Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 20. März 2009

26 K 118/08

Werden Polizisten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft tätig, findet das Informationsfreiheitsgesetz auf die Angaben zu den polizeilichen Maßnahmen keine Anwendung. Die Aufgabe ist dem repressiven Bereich der Staatsanwaltschaft zugeordnet und nicht als Verwaltungsaufgabe zu klassifizieren. Maßnahmen der Strafverfolgung sind einheitlich als Maßnahme der Judikative anzusehen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist gegenüber den Staatsanwaltschaften nur im Rahmen von Verwaltungsaufgaben anwendbar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 9. Oktober 2009

26 K 5707/08

Der Beklagte hat Auskunft über den Fahrzeugtyp, die Höchstgeschwindigkeit und die offiziellen CO2-Emissionen des emissionsträchtigsten regelmäßig genutzten Dienstwagens bezogen auf ein Serienfahrzeug ohne Sicherheitsausstattung zu erteilen. Nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit des den Dienstwagen nutzenden Politikers sind durch die Erteilung einer solchen Auskunft nicht zu befürchten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Urteil: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 16. Dezember 2009

4 K 694/09

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz gilt nicht für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und damit nach Sinn und Zweck dieser Ausnahmevorschrift auch nicht für die beklagte Landesmedienzentrale. Der Herausgabe des vom Kläger beantragten Gutachtens zur Verfolgung von vermeintlich im Ausland befindlichen Erotik-Anbietern steht außerdem die Möglichkeit entgegen, dass diese sich mittels neuer Verschleierungstaktik dem möglichen aufsichtsbehördlichen Eingreifen entziehen (Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit). (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Sicherheitsaspekte

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