grundsätzlich kann hiervon durch erhebliche finanzielle Hürden abgeschreckt zu werden.

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