Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 22. April 2009

7 K 805/08.F(3)

Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vor nachteiligen Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden steht der Offenlegung der Identität eines Informanten aus einem Verfahren der Finanzaufsichtsbehörde entgegen. Nachteilige Auswirkungen sind wahrscheinlich, weil Informanten sich künftig nicht mehr dem Risiko der Informationsübermittlung aussetzen würden, wenn eine Offenbarung erfolgte. Zudem liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Informant wider besseres Wissen oder leichtfertig falsche Behauptungen aufgestellt hat. Das Informationsfreiheitsgesetz und § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (Einsichtsrechte für Verfahrensbeteiligte) stehen zwar gleichberechtigt nebeneinander. Auch das Verwaltungsverfahrensgesetz vermittelt im vorliegenden Fall jedoch keinen Anspruch auf Informationszugang, weil der Vorgang dem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Aufsichtsaufgaben

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 17. Juni 2009

7 K 2282/08.F (3)

Der Anspruch auf Informationszugang ist voraussetzungslos; die Annahme, dass die Klägerin mit den Informationen (hier: Behördenvorgänge der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ihre Chancen in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung erhöhen will, steht ihm nicht entgegen; die Verfolgung eines solchen Zwecks ist kein Rechtsmissbrauch. Ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten genügt nicht, um den Informationszugang zu verwehren. Vielmehr bedarf es einer substantiierteren Darlegung. Das Verwaltungsgericht weist darauf hin, dass ein solch weites Verständnis des entsprechenden Ausnahmetatbestands des Informationsfreiheitsgesetzes ansonsten einer Bereichsausnahme der Finanzbehörden gleichkäme. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Aufsichtsaufgaben

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 15. Juli 2009

7 L 1557/09.F

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatten den Zugang zu Unterlagen mit dem Argument verweigert, ein Teil der Akten sei zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren abgegeben worden. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass es nach dem Wortlaut des einschlägigen Ausnahmetatbestands des Informationsfreiheitsgesetzes ausreicht, dass die Beeinträchtigung eines solchen Verfahrens zumindest möglich erscheint. Der Informationszugang ist dann für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgeschlossen. Die Entscheidung enthält zudem Ausführungen zu einem möglichen Anspruch aus dem Hessischen Pressegesetz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 17. Juni 2009

7 K 869/08.F(1)

Die Behörde verweigerte teilweise die Herausgabe von Informationen aus einem Bußgeldverfahren und stützte sich auf die Strafprozessordnung in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Obwohl sich das Einsichtsbegehren im Ergebnis erledigt hatte, ging der Kläger mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage weiter vor, da er der Ansicht war, das Informationsfreiheitsgesetz finde auch neben bereichsspezifischen Regelungen Anwendung. Das Verwaltungsgericht wies die Klage unter anderem mit der Begründung ab, dass nicht ersichtlich ist, worin der Schaden liegen könnte, nicht substantiiert dargelegt wurde, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist und dass sich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr ergibt. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 10. Juli 2009

7 L 1560/09.F(1)

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Einsicht in Akten zur Aufsicht über eine Aktiengesellschaft zu gewähren, ab. Vor dem Hintergrund noch andauernder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährdet die begehrte Akteneinsicht den Untersuchungszweck. Hier kommt der Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes zum Tragen, nach dem es ausreicht, dass das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Durchführungen strafrechtlicher Ermittlungen haben könnte. Durch diese Vorschrift, die den Schutz der Rechtspflege und Rechtsdurchsetzung bezweckt, wird der Informationszugang für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in der Regel ausgeschlossen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren Aufsichtsaufgaben Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 10. Juli 2009

7 L 1556/09.F(1)

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Anordnung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Mit diesem Antrag machte ein Journalist den Eilbedarf seines Antrags auf Einsicht in die Aufsichtsakten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einer Bank geltend. Ein Anspruch auf Informationszugang ist jedoch ausgeschlossen, da das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft haben könnte, an die ein Teil der Unterlagen abgegeben worden war. Nach diesem Wortlaut des entsprechenden Ausschlussgrundes des Informationsfreiheitsgesetzes genügt es, wenn eine Verfahrensbeeinträchtigung zumindest möglich erscheint. Dass dies der Fall ist, geht aus der Darlegung der Staatsanwaltschaft hervor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Bearbeitungsfrist Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 7. Mai 2009

7 L 676/09.F (V)

Ein Journalist begehrte vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise Einsicht in Akten der Bankenaufsicht zur Überprüfung bestimmter Kreditinstitute. Um die Öffentlichkeit aktuell unterrichten zu können, stellte er nach vorangegangener Ablehnung seines Begehrens einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Offenlegung der Unterlagen. Der Antrag wird vom Verwaltungsgericht unter Verweis auf die nicht mehr rückgängig zu machende Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung abgelehnt. Dem Antrag steht auch entgegen, dass das Anliegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird. Außerdem enthält der Beschluss Ausführungen zur Auslegung des Begriffs des "deutlich höheren Verwaltungsaufwands" im Zusammenhang mit der Art und Weise der Informationserteilung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 27. Juli 2009

7 L 1553/09.F (V)

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Anordnung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Mit diesem Antrag machte ein Journalist den Eilbedarf seines Antrags auf Einsicht in die Aufsichtsakten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einer Bank geltend. Ein Anspruch auf Informationszugang ist jedoch ausgeschlossen, da das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft haben könnte, an die ein Teil der Unterlagen abgegeben worden war. Nach diesem Wortlaut des entsprechenden Ausschlussgrundes des Informationsfreiheitsgesetzes genügt es, wenn eine Verfahrensbeeinträchtigung zumindest möglich erscheint. Dass dies der Fall ist, geht aus der Darlegung der Staatsanwaltschaft hervor. Ein Informationsanspruch ergibt sich auch weder aus dem Hessischen Pressegesetz noch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Letztere Möglichkeit besteht insbesondere deshalb nicht, weil ein bereits im Informationsfreiheitsgesetz geregelter Ausschlussgrund eingreift. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Bearbeitungsfrist Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Aufsichtsaufgaben Strafverfolgung

Sonstige

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 18. Dezember 2009

7 K 4189/08

Das Gericht weist einen Antrag auf Einsicht in mehrere Verfahrensakten zur Aufstellung von Bebauungsplänen ab. Das Umweltinformationsgesetz ist nicht einschlägig, da es nicht um Akteneinsicht in Bezug auf Umweltinformationen geht. Die Einsicht in die Verfahrensakte zu Bebauungsplänen ist von der Spezialvorschrift des § 10 BauGB zur Einsicht in Bebauungspläne selbst nicht erfasst. Auch eine direkte oder analoge Anwendung des § 29 VwVfG scheidet aus. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer analogen Anwendung der Vorschrift als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens auf Verfahren, die von der Anwendung des VwVfG ausgeschlossen sind, für die aber entsprechende Rechtsvorschriften über die Akteneinsicht nicht bestehen. Voraussetzung wäre aber, dass die Notwendigkeit eines Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsrechts besteht, welches nicht gesetzlich geregelt wurde. Die Notwendigkeit einer über den Anspruch des § 10 BauGB hinausgehenden Akteneinsicht besteht nur, wenn ein durch den Bebauungsplan nachteilig Betroffener zur Geltendmachung oder Verteidigung seiner Rechte auf die Kenntnis der Verfahrensakte angewiesen ist, so dass nur insoweit eine analoge Anwendung in Betracht kommt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Schutz besonderer Verfahren

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