Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 17. Dezember 2021

1 K 3842/20

Zugang zu Grundstückskaufvertrag einer ehemaligen militärisch genutzten Liegenschaft: Eine Sperrwirkung auf Grund von § 12 Grundbuchordnung (GBO) bestehe nicht. Jedenfalls kann der Informationsanspruch aus § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hinsichtlich eines Grundstückkaufvertrages dann neben § 12 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GBO eingreifen, wenn es nicht um die Kenntnis der dinglichen Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die dinglichen Vollzugsregelungen geht. Das Gericht prüfte zudem einen möglichen Schutz öffentlicher Belange (Interessen im Wirtschaftsverkehr) sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und auch Regelungen der Gemeindeordnung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Potsdam am 10. Dezember 2021

9 K 153/20

In einem Verfahren um die Offenlegung eines Betriebsführungsvertrags verpflichtet das Verwaltungsgericht Potsdam die beklagte Stadtverwaltung zur Gewährung der Akteneinsicht. Es begründet, weshalb die strittigen Informationen jeweils keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind, beispielsweise die offenkundige Bankverbindung des Unternehmens oder die seit dem Jahr 2005 nicht mehr ausgezahlte Betriebsführungsentgelte für die Gastronomiebewirtschaftung. Als schützenswert stufte das Verwaltungsgericht hingegen Angaben zum Managemententgelt ein, das wettbewerbsrelevante Rückschlüsse auf die Gewinnmarge und kalkulatorische Grundlagen des Unternehmens zulässt. Durch die Erwähnung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen nimmt das Urteil auch Bezug auf das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 30. November 2021

10 K 4047/20

Nach Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht ein Anspruch auf Auskunft über einen zwischen einer Gemeinde und einer privaten Firma geschlossenen Grundstückskaufvertrag. Die Regelung in § 38 der Gemeindeordnung findet hier - auch analog - keine Anwendung. Die Einsicht in Grundstückskaufverträge einer Gemeinde bewirkt nicht zwingend nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Gemeinde im Wirtschaftsverkehr. Grundstückskaufverträge einer Gemeinde mit einem Dritten sind nicht per se Geschäftsgeheimnisse in dem Sinne des § 6 S. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Die in Anspruch genommene öffentliche Stelle beziehungsweise der betroffene Dritte muss konkret und substantiiert deutlich machen, inwiefern sich dessen Wettbewerbssituation durch die Offenlegung nachhaltig verschlechtern würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 23. November 2021

10 S 4275/20

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 - abgelehnt. Das Land darf die Einsicht in ein Gutachten zur Prüfungstätigkeit des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. gewähren. Ein Mitglied des Klägers, eines Genossenschaftsverbands, hatte im September 2017 Insolvenz anmelden müssen. Das aufsichtführende Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hatte daraufhin von einer Steuerberatungsgesellschaft ein Gutachten über die Prüfungstätigkeit des Klägers bei der insolventen Genossenschaft am Maßstab des Genossenschaftsgesetzes erstellen lassen. Geschäftsgeheimnisse sowie der Schutz personenbezogener Daten stehen dem Anspruch nicht entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Personenbezogene Daten Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Sigmaringen am 17. November 2021

8 K 5171/19

Der Anspruch auf Zugang Unterlagen in Bezug auf Tierversuche der Universität Tübingen beim Regierungspräsidium Tübingen wurde abgelehnt. Die Bereiche Forschung und Lehre sind betroffen, weshalb das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) durch die Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LFIG keine Anwendung findet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. November 2021

12 N 11/20

Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen lehnt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung ab. Zur Darlegungslast im Hinblick auf die Geltendmachung des Ausnahmetatbestands zum Schutz strafrechtlicher Ermittlungsverfahren führt das Oberverwaltungsgericht aus, dass es der Verwaltungsbehörde im Zusammenwirken mit dem Strafgericht obliegt, Informationen in nachvollziehbarer Weise vorzutragen, die für den Antragsteller den Schluss zulassen, dass die Ausnahme vorliegt, ohne den Inhalt der Unterlagen preiszugeben. Die Absicht, die begehrten Informationen für Klagen gegen den Fahrzeughersteller zu nutzen, führt nicht dazu, dass das Geheimhaltungsinteresse von vornherein überwiegen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Prozessuales Ablehnungsbegründung Strafverfolgung