Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 4. November 2015

7 C 4.14

Das Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus und bittet den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens um die Klärung mehrerer Fragen zur Auslegung des unionsrechtlich normierten Berufsgeheimnisses bzw. zur Reichweite der damit verbundenen Verschwiegenheitspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Vorinstanzen hatten den Klagen im Wesentlichen stattgegeben mit Ausnahme von in den Unterlagen enthaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Dritter. Andere Angaben zum beaufsichtigten Unternehmen seien demgegenüber nicht schutzwürdig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Verwaltungsaufwand

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. Oktober 2015

12 S 43.15

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück. Es bestätigt damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass ein von einem Journalisten gestellter presserechtlicher Auskunftsantrag nicht gleichsam automatisch einen - im Erfolgsfall grundsätzlich gebührenpflichtigen - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz mitumfasst. Vor dem Hintergrund, dass es sich beim Informationsfreiheitsgesetz um ein Jedermannsrecht handelt, vermag das journalistische Interesse des Antragstellers, die Öffentlichkeit zeitnah über die mit seinen Anträgen begehrten Informationen zu unterrichten, die Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu rechtfertigen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Prozessuales

-

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 4. August 2015

2 L 509.15

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

-

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 9. Februar 2015

12 N 11.14

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der Messwerte über die Belastung von Betrieben mit Chemikalien, die zum Zweck des Arbeitsschutzes erhoben wurden, als Umweltinformationen einzustufen sind. Dies gilt auch für Innenraumluft einer Arbeitsstätte. Beliehene, wenn und insoweit sie als solche tätig werden, sind informationspflichtige Stellen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Eine missbräuchliche Antragstellung liegt nicht nur deshalb vor, weil der Informationsantrag bezweckt, umweltschutzrechtliche Regelungen infrage zu stellen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung

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