Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 7 of 7
Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht München am 26. September 1995

16 K 93.4444

Die Geheimhaltungsbedürftigkeit ist von der informationspflichtigen Stelle zumindest soweit darzulegen, dass die Gründe für die Informationszugangsverweigerung noch als triftig erkannt werden, ohne dass geheimhaltungsbedürftige Daten preisgegeben werden. Das Urteil enthält Ausführungen zu Fragen einer offensichtlich missbräuchliche Antragstellung, zum Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zum behördlichen Ermessen bezüglich der Art der Informationserteilung. Das Verwaltungsgericht verpflichtet die Beklagte zur Neubescheidung des Informationszugangsbegehrens. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Prozessuales Ablehnungsbegründung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 1. März 2011

8 A 3358/08

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ändert das Urteil der Vorinstanz zur Frage der Offenlegung der Empfänger von Agrarsubventionen. Es stellt fest, dass sich Agrarsubventionen mittelbar auf die Umwelt auswirken können und als Umweltinformation zu verstehen sind. Das Umweltinformationsgesetz ist als Anspruchsgrundlage anzuwenden, allerdings ergibt sich bei Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes kein anderes Ergebnis. Während personenbezogene Daten nur unter Zustimmung der Betroffenen offengelegt werden können, handelt es sich bei der Angabe, ob eine juristische Person Subventionszahlungen erhält, aber nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis. Siehe auch folgende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen: 8 A 3357/08 und 8 A 2861/07 vom 1. März 2011. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. September 2009

7 C 2.09

Auf die Revision der Klägerin, spricht das Bundesverwaltungsgericht dieser einen noch weitergehenden Informationszugang zu als zuvor das Oberverwaltungsgericht. Auch die begehrten Angaben aus den Zuteilungsbescheiden zur Anlagenkapazität der Beigeladenen, einem Glasindustrieunternehmen, sind vom Umweltbundesamt zugänglich zu machen. Ist ein Zuteilungsbescheid eine Maßnahme im Sinne des UIG, sind sämtliche darin enthaltene Angaben Umweltinformationen. Das Gericht setzt sich wiederum ausführlich mit den Begriffen der "Emission" und der "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" im Umweltinformationsgesetz auseinander. Bei der Kapazität der Anlage handelt es sich nicht um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Es fehlt an einem schutzwürdigen Interesse an der Geheimhaltung, da die Anlagenkapazität bereits in dem der Öffentlichkeit zugänglichen imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag darzustellen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 23. Oktober 2008

13 K 5055/06

Das zuständige Bundesministerium muss über einen Antrag neu entscheiden, Informationen über die Empfänger von EU-Agrarsubventionen herauszugeben. Auf das Informationsbegehren ist das Umweltinformationsgesetz anwendbar, weil Agrarsubventionen sich auf die Umwelt auswirken könnten. Es verdrängt das allgemeinere Informationsfreiheitsgesetz. Das Ministerium muss aber unter Anhörung der Betroffenen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der Namen und dem Interesse der Subventionsempfänger an der Vertraulichkeit (personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse) abwägen. Siehe auch folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Köln, 13 K 4705/06, 25.11.2008 und Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 668/06, 24.08.2007. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 1. März 2011

8 A 2861/07

Das Oberverwaltungsgericht ändert das Urteil der Vorinstanz. Es stellt fest, dass sich Agrarsubventionen mittelbar auf die Umwelt auswirken könnten und als Umweltinformationen zu verstehen sind. Das Umweltinformationsgesetz ist als Anspruchsgrundlage anzuwenden. Natürliche Personen, die von der Offenlegung betroffen sind, müssen zwar zur Wahrung ihrer Datenschutzrechte angehört werden, Unternehmen können sich im Hinblick auf den Erhalt von Agrarsubventionen jedoch nicht auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 23. Oktober 2008

13 K 4705/06

Das zuständige Bundesministerium muss über einen Antrag neu entscheiden, Informationen über die Empfänger von EU-Agrarsubventionen herauszugeben. Auf das Informationsbegehren ist das Umweltinformationsgesetz anwendbar, weil Agrarsubventionen sich auf die Umwelt auswirken könnten. Es verdrängt das allgemeinere Informationsfreiheitsgesetz. Das Ministerium muss aber unter Anhörung der Betroffenen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der Namen und dem Interesse der Subventionsempfänger an der Vertraulichkeit (personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse) abwägen. Siehe auch folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Köln, 13 K 5055/06, 23.10.2008 und Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 668/06, 24.08.2007. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 1. März 2011

8 A 3357/08

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ändert das Urteil der Vorinstanz zur Frage der Offenlegung der Empfänger von Agrarsubventionen. Es stellt fest, dass sich Agrarsubventionen mittelbar auf die Umwelt auswirken können und als Umweltinformation zu verstehen sind. Das Umweltinformationsgesetz ist als Anspruchsgrundlage anzuwenden, allerdings ergibt sich bei Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes kein anderes Ergebnis. Während personenbezogene Daten nur unter Zustimmung der Betroffenen offengelegt werden können, handelt es sich bei der Angabe, ob eine juristische Person Subventionszahlungen erhält aber nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis. Siehe auch folgende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen: 8 A 2861/07 und 8 A 3358/08 vom 01.03.2011. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

1 - 7 of 7