Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 18. Februar 2014

12 S 124.13

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist eine Beschwerde gegen den Beschluss der Vorinstanz zurück. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Umweltinformationsbescheids im überwiegenden Interesse des Antragstellers setzt voraus, dass diesem ohne den die Hauptsache vorwegnehmenden Informationszugang schwere und irreparable Nachteile unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks drohen. Diese Voraussetzungen sind im Falle der Nachbarschaft zu einer emittierenden Anlage nicht schon deshalb erfüllt, weil der Antragsteller im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Einwendungen erhoben hat, deren Erörterung ansteht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 7. Oktober 2014

12 N 83.13

Der Antrag eines beklagten Finanzamtes auf Zulassung der Berufung wird durch das Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Die vom Kläger als Insolvenzverwalter erklärte Insolvenzanfechtung ist nicht geeignet, ein laufendes Besteuerungsverfahren zu begründen. Das Finanzamt kann sich für die Ablehnung des Antrags auf Zugang zu den Kontoauszügen des Insolvenzschuldners somit nicht auf die Ausnahme laufender Verfahren vom Anwendungsbereich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes berufen. Bei einem gegenüber dem Finanzamt geltend gemachten, auf das allgemeine Informationsfreiheitsrecht gestützten Einsichtsanspruch des Insolvenzverwalters handelt es sich unabhängig von der Vorbereitung von Anfechtungsansprüchen um ein eigenständiges Rechtsverhältnis. Den verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung kommt gegenüber diesem eigenständigen Anspruch des Insolvenzverwalters keine Sperrwirkung zu. Einer vom Beklagten gewünschten fallübergreifenden Klärung zur Stellung des Insolvenzverwalters im Auskunftsverfahren nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz bedarf es daher nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 26. Mai 2014

12 B 22.12

Das Oberverwaltungsgericht erklärt das erstinstanzliche Urteil für wirkungslos; das Verfahren wird nach Erledigungserklärung der Beteiligten eingestellt. Die beklagte Behörde hatte den angefochtenen Kostenvorschussbescheid für einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz in der Berufungsverhandlung aufgehoben. Der Senat hat in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes - ebenso wie im Bereich des IFG Berlin und des AIG - eine gebührenpflichtige Amtshandlung nur ausnahmsweise von der vorherigen Entrichtung der Verwaltungsgebühren abhängig gemacht werden darf. Dies setzt voraus, dass Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass ohne Vorauszahlung das Haushaltsinteresse gefährdet wäre. Die Gebühren sind individuell-konkret so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Hier findet das Äquivalenzprinzip eine spezialgesetzliche Ausprägung, deren Beachtung die Behörden zu einer einzelfallbezogenen Prüfung zwingt, inwieweit die Bedeutung des Informationszugangs für die demokratische Meinungs- und Willensbildung und die Kontrolle des staatlichen Handelns den Aspekt der Kostendeckung zurückdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Kosten Interessenabwägung Prozessuales

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