Hamburg bleibt Wasserwerfer-Hauptstadt
Auf unseren Druck hin hat das Innenministerium Daten zu den Wasserwerfern der Bereitschaftspolizeien herausgegeben. Sie belegen: Die Polizei rüstet stückweise auf – und investiert dafür Millionen Euro.
Auf unseren Druck hin hat das Innenministerium Daten zu den Wasserwerfern der Bereitschaftspolizeien herausgegeben. Sie belegen: Die Polizei rüstet stückweise auf – und investiert dafür Millionen Euro.
Eine Expertenkommission sollte rechtsextreme Umtriebe in der Elitepolizei von Mecklenburg-Vorpommern aufklären. Wir veröffentlichen eine Zusammenfassung des Abschlussberichts aus der Kommission. Die Experten üben heftige Kritik.
Eine kleine Revolution in der Polizeiarbeit: Der Bundespolizei wird das Tragen von Bodycams erlaubt. Allerdings sollen die Kameras vor allem der Polizei die Verfolgung von Straftaten erleichtern, nicht der Transparenz von staatlichem Handeln dienen. Wir veröffentlichen die umstrittene Dienstvereinbarung des Innenministeriums.
Neben der Bundespolizei soll auch die Bayerische Polizei die deutsch-österreichische Grenze kontrollieren. Das hatte die CSU lange gefordert. Im Juli einigten Bund und Bayern sich schließlich auf einen Kompromiss. Wir veröffentlichen die Vereinbarung, die davon übrig blieb.
Einheiten der Berliner Bereitschaftspolizei mussten im Juli schon vor dem G20-Gipfel in Hamburg wieder nach Hause fahren. Ihnen wurden unter anderem Handgreiflichkeiten, Alkoholmissbrauch und beleidigende Gesänge vorgeworfen. Laut internen Ermittlungsunterlagen, die wir hier veröffentlichen, konnten diese Vorwürfe nicht aufgeklärt werden.
Die Berliner Polizei hat ihre interne Untersuchung zur Partynacht von Hamburg eingestellt. Wir wollen wissen, was die Beamten besprochen haben. Für die Auskunft verlangt die Polizei allerdings 100 Euro.
Wo planen Rechtsextremisten Demonstrationen? Welche öffentlichen Einrichtungen mietet die AfD? Und wann baut die NPD Infostände in der Innenstadt auf? Solche Informationen liegen bei Behörden vor, weil Versammlungen und Infostände bei der Verwaltung angemeldet werden müssen. Das bedeutet auch: Die Infos müssen herausgegeben werden – wenn man sie denn anfragt.
Wir verklagen die Kölner Polizei. Sie will Dokumente zu möglichem Racial Profiling in der Silvesternacht nicht herausgeben. Was steht in den Einsatzberichten der Nacht?
Wie kann die Verfassungsmäßigkeit von Polizeimaßnahmen kontrolliert werden, wenn nicht bekannt ist, wie die Polzei arbeitet? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine Klage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes, die das „Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung“ (FIfF) in Berlin eingereicht hat.
Eine falsche Auskunft der Hamburger Polizei zur Existenz einer geheimen Sportgewalt-Datei war offenbar kein Missverständnis, sondern eine bewusste Fehlinformation. Das zeigen interne E-Mails des Landeskriminalamts (LKA), die wir veröffentlichen.
Personen, die als Gefahr eingestuft werden, erfahren in der Regel nichts davon. Zu ihnen werden, wie in anderen Bundesländern, Daten wie Name, Adresse, Fotos und Informationen von Kontaktpersonen gesammelt.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag zu „verdeckten Ermittlern“ bei der Polizei wurde auf eine IFG-Anfrage veröffentlicht.