Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 16. Juli 2008

5 C 08.1191

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags durch die Vorinstanz. Der Kläger begehrte die Offenlegung der Berechnungsgrundlage für den Unterkunftszuschuss durch eine ARGE. Als Gemeinschaftseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger ist diese nicht Teil der Bundesverwaltung und somit nicht informationspflichtige Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 7. Oktober 2008

5 BV 07.2162

Die beantragte Offenlegung der Namen und Adressen sämtlicher bei einem Träger der Sozialversicherung versicherten Mitglieder ist geeignet, wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen. Der entsprechende Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes greift auch ein, wenn eine weitgehende Monopolstellung im Kernbereich des Versicherungsträgers besteht. Der Herausgabe der Mitgliederdaten natürlicher Personen steht der Sozialdatenschutz entgegen. Außerdem bezweifelt der Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf eine derartige Adressensammlung die Vereinbarkeit der kommerziellen Interessen des Antragstellers mit den Transparenzzielen des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Informationsweiterverwendungsgesetz kommt als Anspruchsgrundlage nicht in Frage. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 22. Oktober 2015

5 BVf 14.1805

Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 BV 14.1805 stellt die Fortführung des aufgeteilten Verfahrens 5 BV 10.1344 bezüglich der Herkunftsländer-Leitsätze des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Afghanistan und die Türkei dar. Der Verwaltungsgerichtshof weist die Berufung zurück; er entscheidet auf der Grundlage der zuletzt vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Sperrerklärung ohne Durchführung eines in-camera-Verfahrens. Dem Zugangsanspruch steht der Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes entgegen, der eine Offenlegung ausschließt, wenn die Information einer speziell geregelten Geheimhaltungsvorschrift - hier handelt es sich um eine Verschlusssache mit dem Schutzgrad VS-NfD - unterliegt. Diese Einstufung ist materiell nicht zu beanstanden. Die Herausgabe von in diesen Dokumenten enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen von Zuständen in einzelnen Herkunftsländern darf zudem verweigert werden, um nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen zu erzeugen. Der Bundesregierung steht für die dafür notwendige Prognose ein weiter Beurteilungsspielraum zu. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales Ablehnungsbegründung Internationale Beziehungen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 22. August 2014

5 BV 10.1344

Der Verwaltungsgerichtshof teilt das bisherige Verfahren 5 BV 10.1344. Ein neues Verfahren betreffend die Herkunftsländer-Leitsätze für bestimmte Staaten wird unter dem Aktenzeichen 5 BV 14.1805 geführt; das verbleibende Verfahren unter dem bisherigen Aktenzeichen wird ruhend gestellt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 5. August 2015

5 BV 15.160

Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich kein Anspruch auf Zugang zu einer Diensttelefonliste eines Jobcenters. Das Bekanntwerden der Durchwahlnummern und Namen der Sachbearbeiter kann sowohl deren Individualrechtsgüter (Gesundheit, Ehre) als auch die Funktionsfähigkeit der Behörde gefährden. Beide Rechtsgüter sind vom Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst. Anders als die Vorinstanz geht der Verwaltungsgerichtshof nicht davon aus, dass einer erhöhter Aussonderungsaufwand der vom Gesetz nicht vorgesehenen Neuanfertigung der Liste gleichkommt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aussonderungen Interessenabwägung Personenbezogene Daten Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 22. Oktober 2015

5 BV 14.2683

Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 BV 14.2683 stellt die Fortführung des aufgeteilten Verfahrens 5 BV 10.1344 bezüglich der herkunftsländerübergreifenden Ausführungen aus den Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dar. Der Verwaltungsgerichtshof weist die Berufung zurück; es entscheidet auf der Grundlage der zuletzt vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Sperrerklärung ohne Durchführung eines in-camera-Verfahrens. Dem Zugangsanspruch steht der Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes entgegen, der eine Offenlegung ausschließt, wenn die Information einer speziell geregelten Geheimhaltungspflicht - hier handelt es sich um eine Verschlusssache mit dem Schutzgrad VS-NfD - unterliegt. Diese Einstufung ist materiell nicht zu beanstanden. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 22. April 2016

5 BV 15.779

Der Verwaltungsgerichtshof hebt den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit auf, mit welchem der Zugang zu einer Zielvereinbarung mit dem kommunalen Träger eines Jobcenters verweigert wurde. Die Beklagte wird verpflichtet, die Zielvereinbarung unter Schwärzung von Namensangaben herauszugeben. Im Gegensatz zur Vorinstanz stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Klägerin - eine parlamentarische Fraktion - als "Jeder" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes anzusehen und damit anspruchsberechtigt ist. Einen klaren Ausschluss jedweder juristischer Person des öffentlichen Rechts vom Informationszugangsanspruch hat der Gesetzgeber nicht vorgenommen. Lediglich sollte vermieden werden, dass Behörden untereinander auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft verlangen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können daher als anspruchsberechtigt angesehen werden, wenn sie ungeachtet ihres rechtlichen Status in einer mit den übrigen Anspruchsberechtigten vergleichbaren Lage gegenüber der informationspflichtigen Stelle befinden. Dies ist bei Fraktionen der Fall. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Antragsberechtigung

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