Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 18. Oktober 2010

5 BV 10.1344

Der Verwaltungsgerichtshof als Hauptsachegericht ordnet zur Überprüfung der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geltend gemachten Geheimhaltungsgründe für die im Rahmen eines Verfahrens nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragten Herkunftsländer-Leitsätze die Vorlage derselben an. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales in-camera Verfahren

Umweltinformationsgesetz (Schleswig-Holstein)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 20. Januar 2010

4 LB 1/08

Mit dem Beschluss wird das Verfahren eingestellt, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. November 2007 wird für unwirksam erklärt. (Quelle: LDA Brandenburg)

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 21. Januar 2010

20 F 1.10

Der Beschluss beinhaltet lediglich die Beiladung eines Bundesministeriums sowie die Vorlage der in der Sperrerklärung aufgeführten Aktenteile. (Quelle: LDA Brandenburg)

in-camera Verfahren

Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)

Beschluss: Verwaltungsgericht Magdeburg am 19. März 2010

3 B 58/10

Ein Anspruch auf einstweilige Anordnung besteht nicht, wenn sich der Antrag auf Unterlagen richtet, die der Antragsgegner bereits an eine andere Stelle zurückgereicht hat. Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt sieht keine Verpflichtung vor, diese zurückzuholen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)

Beschluss: Verwaltungsgericht Magdeburg am 24. März 2010

3 B 76/10

Unterlagen im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren des Antragstellers an einer Hochschule fallen nicht unter den gesetzlichen Ausnahmetatbestand der "wissenschaftlichen Tätigkeit" und sind damit unter Berücksichtigung schützenswerter Belange Dritter, deren Daten darin ebenfalls vorhanden sind, herauszugeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Drittbetroffenheit Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juni 2010

20 F 1.10

Der Beschluss enthält vor allem Ausführungen zur Erforderlichkeit eines Zwischenverfahrens: Das Hauptsachegericht muss zunächst deutlich begründen, dass es die zurückgehaltenen Akten als erheblich ansieht. Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen nicht automatisch zur Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren. Vielmehr ist zwischen materiellrechtlichen Geheimhaltungsgründen, also den Gründen, die sich unmittelbar aus der Akte ergeben, und prozeduralen Geheimhaltungsgründen zu unterscheiden. Das Hauptsachegericht muss daher zunächst die ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um den Sachverhalt aufzuklären und die Akten verweigernde Stelle gegebenenfalls auffordern, weitere Angaben mit abstrakter Umschreibung zur Kategorisierung der einzelnen Schriftstücke zu machen. Das Informationszugangsbegehren richtete sich auf Informationen, die das Bundesverwaltungsamt über eine Glaubensgemeinschaft sammelte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Ablehnungsbegründung in-camera Verfahren

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 10. August 2010

20 F 5.10

In einem Verfahren um die Offenlegung eines Investitionsvorrangbescheids, der die Veräußerung von Grundstücken betrifft, stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass es sich bei den von der Behörde geschwärzten Angaben teilweise um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, die zu Recht nicht offen gelegt wurden. Im Hinblick auf die positive Beurteilung der Bonität des Vorhabenträgers trifft dies jedoch nicht zu, es sei denn, dabei wird auf konkrete wirtschaftliche Umstände oder Zahlen zur Finanzlage Bezug genommen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Aussonderungen in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2010

7 B 28.10

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zurück. Dieses hatte die Entscheidung der Erstinstanz bestätigt, die eine Krankenkasse verpflichtet hatte, dem Insolvenzverwalter eines Betriebes Einsicht in die zu diesem Insolvenzschuldner geführten Akten zu gewähren. Weder die Insolvenzordnung noch zivilrechtliche Vorschriften verdrängen die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 4. August 2010

26 L 1223/10

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag zur Herausgabe von Unterlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der "Loveparade" ab. Die Entscheidung lässt offen, ob der presserechtliche Auskunftsanspruch einen Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen umfasst. Das Gericht schließt nicht aus, dass der Auskunftsanspruch des Pressegesetzes Nordrhein-Westfalen eine das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen verdrängende Spezialvorschrift darstellt. Durch die Gewährung von Akteneinsicht in Unterlagen, die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden, könnten zudem die speziellen strafprozessualen Regelungen umgangen werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Beschluss: Gericht der Europäischen Union am 2. Juli 2010

T-467/09

Der Kläger begehrte Zugang zu der Konformitätsstudie betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2003/35 in deutsches Recht. bei der Kommission. Nach dem Zweitantrag des Klägers gewährte die Kommission teilweisen Zugang zur Konformitätsstudie und stellte deren Inhaltsverzeichnis zur Verfügung. Die weitere Offenlegung lehnte die Kommission und Verweis auf den Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten sowie den Schutz von Entscheidungsprozessen ab. Das danach vom Kläger geführte Klageverfahren erklärte das Gericht für erledigt, nachdem die Kommission den beantragten Zugang gewährt hatte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Internationale Beziehungen Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

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