Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 2. Oktober 2020

4 LA 141/18

Das Oberverwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens sowie Anträge auf Zulassung der Berufung ab. Damit wird die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig, nach der die beklagte Behörde verpflichtet ist, dem Kläger, einem Umweltverein, Akteneinsicht in die Unterlagen zu einer Rückrufanordnung bestimmter Fahrzeuge eines Autoherstellers zu gewähren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern)

Beschluss: Bundesfinanzhof am 16. Juni 2020

II B 65/19

Der Bundesfinanzhof weist eine Beschwerde gegen den Beschluss des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern zurück und bestätigt damit, dass der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Finanzrechtsweg für Streitigkeiten eröffnet ist, die Ansprüche auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern betreffen. In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um den Antrag eines Insolvenzverwalters, der sich für Informationen über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners interessierte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 22. April 2020

10 B 19.19

Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom 29. März 2019 aufgehoben. Die Revision wird zugelassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Sonstige, Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 22. April 2020

10 B 18.19

Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen weist das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 4. Februar 2020

10 S 1082/19

Gegen eine Beanstandung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg ist Rechtsschutz möglich. Die Beanstandung ist ein feststellender Verwaltungsakt. Die Ausführung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg zählt zu den weisungsfreien Aufgaben (also gilt Rechtsaufsicht). Es besteht eine Pflicht der informationspflichtigen Stelle dem Antragsteller zu antworten, eine sog. „Bescheidungspflicht“ und „Substantiierungspflicht“ bezüglich der Ausschlussgründe, da das Verwaltungsverfahren nur so abgeschlossen werden kann. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des Missbrauchstatbestands liegt bei der informationspflichtigen Stelle. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Missbräuchliche Antragstellung Prozessuales Ablehnungsbegründung Verwaltungsaufwand

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung, Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

8 F 144/19, Oberverwaltungsgericht Saarland (9.1.2020)

8 F 144/19

Das Gericht stellt fest, dass zu den Vorgängen, die nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören und hierzu alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge zählen, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung das betreffende Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Prozessuales

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