Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 11. Juni 2018

2 A 452/17

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und gewährt unter Zurückweisung der Berufung einen Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den hinsichtlich der persönlichen Daten der von den damaligen Fraktionen der Regionalversammlung beschäftigten Personen anonymisierten Fraktionsrechenschaftsberichten sämtlicher Fraktionen der Regionalversammlung und den Prüfberichten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 24. Mai 2018

12 N 108.17

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam ab. Es bestätigt damit die Feststellung der Vorinstanz, dass alleine Ausführungen zur Beanspruchung der Behörde durch den Antrag auf Informationszugang oder die Darstellung einer Kostenrelation zwischen Verwaltungsaufwand und möglicher Gebührenerhebung nicht geeignet sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung darzutun. Das Oberverwaltungsgericht betont zudem, dass die Kostenerhebung im Informationsfreiheitsrecht nicht kostendeckend angelegt ist. Der Vollzug des für öffentliche Stellen verpflichtenden Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist vielmehr bereits durch den Haushaltsgesetzgeber bei der Bemessung der Mittel zu berücksichtigen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 17. Mai 2018

13 K 2254/18

Das Verwaltungsgericht Köln weist eine Klage gegen das Bundesamt für Justiz zurück. Die Behörde hatte den Informationszugang zu Tabellen, in denen die Verfahrenslaufzeiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten in den einzelnen Bundesländer abgebildet wird, zwar gewährt, allerdings lagen sie der Behörde unvollständig vor. Der Kläger beabsichtigte, feststellen zu lassen, dass das Bundesamt verpflichtet ist, ihm auch Einsicht in die künftig noch in den Besitz der Behörde gelangenden Tabellen zu gewähren. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse lag aber nicht vor, weil die Ablehnung des Informationszugangs mangels Vorhandensein der Informationen im maßgeblichen Zeitpunkt rechtmäßig war. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Existenz von Unterlagen

Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)

Urteil: Verwaltungsgericht Bremen am 14. Mai 2018

4 K 646/17

Das Verwaltungsgericht verurteilt eine Stadtverwaltung, darüber Auskunft zu erteilen, welcher Bieter anlässlich eines Vergabeverfahrens zur Installation eines WLAN-Netzes den Zuschlag erhalten hat und welche Merkmale das erfolgreiche Gebot aufweist. Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht jedoch nicht, weil die Vertraulichkeitsvorschrift aus der Unterschwellenvergabeverordnung eine Sperrwirkung gegenüber dem Bremer Informationsfreiheitsgesetzes entfaltet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 29. April 2018

2 K 202.18

Das Verwaltungsgericht Berlin verurteilt das Bundeskanzleramt, die Briefwechsel mit der Ehefrau eines verstorbenen Bundeskanzlers a. D. offenzulegen. In der Korrespondenz ging es um den Verbleib von Akten des Kanzleramts. Das Informationsinteresse überwiegt in diesem Fall das Interesse der Witwe an der Geheimhaltung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung

-

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 26. April 2018

12 B 7.17

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

-

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 26. April 2018

12 B 6.17

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück und bestätigt damit das Recht auf Zugang zu Unterlagen, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen. Die Vorschriften des Parteiengesetzes über die Rechenschaftslegung der politischen Parteien sind keine vorrangigen Spezialregelungen, welche die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes sperren würden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 20. April 2018

6 A 48/16

Das Verwaltungsgericht verpflichtet die beklagte Behörde, dem Kläger, einem Umweltverein, Akteneinsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Rahmen einer Rückrufanordnung für bestimmte Fahrzeuge eines Autoherstellers entstanden sind. Personenbezogene Daten nimmt das Gericht davon aus. Selbst für den Fall, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handeln sollte, überwiegt das öffentliche Interesse. Auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen stehen der Akteneinsicht nicht entgegen. Hintergrund des Falls war ein Abgasskandal um Dieselfahrzeuge. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 22. März 2018

7 C 21.16

Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auf und verweist die Sache zur weiteren Verhandlung zurück. In dem Verfahren der Sprungrevision stellt es fest, dass der Zweck eines Vorverfahrens - aus Gründen der Prozessökonomie - erfüllt ist, wenn die Behörde sich im Wege einer prozessbegleitenden Einlassung abschließend festlegt. Das Bundesverwaltungsgericht weist darauf hin, dass allein der Umstand, dass ein Tatbestandsmerkmal eine prognostische Bewertung voraussetzt, die gerichtliche Kontrolle nicht einschränkt. Ebenso weist es auf die mögliche Relevanz der Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes hin, nach der bestimmte Behörde nicht informationspflichtig sind, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz wahrnehmen. Streitgegenstand war eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt zu einem Ermittlungsverfahren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Sicherheitsaspekte Prozessuales Strafverfolgung

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. März 2018

12 B 5.17

Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die Vorinstanz zu Unrecht davon ausgegangen ist, dass der Kläger trotz Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes einen Anspruch darauf hat, dass der Beklagte nach pflichtgemäßem Ermessen über die beantragte Akteneinsicht entscheidet. Ein ungeschriebener Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesucht besteht nicht. Der Gesetzgeber hat mit dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz den allgemeinen Akten- und Informationszugang erschöpfend geregelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften