Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 16. September 2011

20 F 9.11

Das Bundesverwaltungsgericht stellt ein Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts über die Rechtswidrigkeit einer ministeriellen Sperrerklärung nach Rücknahme der Beschwerde ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 18. April 2012

20 F 7.11

In einem Vorlagebeschluss stellt der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass die Weigerung der vom Hauptsachegericht geforderten Vorlage der in einem Verfahren aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes strittigen Herkunftsländer-Leitsätze durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtswidrig ist. Die entsprechende Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern belegt die Geheimhaltungsgründe nicht hinreichend bzw. ordnet sie den einzelnen beantragten Informationen nicht ausreichend zu. Die Sperrerklärung ist darüber hinaus wegen mangelnder Ermessensausübung rechtswidrig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 31. August 2009

20 F 10.08

Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen nicht gleichsam automatisch zur Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren. Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, hängt vom Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe ab (Leitsatz des Gerichts). Dem Begehren des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der behördlichen Vorlageverweigerung kann nicht entsprochen werden, da es an einer förmlich verlautbarten Entscheidung des Gerichts der Hauptsache zur Entscheidungserheblichkeit der nicht zugänglich gemachten Akten (Beweisbeschluss) fehlt. Die Beschwerde des Klägers ist somit unbegründet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) in-camera Verfahren

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 8. Februar 2011

20 F 13.10

Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts weist die Beschwerde gegen die im Zwischenverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht getroffene Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des Innenministeriums zur Verweigerung der Vorlage bestimmter Unterlagen zur US-Cross-Border-Lease-Transaktion einer Stadt zurück. Da keine neuen Verträge dieser Art mehr geschlossen werden, erscheint das im Vertragswerk generierte Geschäftsgeheimnis als wirtschaftlich "totes" Wissen. Selbst wenn ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse anzuerkennen wäre, überwiegen die öffentlichen und privaten Offenbarungsinteressen. Maßstab für die prozessuale Entscheidung im Zwischenverfahren ist alleine die Regelung der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Prüfung fachgesetzlicher Vorgaben obliegt dem Gericht der Hauptsache. Siehe auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom selben Tag, AZ 20 F 14.10. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales in-camera Verfahren

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 23. November 2015

7 B 42.15

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde ab. Es begründet dies mit der nicht rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit. Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht die Berufung zurückgewiesen. Das Begehren des klagenden Insolvenzverwalters richtete sich auf die Zugänglichmachung von Kontoauszügen der Insolvenzschuldnerin. Dabei handelt es sich jedoch um Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung im Sinne der entsprechenden Ausnahmevorschrift des Hamburgischen Transparenzgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 21. Januar 2010

20 F 1.10

Der Beschluss beinhaltet lediglich die Beiladung eines Bundesministeriums sowie die Vorlage der in der Sperrerklärung aufgeführten Aktenteile. (Quelle: LDA Brandenburg)

in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 22. Mai 2007

7 B 1.07

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Der Beschluss enthält ausführliche Erläuterungen zu prozessualen Fragen. In der Sache wird der Anspruch auf Zugang zu den Berichten des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung der Gebührenberechnung der Abfallwirtschaftsbetriebe einer Stadt bestätigt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 18. Juli 2011

7 B 14/11

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. § 3 Nr. 3 IFG (Vertraulichkeit der Beratungen) steht der Herausgabe der Protokolle der beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebildeten Deutschen Lebensmittel-Kommission im Hinblick auf die Informationen zum Beratungsprozess entgegen. Der Abschluss des Verfahrens bildet dabei keine unüberwindbare zeitliche Grenze; die Fortdauer des Vertraulichkeitsschutzes bemisst sich vielmehr nach den konkreten Verhältnissen des Sachverhalts. Weder unionsrechtliche Vorgaben noch das Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz gebieten hier eine zeitliche Begrenzung. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juli 2013

7 B 45.12

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Mit der - vermeintlich - fehlerhaften Anwendung bzw. unzureichenden Beachtung von Rechtssätzen, die sich auf höherrangiges Recht bzw. auf Unionsrecht beziehen, wird eine für die Zulassung der Revision erforderliche Divergenz nicht dargetan. Insbesondere bestätigt das Bundesverwaltungsgericht, dass es bei der Prüfung, ob offengelegte Informationen Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ermöglichen, auf eine Unterscheidung zwischen unmittelbaren und nur mittelbaren Rückschlüssen nicht ankommen kann. Die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bestimmt sich allein nach materiellen Kriterien. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung Prozessuales

Bundesarchivgesetz (BArch)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 27. Mai 2013

7 B 43.12

Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich mit der Definition von Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes auseinander und bestätigt die Auslegung der Vorinstanzen. Die Gewährung eines Zugangsanspruchs nach dem IFG setzt voraus, dass der Anspruchsverpflichtete selbst tatsächlich Zugriff auf die Informationen hat. Muss sich die informationspflichtige Stelle diesen Zugriff erst verschaffen, bedarf es einer Rechtsgrundlage, um gegenüber Behörden und Privaten, die im Besitz der Informationen sind, ein Herausgabeverlangen durchsetzen zu können. Wie im Archivrecht fehlt diese auch im Informationsfreiheitsgesetz. Die Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 Grundgesetz, die den Zugang zu aus allgemeine zugänglichen Quellen stammenden Informationen schützt, gibt keinen verfassungsunmittelbaren Zugang zu amtlichen Informationen. Die Revision wird nicht zugelassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

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