Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 17. Dezember 2020

10 S 3000/18

Einsicht in die Bauakte eines Nachbarn zur Statik der Terrasse: Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten (Sachbezug) nach § 5 Abs. 1 Alt. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt, wenn und soweit der Informationszugang zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner geboten ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2020

10 C 25.19

Herr des Geheimnisses ist allein der Auftraggeber. Handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle nach dem Informationsfreiheitsgesetz, kann diese sich nicht auf die speziell geregelte Verschwiegenheitspflicht eines in ihrem Auftrag tätigen Wirtschaftsprüfers berufen. Eine amtliche Tätigkeit übt ein Bearbeiter auch dann aus, wenn er in behördlichem Auftrag tätig wird. Nicht als Bearbeiter einzustufen ist jemand, der im Rahmen unterstützender Sekretariatstätigkeiten ohne eigene Gestaltungsmöglichkeit mit Unterlagen umgeht. Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich außerdem mit der Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vertraulich erhobener oder übermittelter Information auseinander. Es stellt fest, dass die Vertraulichkeit nur bei einem berechtigten Interesse geschützt sein soll bzw. wenn die Behörde in besonderem Maße auf eine vertrauliche Übermittlung angewiesen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. November 2020

12 B 11.19

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Vorinstanz, die ein weitgehendes Recht auf Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministerium der Finanzen festgestellt hatte. Es nimmt davon jedoch die in den Anlagen zu den Protokollen enthaltenen Vorträge und Gutachten unter Berufung auf den Urheberrechtsschutz aus. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Urheberrecht Internationale Beziehungen Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 29. Oktober 2020

14 K 2981/19

Der Beklagte durfte ein Gutachten herausgeben, das im Rahmen eines staatsaufsichtlichen Verfahrens eingeholt worden war. Die Informationsgewährung ist nicht wegen zweckwidriger Begründung abzulehnen, da es sich bei dem Informationsanspruch aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg um einen „freien, die Darlegung eines Interesses nicht voraussetzenden Anspruch“ handelt. Eine Vertraulichkeit zwischen der informationspflichtigen Stelle und dem Dritten besteht in einem staatsaufsichtlichen Verfahren aufgrund der staatlichen Kontrollfunktion nicht; die entsprechende Regelung bezweckt allein den Schutz von Hinweisgebern. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses setzt ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse voraus. Wer sich gegen die Rechtsordnung wendet, kann diesen Schutz nicht reklamieren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Personenbezogene Daten Ablehnungsbegründung

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Cottbus am 22. Juni 2020

8 K 444/17

Auf einen Antrag zur Einsicht in die Verfahrensakten des Jugendamtes ist das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zwar grundsätzlich anwendbar. Eine Regelung, die dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz als bereichsspezifische Regelung vorgeht und seine Anwendung von vorn herein ausschließt, ergibt sich insbesondere nicht aus § 25 Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch. Allerdings steht der Einsicht im Rahmen der Regelung des Gesetzes zum Schutz gesetzlicher Geheimhaltungspflichten das Weitergabeverbot des § 65 Absatz 1 Satz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch entgegen. Zudem liegt eine Einwilligung des Betroffenen nicht vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. Juni 2020

12 B 1.19

In einem Streit um die Schwärzung personenbezogener Daten von Angaben zu Beschäftigten unterhalb der Referatsleiterebene in Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums stellt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass die Namen und Kontaktdaten niederrangiger Amtsträger sowie Behördenexterner wegen des Risikos einer Internetveröffentlichung im Rahmen der Interessenabwägung als schutzwürdig einzustufen sind. Die Berufung des Klägers wird damit zurückgewiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

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