Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 28. Juli 2022

13 K 4645/19

Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studien zur Lebensmittelkennzeichnung zu Unrecht zurückgehalten hat. In der Studie ging es um die Bewertung einer Lebensmittelampel, die anzeigt, ob Lebensmittel eher gesund oder eher ungesund sind. Die Bewertung änderte sich nach einer Überarbeitung. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen die Behörde nicht vor politisch unliebsamen Ergebnissen eingeholter Fachstudien schützt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Entwürfe oder Vorarbeiten

Sonstige, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 18. März 2021

13 K 1190/20

Das Verwaltungsgericht Köln hebt einen Bescheid (Verwarnung) des Bundesdatenschutzbeauftragten auf. Dieser hatte gegenüber einem Bundesministerium moniert, dass dieses unzulässigerweise die postalische Anschrift bzw. eine persönliche E-Mail-Adresse der Antrag stellenden Personen verlangt, wenn der Informationszugangsantrag über die Internetplattform "fragdenstaat.de" eingereicht wird. In dem streitgegenständlichen Fall durfte aber eine postalische Erreichbarkeit gefordert werden, da ein Nachweis der Übermittlung des ablehnenden Bescheids über den Informationszugang an die Plattform nicht in vergleichbarer Weise wie bei einer Versendung per Post möglich ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Antragsberechtigung

Sonstige, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 18. März 2021

13 K 1189/20

Zum Informationsfreiheitsgesetz stellt das Verwaltungsgerichts Köln fest, dass eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung nicht vorgesehen ist. Es hebt einen Bescheid (Anweisung) des Bundesdatenschutzbeauftragten auf. Dieser hatte gegenüber einem Bundesministerium moniert, dass dieses unzulässigerweise die postalische Anschrift bzw. eine persönliche E-Mail-Adresse der Antrag stellenden Personen verlangt, wenn der Informationszugangsantrag über die Internetplattform "fragdenstaat.de" eingereicht wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 27. Januar 2011

6 K 4165/09

Das Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen die Verweigerung der Herausgabe von Inhalten eines Mietvertrags zwischen der öffentlich-rechtlich organisierten Eigentümerin eines ehemaligen Flughafens und einem Messeveranstalter sowie der Höhe des Mietzinses ab. Zwar ist der Anspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil dem Antragsteller als Journalisten grundsätzlich ein presserechtlicher Anspruch zusteht. Es handelt sich jedoch um Geschäftsgeheimnisse, deren Offenlegung der Betroffene ausdrücklich widersprochen hat. Auch steht der Ausnahmetatbestand des Schutzes vor Beeinträchtigung fiskalischer Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr der Herausgabe entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 17. Mai 2018

13 K 2254/18

Das Verwaltungsgericht Köln weist eine Klage gegen das Bundesamt für Justiz zurück. Die Behörde hatte den Informationszugang zu Tabellen, in denen die Verfahrenslaufzeiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten in den einzelnen Bundesländer abgebildet wird, zwar gewährt, allerdings lagen sie der Behörde unvollständig vor. Der Kläger beabsichtigte, feststellen zu lassen, dass das Bundesamt verpflichtet ist, ihm auch Einsicht in die künftig noch in den Besitz der Behörde gelangenden Tabellen zu gewähren. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse lag aber nicht vor, weil die Ablehnung des Informationszugangs mangels Vorhandensein der Informationen im maßgeblichen Zeitpunkt rechtmäßig war. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Existenz von Unterlagen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 1. Dezember 2016

13 K 2824/15

Das Verwaltungsgericht Köln stellt fest, dass dem Informationsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Berufsgenossenschaft weder das Sozialgeheimnis, der Schutz wirtschaftlicher Interessen der Sozialversicherungen oder von personenbezogenen Daten entgegensteht. Die insolvenzrechtlichen Auskunftsansprüche des Klägers gegenüber der Insolvenzschuldnerin aus der Insolvenzordnung stellen keine vorrangigen Regelungen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 28. Januar 2016

13 K 5012/13

Das Verwaltungsgericht weist die Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Bundeskartellamts in Bezug auf den Informationszugang zum Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung der Behörde ab. Dem Anspruch steht die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit entgegen. Das Votum ist essentieller Bestandteil der Beratungen und nicht nur vorbereitender Sachbericht; das Verfahren vor dem Bundeskartellamt ist mittels einer justizähnlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung mit besonders hohen rechtsstaatlichen Garantien versehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 26. Juli 2012

13 K 1512/11

Das Verwaltungsgericht Köln verurteilt den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Herausgabe von Verwaltungsvorgängen betreffend ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Filmförderungsgesetzes - mit Ausnahme von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut der Vertraulichkeit von Beratungen bzw. des exekutiven Kernbereichs waren in Bezug auf die streitgegenständlichen Kabinettvorlagen nicht nachvollziehbar belegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 23. Oktober 2008

13 K 5055/06

Das zuständige Bundesministerium muss über einen Antrag neu entscheiden, Informationen über die Empfänger von EU-Agrarsubventionen herauszugeben. Auf das Informationsbegehren ist das Umweltinformationsgesetz anwendbar, weil Agrarsubventionen sich auf die Umwelt auswirken könnten. Es verdrängt das allgemeinere Informationsfreiheitsgesetz. Das Ministerium muss aber unter Anhörung der Betroffenen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der Namen und dem Interesse der Subventionsempfänger an der Vertraulichkeit (personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse) abwägen. Siehe auch folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Köln, 13 K 4705/06, 25.11.2008 und Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 668/06, 24.08.2007. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 30. September 2010

13 K 717/09

Der Bundesrechnungshof unterfällt den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes im Rahmen seiner verfassungsrechtlich garantierten Stellung als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nicht, weil er auf diesem Gebiet weder Behörde ist noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Maßgeblich ist, ob und inwieweit der Bundesrechnungshof bzw. seine Mitglieder ihre Aufgaben in richterlicher Unabhängigkeit wahrnehmen. Bei den abschließenden Niederschriften zu den Prüfungen verschiedener Stiftungen, die Zusendungen eines Bundesministeriums erhalten hatten, ist dies der Fall. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren

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