
Informationsfreiheit im Landtagswahlkampf BW und RLP
Wie positionieren sich die großen Parteien zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den erst kürzlich in Kraft getretenen Landes-IFGs?
Aktuelle Entwicklungen zur Informationsfreiheit aus den Bundesländern.
Wie positionieren sich die großen Parteien zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den erst kürzlich in Kraft getretenen Landes-IFGs?
Hamburg hat es vorgemacht, Rheinland-Pfalz mitgezogen - jetzt soll auch die Verwaltung in Thüringen transparenter werden. Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Lutz Hasse hat heute seinen Entwurf für ein Transparenzgesetz in dem Bundesland vorgestellt (Entwurf hier).
Der Ministerrat in Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) freigegeben. Nachdem sich vor allem die SPD lange gegen das LIFG sperrte, orientiert sich der jetzige Entwurf angeblich „an dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und der dazu ergangen Evaluation“.
In seinem neuen Jahresbericht 2015 nimmt der NRW-Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Stellung zum Verhalten der Verwaltung gegenüber FragDenStaat: Die Möglichkeit, anonyme oder pseudonyme Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen, sei „sinnvoll und wichtig“. Auch diese sollten dementsprechend beantwortet werden.
Gestern hat die Bürgerschaft in Bremen eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beschlossen, das die Transparenz im Bundesland deutlich erhöht.
Anlässlich der heutigen Präsentation des Jahresberichts 2014 forderte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Dix ein Transparenzgesetz auch in Berlin.
Die Berliner Bevölkerung hat im vergangenen Jahr nur halb so viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Senatsverwaltungen gestellt wie 2013. Das geht aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Piraten-Abgeordneten Simon Weiß hervor.
Eigentlich sind einfache IFG-Anfragen in den meisten Bundesländern kostenlos. Berlin ist da eine Ausnahme: Nach der Gebührenordnung des Landes kosten Anfragen in der Hauptstadt mindestens fünf Euro - es sei denn, man stellt sie etwa als gemeinnützig anerkannter Verein.
Die Informationsfreiheit hat in Berlin schon einige Jahre auf dem Buckel. Während die Hansestadt Hamburg nach einem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Bürgerschaftfraktionen ein Transparenzportal ins Leben gerufen hat und mit Rheinland-Pfalz das erste Flächenland ein Transparenzgesetz beschließen wird, hinkt die Hauptsadt den politischen Entwicklungen hinterher.
Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- und Landesebene, Verbraucherschutz- und Umweltinformationsgesetze, Transparenz- und Verwaltungsverfahrengesetze: Die Rechtslage in Sachen Informationsfreiheit ist in Deutschland etwas unübersichtlich.
Die SPD und die Grünen haben heute in der Bremer Bürgerschaft einen Gesetzentwurf zur Änderung des IFG eingebracht. Große Neuerung dabei: Künftig muss ein große Zahl von Dokumenten proaktiv im Informationsregister der Stadt veröffentlicht werden.
In vielerlei Hinsicht ist das Transparenzgesetz in Hamburg vorbildlich. Nicht nur können Bürgerinnen umfangreiche Informationen der Behörden anfragen - die Verwaltung publiziert ihre Akten häufig auch selbst auf dem Transparenzportal des Landes. Rheinland-Pfalz nimmt sich Hamburg jetzt als Vorbild und will Anfang des kommenden Jahres ein eigenes Transparenzgesetz beschließen. Ein erster Entwurf ist schon veröffentlicht.