Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 16. Dezember 2009

4 K 1059/09

Das Verwaltungsgericht erkennt das Informationsfreiheitsgesetz als Anspruchsgrundlage für die auf Auskunft über Vollstreckungsaufträge und Zahlungen an Gläubiger (Sozialversicherungsträger) im Rahmen eines Insolvenzverfahrens an den Insolvenzvollstrecker an . Das Aufdecken von nach dem Insolvenzrecht anfechtbaren Vermögensverschiebungen kann zu einer von dem Gesetz beabsichtigten Kontrolle staatlichen Handelns beitragen. Informationen mit Ursprung außerhalb des Bundes werden Bestandteil der amtlichen Informationen des Bundes, wenn sie ihm dauerhaft zugehen. Weder das Steuergeheimnis der Abgabenordnung noch insolvenz- oder zivilrechtliche Auskunftsrechte verdrängen den Anspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Die fiskalischen Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr sind nur dort berührt, wo der Staat als Marktteilnehmer auftritt; die Behörde ist nicht vor jedem finanziellen Verlust geschützt. Auch liegt kein Eingriff in die wirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungen vor, da durch eine mögliche Insolvenzanfechtung deren Interessen im Wirtschaftsverkehr nicht berührt sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Antragsberechtigung Fiskalische Interessen

Sonstige

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 18. Dezember 2009

7 K 4189/08

Das Gericht weist einen Antrag auf Einsicht in mehrere Verfahrensakten zur Aufstellung von Bebauungsplänen ab. Das Umweltinformationsgesetz ist nicht einschlägig, da es nicht um Akteneinsicht in Bezug auf Umweltinformationen geht. Die Einsicht in die Verfahrensakte zu Bebauungsplänen ist von der Spezialvorschrift des § 10 BauGB zur Einsicht in Bebauungspläne selbst nicht erfasst. Auch eine direkte oder analoge Anwendung des § 29 VwVfG scheidet aus. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer analogen Anwendung der Vorschrift als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens auf Verfahren, die von der Anwendung des VwVfG ausgeschlossen sind, für die aber entsprechende Rechtsvorschriften über die Akteneinsicht nicht bestehen. Voraussetzung wäre aber, dass die Notwendigkeit eines Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsrechts besteht, welches nicht gesetzlich geregelt wurde. Die Notwendigkeit einer über den Anspruch des § 10 BauGB hinausgehenden Akteneinsicht besteht nur, wenn ein durch den Bebauungsplan nachteilig Betroffener zur Geltendmachung oder Verteidigung seiner Rechte auf die Kenntnis der Verfahrensakte angewiesen ist, so dass nur insoweit eine analoge Anwendung in Betracht kommt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Schutz besonderer Verfahren

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