Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 23. November 2015

7 B 40.15

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde ab. Es begründet dies mit der nicht rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit. Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht die Berufung zurückgewiesen. Das Begehren des klagenden Insolvenzverwalters richtete sich auf die Einsichtnahme in die Vollstreckungsakte der Insolvenzschuldnerin. Dabei handelt es sich jedoch um Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung im Sinne der entsprechenden Ausnahmevorschrift des Hamburgischen Transparenzgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 23. November 2015

7 B 42.15

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde ab. Es begründet dies mit der nicht rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit. Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht die Berufung zurückgewiesen. Das Begehren des klagenden Insolvenzverwalters richtete sich auf die Zugänglichmachung von Kontoauszügen der Insolvenzschuldnerin. Dabei handelt es sich jedoch um Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung im Sinne der entsprechenden Ausnahmevorschrift des Hamburgischen Transparenzgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juli 2016

7 B 37.15

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil der Vorinstanz mangels grundsätzlicher Bedeutung und weil keine Verfahrensfehler vorliegen, zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 20. Oktober 2016

7 C 6.15

Die Entscheidung über einen Antrag auf Informationszugang, der einen einheitlichen Lebenssachverhalt betrifft, ist im Hinblick auf die dafür anfallenden Gebühren auch dann als einheitliche Amtshandlung anzusehen, wenn die Behörde mit mehreren Bescheiden über den Antrag entschieden hat. Eine mehrfache Gebührenerhebung ist mit dem im Informationsfreiheitsgesetz angelegten Verbot einer abschreckend wirkenden Gebührenerhebung unvereinbar. Auch bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz, nach der jene Teile der Informationsgebührenverordnung, die die Erhebung von Auslagen regeln, mangels einer ausreichender Ermächtigungsgrundlage unwirksam sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. Mai 2011

7 C 6.10

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zurück. Informationen über die Höhe der von einem Unternehmen gehaltenen Stimmrechtsanteile an einer Kapitalgesellschaft erfüllen die Voraussetzungen der spezialgesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht, wenn sie Gegenstand einer kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungspflicht sind, die im Falle ihrer Nichterfüllung im Wege der Ersatzvornahme durchgesetzt werden kann. Denn damit legt die Rechtsordnung fest, dass ein Interesse an der Nichtverbreitung der Information gerade nicht mehr als berechtigt angesehen wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Aufsichtsaufgaben

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 18. Oktober 2005

7 C 5.04

Im Rahmen eines Verfahrens zur Sprungrevision stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Standortverwaltung der Bundeswehr eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes ist. Das gegenteilige Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird damit aufgehoben; der Beklagte wird verpflichtet, Einsicht in den Vertrag über die Mitbenutzung eines Übungsplatzes durch einen Fallschirmsportspringerclub zu gewähren. In der Zwischenzeit war das Umweltinformationsgesetz des Bundes in Umsetzung einer novellierten Richtlinie neu gefasst und sein Anwendungsbereich erweitert worden. Das Gericht urteilt zudem, dass Unterlagen nicht von der Informationspflicht ausgenommen sind, welche die fiskalische Tätigkeit einer Behörde betreffen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 15. November 2012

7 C 1.12

Der Bundesrechnungshof ist auch hinsichtlich seiner Prüftätigkeit eine informationspflichtige Bundesbehörde. Bei seiner Prüfung nimmt er Verwaltungsaufgaben wahr. Er kann sich nicht unter Verweis auf den Ausnahmetatbestand zum Schutz von Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle darauf berufen, dass eine Prüfung nur dann möglich sei, wenn den geprüften Stellen der vertrauliche Umgang mit den erlangten Erkenntnissen zugesichert werde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit dem Urteil die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Dieses hatte den Bundesrechnungshof verpflichtet, dem Kläger Kopien von Prüfunterlagen über Zuwendung eines Bundesministeriums an verschiedene Organisationen der Entwicklungshilfe zu übersenden. Der Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird von presserechtlichen Auskunftsansprüchen nicht verdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Aufsichtsaufgaben Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 29. Oktober 2009

7 C 22.08

Die Beschränkung des Informationszugangs wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen obliegt der Beurteilung der zuständigen Behörde und ist gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich damit zwar der Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts an, verwies die Angelegenheit aber wegen eines Verfahrensfehlers zurück an das Oberverwaltungsgericht. In der Sache ging es um die Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Angaben über Flugdaten amerikanischer Flugzeuge durch das Bundesverkehrsministerium, das mit der Gefährdung der guten Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika argumentierte. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Internationale Beziehungen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 18. Juli 2011

7 B 14/11

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. § 3 Nr. 3 IFG (Vertraulichkeit der Beratungen) steht der Herausgabe der Protokolle der beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebildeten Deutschen Lebensmittel-Kommission im Hinblick auf die Informationen zum Beratungsprozess entgegen. Der Abschluss des Verfahrens bildet dabei keine unüberwindbare zeitliche Grenze; die Fortdauer des Vertraulichkeitsschutzes bemisst sich vielmehr nach den konkreten Verhältnissen des Sachverhalts. Weder unionsrechtliche Vorgaben noch das Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz gebieten hier eine zeitliche Begrenzung. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 3. November 2011

7 C 4.11

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz, nach dem die Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben sind. Das Ministerium gehöre zu den zur Auskunft verpflichteten Behörden; eine Unterscheidung zwischen dem Verwaltungs- und Regierungshandeln eines Ministeriums sei nicht vorgesehen. Auch könne die Auskunft nicht mit dem Argument der Erfüllung verfassungsrechtlicher Pflichten oder dem Anspruch auf den Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen verweigert werden. Das Urteil stellt somit fest, dass das Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien gilt; Ausnahmetatbestände des Gesetzes sind eng auszulegen, um dem Gesetzeszweck zu genügen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Schutz besonderer Verfahren Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)