
Einfache Anfragen an Behörden sind in der Regel kostenlos. Erfordern Anfragen eine außergewöhnlich hohe Bearbeitungszeit, können Behörden Gebühren verlangen. Auch Print-Kopien können in Rechnung gestellt werden. Andere Regelungen gibt es beim Verbraucherinformationsgesetz, wo viele Anfragen kostenfrei bleiben.
Manche Behörden neigen zu dem abschreckenden Hinweis, dass sie „möglicherweise“ eine Gebühr für den Zugang zu Informationen verlangen könnten. Wir haben in dem Anfrageformular einen Textvorschlag gemacht, demzufolge die Behörde Sie informieren soll, wenn sie die Anfrage nicht für eine solche einfache Auskunft hält. Nach unserer Rechtsauffassung muss die Behörde sich daran halten. Wir können nicht dafür garantieren, dass die Behörde ihr Ermessen in diesem Zusammenhang pflichtgemäß ausübt.
Gebührenerstattungen für Behördenanfragen
Unser Partner Wikimedia übernimmt für bestimmte Anfragen die Kosten für Gebühren. Wenn Ihre Anfrage von öffentlichen Interesse ist, können Sie auch unser Crowdfunding-Tool nutzen und die benötigte Summe mithilfe vieler Unterstützer:innen zusammensammeln.
Zuständigkeit |
Minimale Kosten |
Maximale Kosten |
Hinweise |
Gebührenordnung |
Europäische Union |
0 EUR | 0 EUR | Anfragen an EU-Behörden sind kostenfrei. | ↗︎ |
Bund |
0 EUR | 500 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei. Näheres steht in der Begründung der Gebührenordnung. | ↗︎ |
Bund - Umweltinformationsgesetz |
0 EUR | 500 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei | ↗︎ |
Bund - Verbraucherinformationsgesetz |
0 EUR | 500 EUR | bis 250 EUR kostenlos, bei Beanstandungsanfragen (wie bei Topf Secret!) bis 1000 EUR kostenlos | ↗︎ |
Baden-Württemberg |
teils 0 EUR | teils 500 EUR | Einfache Anfragen sind nur an höhere (Landes-)Behörden kostenfrei. Selbst Ablehnungen kosten bei manchen Landesministerien Geld. Anfragen an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind kostenfrei. | ↗︎ |
Berlin |
5 EUR | 500 EUR | Für als gemeinnützig anerkannte Organisationen entfallen Kosten | ↗︎ |
Brandenburg |
0 EUR | 1000 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei | ↗︎ |
Bremen |
0 EUR | 500 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei | ↗︎ |
Hamburg |
0 EUR | 500 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei, Gebührenbefreiung u.a. für EmpfängerInnen von ALGII und Sozialgeld. | ↗︎ |
Hessen |
0 EUR | 600 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei. | ↗︎ |
Mecklenburg-Vorpommern |
0 EUR | 500 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei | ↗︎ |
NRW |
0 EUR | 1000 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei; Gebührenermäßigung oder -befreiung möglich | ↗︎ |
Rheinland-Pfalz |
0 EUR | 700 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei | ↗︎ |
Saarland |
0 EUR | 500 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei | ↗︎ |
Sachsen-Anhalt |
0 EUR | 1000 EUR | In Sachsen-Anhalt können auch für Ablehnungsbescheide Gebühren verlangt werden. Anfragen mit Gegenwert bis zu 50 Euro bleiben kostenfrei | ↗︎ |
Schleswig-Holstein |
0 EUR | 500 EUR | Einfache Anfragen sind kostenfrei | ↗︎ |
Thüringen |
0 EUR |
500 EUR |
Einfache Anfragen sind kostenfrei | ↗︎ |