Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Urteil: Gericht der Europäischen Union am 13. April 2005
T-2/03
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zur vollständigen Verweigerung des Zugangs zu Verwaltungsakten über die Entscheidung in einer Wettbewerbsangelegenheit (Bankenkartell) für nichtig. Ein Organ der EU ist grundsätzlich verpflichtet, den Inhalt der im Antrag bezeichneten Dokumente konkret und individuell im Hinblick auf die Ausnahmetatbestände der Verordnung zu prüfen. Ein Abweichen von diesem Grundsatz kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der damit verbundene Verwaltungsaufwand die Grenzen dessen überschreiten würde, was vernünftigerweise verlangt werden kann. Die angefochtene Entscheidung ließ jedoch nicht erkennen, dass die Kommission die gebotene Prüfung vorgenommen hätte. (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Antragsberechtigung Ablehnungsbegründung
Beschluss: Verwaltungsgericht Köln am 9. Juni 2005
13 L 771/05
An der absoluten Geheimhaltung von Informationen zu einer Tierversuchsstudie besteht kein schutzwürdiges Interesse. Es ist nicht ersichtlich, dass die Kenntnis der Studie den Konkurrenten ungerechtfertigte Vorteile brächte. Außerdem ist bereits aus anderen Gründen (Tierschutz / Gentechnikgesetz) das betroffene Unternehmen verpflichtet, die Verwendung der Ergebnisse seiner Tierversuchsstudie zu dulden. Das Verwaltungsgericht lehnt damit einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 9. Juni 2005
12 A 182/02
Die Betreiberin eines Kernkraftwerks hatte gegen die vom zuständigen Ministerium beabsichtigte Herausgabe von Informationen zu einem Störfall als Drittbetroffene geklagt. Das Verwaltungsgericht erkennt keine Rechtsgrundlage für den Informationszugang: Aus der Umweltinformationsrichtlinie ergibt sich trotz abgelaufener Umsetzungsfrist (zum Zeitpunkt des Urteils war ein neues Bundesumweltinformationsgesetz zwar bereits in Kraft, galt aber nicht mehr für die Landesbehörden, während ein Landesumweltinformationsgesetz noch nicht verabschiedet war) kein unmittelbarer Anspruch, wenn dieser zu Lasten Dritter gehen würde. Das Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein wird von einer abschließenden Regelung des Atomgesetzes in Verbindung mit der Gewerbeordnung verdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 20. Juni 2005
8 B 940/05
Das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis gilt im Anwendungsbereich des Gentechnikrechts bzw. der sogenannten Freisetzungsrichtlinie (EG-Richtlinie 2001/18/EG) nur eingeschränkt. Dadurch wird die Reichweite des Geheimnisschutzes auch für das Informationsrecht auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes konkretisiert. Eine Tierversuchsstudie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz erstellt wurde, ist nicht als Betriebsgeheimnis vertraulich zu behandeln. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 22. Juni 2005
4 LB 30/04
Bei von den Eichbehörden beanstandeten Füllmengenunterschreitungen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen. Diese haben aus Wettbewerbsgründen ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung der Prüfdaten, welches das Offenbarungsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt. Dem steht auch nicht die mögliche Rechtswidrigkeit der Abfüllpraxis entgegen. Die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz wird damit zurückgewiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung
Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. Dezember 2005
16 K 379/05
Das Verwaltungsgericht bestätigt die Direktwirkung der noch nicht in Landesrecht umgesetzten Umweltinformationsrichtlinie, stellt aber fest, dass diese lediglich die Möglichkeit vorsieht, dass die Mitgliedstaaten das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Ausnahmetatbestand gesetzlich regeln. Dennoch sind die betroffenen Unternehmen nicht schutzlos, das das Landesverwaltungsverfahrensgesetz eine entsprechende Bestimmung vorsieht. Die beantragten Informationen zu Immissionen und Emissionen eines Betriebs sind jedoch nicht als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anzusehen. Da die Beklagte den Kläger inzwischen klaglos gestellt hat, wird das Verfahren eingestellt. (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit
Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 10. Januar 2006
10 A 215.04
Umweltinformationen i.S.d. UIG liegen auch dann vor, wenn der Schutz der Umwelt nicht der Hauptzweck, jedoch ein wichtiges Zwischenziel der Maßnahme ist. Die Gewährung von Exportkrediten im Bereich der Energieerzeugung kann zumindest teilweise Auswirkungen auf die Umwelt entfalten. Vor allem bei Investitionen von gewissem Gewicht und Dauer, die über die Pflicht zu nachhaltigem Handeln hinauswirken. Eine Ablehnung zum Schutz internationaler Beziehungen ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Es muss ein gewichtiger Grund vorliegen (z.B. Berichterstattungspflichten). (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Internationale Beziehungen
Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 10. Januar 2006
10 A 215.04
Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes liegen auch dann vor, wenn der Schutz der Umwelt nicht der Hauptzweck, jedoch ein wichtiges Zwischenziel der Maßnahme ist. Die Gewährung von Exportkrediten im Bereich der Energieerzeugung kann zumindest teilweise Auswirkungen auf die Umwelt entfalten. Der Beschluss befasst sich ausführlich mit der Abgrenzung des Umweltinformationsbegriffs. Eine Beeinträchtigung der internationalen Beziehungen durch die Veröffentlichung der Informationen ist nicht ersichtlich. (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Internationale Beziehungen
Urteil: Verwaltungsgericht Trier am 18. Januar 2006
5 K 923/05.TR
Unter den Begriff des "Zustands" von Umweltbestandteilen fallen sowohl der "Ist-Zustand", als auch der "War-Zustand", es sei denn, den Altdaten kommt für die Bewertung des "Ist-Zustands" nur noch historische Bedeutung zu. Bei den Unterlagen zu Dioxinfunden in einer Tongrube handelt es sich daher um Umweltinformationen. Im Falle der Aussonderung schutzbedürftiger Daten (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) auf der Grundlage des Landesumweltinformationsgesetzes Rheinland-Pfalz bedarf es keiner Anhörung der betroffenen Firmen; sollen personenbezogene Daten offengelegt werden, ist eine solche jedoch erforderlich. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 4. April 2006
4 LB 2/06
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass die Umweltinformationsrichtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet. Bloße negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter, selbst wenn sie gewiss sind, rechtfertigen es nicht, dem Einzelnen das Recht auf Berufung auf die Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber dem Mitgliedstaat zu versagen. Auf die schutzwürdigen Interessen des Drittbetroffenen sind die entsprechenden Ausnahmetatbestände, denen ebenfalls Drittwirkung beizumessen ist, anzuwenden. Ob die strittigen Informationen zu dem Störfall in einem Kernkraftwerk unter den Ausnahmetatbestand des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses fallen, kann nicht nach Aktenlage beurteilt werden, deshalb legt das Gericht diese Frage dem Fachsenat für "in-camera"-Verfahren vor. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Aussonderungen Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften