Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 22. Dezember 2009

G 09.2

Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist ein auf das Verbraucherinformationsgesetz gestützter Auskunftsanspruch. Der Fachsenat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellt fest, dass die beabsichtigte Vorlage von Akten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an das Verwaltungsgericht Ansbach rechtmäßig ist. Vorausgegangen war eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, das zum Ergebnis kam, eine Verweigerung der Vorlage komme nicht in Betracht. Der Fachsenat legt dar, dass es geboten ist, § 99 Abs. 2 VwGO nicht nur auf Sperrerklärungen, sondern auch auf die behördliche Anordnung der Offenlegung von Akten anzuwenden. Dass das Hauptsachegericht keinen förmlichen Beweisbeschluss zur Aktenvorlage erlassen hat, ist unschädlich. Eine Begründetheit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aktenvorlage sieht der Verwaltungsgerichtshof nicht, da die Voraussetzungen, auf die eine Sperrerklärung gestützt werden könnte, nicht vorliegen. Unter anderem kann sich der Antragsteller im Hinblick auf Rechtsverstöße nicht auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stützen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Prozessuales in-camera Verfahren

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Sachsen am 20. Oktober 2009

4 A 27/08

Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen das Urteil der Vorinstanz ab, in dem die Rechtmäßigkeit der Kostenerhebung für Umweltinformationen über die Trinkwasserversorgung bestätigt wurde. Die Länder können die Gebührenerhebung für den Zugang zu Umweltinformationen selbst regeln. Außerdem verstößt eine angemessene Gebührenerhebung, die sich am Prinzip der Kostendeckung ausrichtet, nicht gegen die Umweltinformationsrichtlinie. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 23. Februar 2009

2 A 115.08

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur vollständigen Herausgabe der Akte eines Bundesministeriums über die Genehmigung einer Ausnahme von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ab, da der Nutzen der Informationen im Hinblick auf deren beabsichtigte Verwendung in einem anderen Gerichtsverfahren nicht zu erkennen ist. Ob Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegen, lässt das Gericht offen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 31. August 2009

20 F 10.08

Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen nicht gleichsam automatisch zur Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren. Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, hängt vom Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe ab (Leitsatz des Gerichts). Dem Begehren des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der behördlichen Vorlageverweigerung kann nicht entsprochen werden, da es an einer förmlich verlautbarten Entscheidung des Gerichts der Hauptsache zur Entscheidungserheblichkeit der nicht zugänglich gemachten Akten (Beweisbeschluss) fehlt. Die Beschwerde des Klägers ist somit unbegründet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) in-camera Verfahren

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 21. Januar 2009

4 K 4605/08

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Unternehmens gegen einen Bescheid, der die Veröffentlichung seiner Verstöße gegen das Weingesetz vorsah, wird vom Verwaltungsgericht nur im Hinblick auf die Unzulässigkeit der durch den Bescheid vorgesehenen Veröffentlichung der Telefon- und Telefaxnummern des Betriebs angeordnet. Hier besteht das Risiko, dass der Betrieb mit Anrufen und Fernkopien belästigt wird. An der sofortigen Vollziehung der Veröffentlichung der übrigen Informationen besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. Strafrechtliche relevante Sachverhalte unterliegen nicht dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 25. März 2009

5 B 1184/08

Die Verschwiegenheitspflicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ähnelt dem Steuergeheimnis, das in vergleichbarer Weise das Vertrauen der jeweils Betroffenen stärken und ihm den Grund nehmen soll, die von ihm verlangten Informationen zu verweigern. Der Bundesbeauftragte ist daher auch gegenüber der Presse nicht zu einer konkreten Auskunftserteilung über noch andauernde Ermittlungen und vorläufige Erkenntnisse verpflichtet. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 6. Mai 2009

12 S 29.09

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Ablehnung eines Eilantrags durch die Erstinstanz. Diese hatte festgestellt, dass der beabsichtigte Nutzen der begehrten Informationen im Rahmen eines anderen Gerichtsverfahrens nicht erkennbar ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18. Mai 2009

8 A 2701/08

Das Oberverwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Die begehrten Unterlagen - ein Qualitätssicherungsbericht sowie das Qualitätshandbuch einer Kassenärztlichen Vereinigung - enthalten keine Informationen zum Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen. Informationen sind im dienstlichen Zusammenhang erlangt, wenn sie der öffentlichen Stelle im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zugegangen sind. Dies betrifft auch Prüfberichte externer Stellen zu Organisationsuntersuchungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 2. Mai 2009

2 A 68.08

Das Gericht weist einen Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der Klage ab. Auf Grundlage des Gesetzes über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin sei es zulässig, die Übersendung von Kopien von der Vorauszahlung der hierfür vermutlich entstehenden Gebühr abhängig zu machen. Die (negativen) Erfahrungen der Behörde mit dem Antragsteller als Gebührenschuldner reichten als Begründung für die Erhebung des Vorschusses aus. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Kosten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 26. August 2009

8 E 1044/09

Das Verwaltungsgericht hatte den Rechtsstreit um das Begehren eines Insolvenzverwalters auf Übersendung der Jahreskontoauszüge zunächst an das Finanzgericht verwiesen, obwohl der Kläger sich ausschließlich auf das Informationsfreiheitsgesetz stützt. Dies hält das Oberverwaltungsgericht für einen Verstoß gegen das Gerichtsverfassungsgesetz und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

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