Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2020

10 C 25.19

Herr des Geheimnisses ist allein der Auftraggeber. Handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle nach dem Informationsfreiheitsgesetz, kann diese sich nicht auf die speziell geregelte Verschwiegenheitspflicht eines in ihrem Auftrag tätigen Wirtschaftsprüfers berufen. Eine amtliche Tätigkeit übt ein Bearbeiter auch dann aus, wenn er in behördlichem Auftrag tätig wird. Nicht als Bearbeiter einzustufen ist jemand, der im Rahmen unterstützender Sekretariatstätigkeiten ohne eigene Gestaltungsmöglichkeit mit Unterlagen umgeht. Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich außerdem mit der Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vertraulich erhobener oder übermittelter Information auseinander. Es stellt fest, dass die Vertraulichkeit nur bei einem berechtigten Interesse geschützt sein soll bzw. wenn die Behörde in besonderem Maße auf eine vertrauliche Übermittlung angewiesen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Umweltinformationsgesetz (Niedersachsen), Verbraucherinformationsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 30. Januar 2020

10 C 11.19

Ein Tierschutzverein begehrte von der Aufsichtsbehörde erfolglos Einsicht in deren Akten über die Kontrolle von Tiertransporten zur beigeladenen Schlachterei. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verpflichtete die Beklagte zur Akteneinsicht auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes, das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen jedoch nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet hingegen, dass ein Anspruch auf Zugang zu Informationen über behauptete Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen weder nach dem Umweltinformations- noch nach dem Verbraucherinformationsgesetz besteht, und weist die Klage ab. Das Merkmal der Umwelt erfasst u. a. Tiere als Teil der natürlichen Lebensräume und die Artenvielfalt, tierschutzrechtliche Belange aber nicht. Somit handelt es sich nicht um Umweltinformationen. Das Verbraucherinformationsgesetz berücksichtigt Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ebenfalls nicht. Sein Zweck ist der Verbraucherschutz und nicht der Tierschutz. Lebende Tiere sind regelmäßig keine Lebensmittel. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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