AbschreckungWir klagen gegen Gebührenbescheide

Mit teils horrenden Gebühren versuchen Behörden, Bürger*innen von Anfragen abzuhalten. Dagegen gehen wir systematisch vor – und es bleibt noch viel zu tun.

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Die größte Hürde, um in Deutschland an Informationen zu gelangen, sind Gebühren. Anders als in den meisten anderen Staaten der Welt können Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz hierzulande Gebühren kosten (zu einer Gebührenübersicht geht’s hier). Behörden haben erkannt, dass sie mit der Androhung hoher Kosten effektiv die meisten Menschen von ihren Anfragen abschrecken können. Der niedersächsische Landkreis Helmstedt will etwa für die Zusendung eines Berichts 1.892 Euro kassieren.

Rund zwei Drittel der Personen, denen Gebühren angekündigt werden, ziehen ihre Anfrage zurück. Das betrifft natürlich in erster Linie Menschen, die es sich nicht leisten können, für eine Information hunderte Euro zu zahlen. Besonders absurd wird es in bestimmten Regionen wie Baden-Württemberg. Dort stellen Kommunen wie Mannheim inzwischen selbst für die einfachsten Auskünfte hunderte Euro in Rechnung.

Wir klagen gegen Gebühren

Viele Gebührenandrohungen sind allerdings auch rechtswidrig. Deswegen gehen wir verstärkt gerichtlich gegen überhöhte Gebührenbescheide vor, um die Verwaltungspraxis zu verbessern. Gegen das Bundesinnenministerium haben wir 2019 eine wichtige Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gewonnen, durch die Gebühren künftig deutlich geringer werden. Allerdings zieht das Innenministerium jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht, das am 13. Oktober über den Fall urteilen wird.

In Hamburg haben wir durch einen Widerspruch erreicht, dass Gebühren der Behörden niedriger werden. Und schon 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht durch eine weitere Klage von Daniel Drepper entschieden, dass Bundesbehörden künftig keine Auslagen, etwa für Kopien, in Rechnung stellen können. Durch eine ähnliche Formulierung im Gesetz gilt dies auch für Nordrhein-Westfalen.

Derzeit sind drei weitere unserer Gebührenklagen vor Gericht anhängig. Die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen müssen entscheiden, ob die Gebührenberechnung des dortigen Innenministeriums zu Anfragen in Bezug auf den Hambacher Forst rechtmäßig sind. Die Behörde hatte für eine Auskunft nicht einmalig, sondern drei Personen eine Gebühr berechnet.

Gebührenfonds hilft weiter

Sollten Gebühren tatsächlich in Rechnung gestellt werden, helfen wir aber auch weiter. Gemeinsam mit Wikimedia haben wir einen Gebührenfonds eingerichtet, der Rechnungen in diesem Bereich erstattet. Voraussetzung ist, dass die Ergebnisse der jeweiligen Anfrage in ein Wikimedia-Projekt wie Wikipedia münden. Außerdem hat FragDenStaat seit kurzem eine Crowdfunding-Funktion, durch die einzelne User für Kosten ihrer Anfrage Spenden einsammeln können.

Das ist selbstverständlich nur ein Zwischenschritt zu unserem eigentlichen Ziel – der Abschaffung von Gebühren. Wir glauben, dass der Zugang zu Informationen nicht von einem dicken Geldbeutel abhängig sein sollte. Deswegen sieht unser Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz vor, dass Auskünfte auf Informationsanfragen grundsätzlich gebührenfrei sind. Der Senat muss derzeit infolge unseres Volksentscheids Transparenz darüber beraten, ob er das Gesetz übernimmt.

Unterstützen Sie unsere Klagen jetzt mit Ihrer Spende, damit Sie später keine Gebühren zahlen müssen. Gemeinsam lassen sich Informationen leichter befreien.

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