Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es Ihrer Information n…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterschiedlicher Informationszugang korrekt? [#226958]
Datum
17. August 2021 22:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226958/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe vom 17.8.2021 # 25-700 II#0153 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe vom 17.8.2021 # 25-700 II#0153
Datum
24. August 2021 11:45
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
250,5 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-700 II#0153 Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe vom 17.8.2021 # 25-700 II#0153 [#226958] Sehr geehrte Damen und Herren, abgesehen davon, dass ic…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 17.8.2021 # 25-700 II#0153 [#226958]
Datum
4. September 2021 10:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, abgesehen davon, dass ich Ihre Anforderungen/Nachfragen nicht für niedrigschwellig für die Bürgerinnen und Bürger halte angesichts der vorliegenden Thematik des jedermann möglichen Informationszugangs: 1. Wenn Sie elektronische Akten führen, sende ich Ihnen doch keine Dokumente physisch ein. 2. Wie wäre es, wenn Sie die Anfrage einfach unter allen von Ihnen vorgeschlagenen Deutungsmöglichkeiten beantworten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226958/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. September 2021 10:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
743,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.