Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 5. Februar 2009

20 F 3.08

Die Behörde lehnte den Antrag auf Zugang zu Informationen über die gepelante Mitbenutzung eines Militärflugplatzes für den zivilen Luftverkehr mit der Begründung ab, dies hätte nachteilige Auswirkungen auf die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit (§ 8 Abs. 1 Nr 1 UIG). Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass das in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO genannte "Wohl des Bundes" die Aufrechterhaltung der militärischen Sicherheit und insbesondere den Schutz der Bundeswehr vor Sabotage und terroristischen Anschlägen einschließt. Auch im Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter sei die Ablehnung zu Recht erfolgt. Die Sperrerklärung hätte allerdings weiterer Ermessenserwägungen bedurft. Das Bundesverwaltungsgericht stellt zudem klar, dass weder das Umweltinformationsgesetz noch das Informationsfreiheitsgesetz eine Spezialregelung gegenüber § 99 VwGO darstellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Verteidigung Ablehnungsbegründung in-camera Verfahren

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 23. Mai 2011

8 B 1729/10

Das Oberverwaltungsgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid über die Gewährung von Einsicht in Unterlagen, die Umweltinformationen enthalten, auf. Hintergrund ist ein Skandal um die Umweltbelastung durch eine Abfallbehandlungsanlage. Angesichts der Aktualität der begehrten Unterlage käme eine Informationsgewährung nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu spät. Im Hinblick auf das möglicherweise entgegenstehende Interesse des betroffenen Unternehmens legt das Oberverwaltungsgericht zudem Zweifel am Vorliegen etwaiger Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Beschluss: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 29. November 2010

17 L 1227/10

Das Verwaltungsgericht stellt im Rahmen eines Eilverfahrens die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid über die Gewährung von Einsicht in Unterlagen, die Umweltinformationen enthalten, wieder her. Hintergrund ist ein Skandal um die Umweltbelastung durch eine Abfallbehandlungsanlage. Das private Interesse des betroffenen Unternehmens am einstweiligen Nichtvollzug überwiegt das öffentliche Informationsinteresse. Während dem Informationsinteresse nach einer Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung im Hauptsacheverfahren uneingeschränkt Rechnung getragen werden kann, würde die Gewährung der Einsicht dazu führen, dass etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens zugänglich würden und damit ein endgültiger Rechtsverlust eintreten würde. Dem Interesse der Allgemeinheit wird zudem durch die behördlichen Maßnahmen zur Unterbindung einer Umweltgefährdung Rechnung getragen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 4. April 2006

4 LB 2/06

Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass die Umweltinformationsrichtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet. Bloße negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter, selbst wenn sie gewiss sind, rechtfertigen es nicht, dem Einzelnen das Recht auf Berufung auf die Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber dem Mitgliedstaat zu versagen. Auf die schutzwürdigen Interessen des Drittbetroffenen sind die entsprechenden Ausnahmetatbestände, denen ebenfalls Drittwirkung beizumessen ist, anzuwenden. Ob die strittigen Informationen zu dem Störfall in einem Kernkraftwerk unter den Ausnahmetatbestand des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses fallen, kann nicht nach Aktenlage beurteilt werden, deshalb legt das Gericht diese Frage dem Fachsenat für "in-camera"-Verfahren vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Aussonderungen Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften

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