Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 12. Februar 2015

12 B 13.12

Im Rahmen der Interessenabwägung (Einsichtsinteresse / personenbezogene Daten) sind bei einer einzelfallbezogenen Darlegung sowohl Art und Umfang der Informationspreisgabe als auch die Wahrscheinlichkeit und der Grad nachteiliger Auswirkungen auf die Interessen des Betroffenen in die gebotene prognostische Bewertung einzustellen. Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwieweit durch über das Grundbuch oder Liegenschaftskataster ermittelbare Namen von Flurstückseigentümern auf deren finanziellen und sonstige Verhältnisse geschlossen werden kann. Für die Annahme einer offensichtlich missbräuchlichen Antragstellung reicht ein möglicherweise auch privates Informationsinteresse des Antragstellers nicht aus. Das Urteil der Vorinstanz wird insoweit im Ergebnis bestätigt. Die Auskunft über Entgelte des Landesbetriebs steht dem Kläger jedoch nicht zu. Diese Entgelte wurden von der Beklagten auf Grundlage privatrechtlicher Vereinbarungen mit Vorhabenträgern erhoben. Auch der Landesbetrieb als Behörde kann sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen. Für die Durchführung von waldrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen existiert ein freier Markt; aus der Kenntnis der vereinbarten Entgelte können Mitbewerber Rückschlüsse auf die wettbewerbsrelevante Kostenkalkulation des Beklagten ziehen und einen Nutzen für die eigene Preisgestaltung gewinnen. Das Urteil der Vorinstanz wird insoweit geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. Juli 2015

12 B 3.13

Auch Gemeinden können als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach dem Umweltinformationsrecht anspruchsberechtigt sein. Bei dem beklagten, als GmbH betriebenen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Der Begriff der Umweltinformationen umfasst alle Maßnahmen und Tätigkeiten, die einen gewissen Umweltbezug aufweisen. Dabei kommt es nicht auf eine Unterscheidung zwischen unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt an. Die Errichtung eines Schienenwegs stellt eine solche Maßnahme oder Tätigkeit dar. Ein Schallschutzgutachten für eine Planungsvariante, die möglicherweise noch verwirklicht werden soll, stellt ebenso eine Umweltinformation dar wie die elektronischen Vermessungsdaten für das Gelände- und Hochwassermodell. Ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis kann auch dann vorliegen, wenn trotz fehlender unmittelbarer Wettbewerbsposition das Bekanntwerden der vertraulichen Information geeignet wäre, dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Dies ist im Hinblick auf die Vergaberelevanz des Kostenkennwertekatalogs der Deutschen Bahn AG der Fall. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Wiesbaden am 9. Oktober 2015

6 K 228/15

Das Gericht bestätigt die Ablehnung der Herausgabe eines Konsortialvertrags, der im Zusammenhang mit dem Ausbau eines Flughafens geschlossen worden war. Zwar besteht ein Anspruch auf Umweltinformationen auch dann, wenn es um beschlossene politische Handlungsprogramme, Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen und Pläne geht. Der in Rede stehende Vertrag ist jedoch kein Abkommen zum Schutz von Umweltbestandteilen. Die Tatsache, dass er an einer bestimmten Stelle eine Umweltinformation enthält (die bekannt gegeben wurde), lässt nicht den Umkehrschluss zu, dass auch alle übrigen Regelungen des Vertrags Umweltinformationen darstellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Januar 2015

12 B 13.13

Auch Gemeinden können als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach dem Umweltinformationsrecht anspruchsberechtigt sein. Bei dem beklagten, als GmbH betriebenen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die Errichtung eines Schienenwegs stellt eine Maßnahme oder Tätigkeit mit Umweltauswirkungen dar; bei dem strittigen Rahmengutachten, das eine wirtschaftliche Analyse im Hinblick auf diese Planungen enthält, handelt es sich somit um Umweltinformationen. Ein Geschäftsgeheimnis steht seiner Herausgabe nicht entgegen. Dies gilt auch für einen Rahmenentwurfsplan mit Stand 1995. Da diese Informationen weit in die Vergangenheit zurückreichen, besteht hier eine spezifische Darlegungslast für das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses, der die Beklagte nicht Rechnung getragen hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 18. Februar 2015

2 K 48.14

Zu Informationen im Zusammenhang mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der CO2-Grenzwerte für neue Personenkraftwagen muss das zuständige Bundesministerium teilweise Zugang gewähren. Die begehrten Informationen betreffen keine ortsfeste Anlage und enthalten keine Angaben zu konkreten Werten des CO2-Ausstoßes eines Fahrzeugs, mithin handelt es sich nicht um Umweltinformationen über Emissionen. Während die Ausnahmetatbestände zum Schutz vertraulicher Beratungen sowie von internationalen Beziehungen nicht greifen, enthalten die Unterlagen teilweise schutzbedürftige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffener Unternehmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Internationale Beziehungen

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