Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 12. Oktober 2007

2 A 136.05

Gegenstand des Antrags auf Informationszugang waren der vollständige Geschäftsverteilungsplan sowie der Aktenplan einer Senatsverwaltung. Eine Stellenbewertung hat keinen Bezug zur Person des Dienstposteninhabers, sondern lediglich zu dem Dienstposten oder Arbeitsgebiet. Daran ändert auch die Herstellung eines Zusammenhangs mit dem Namen des Dienstposteninhabers nichts. Personenbezug hat hier allenfalls die Angabe, dass der Betreffende die entsprechende Tätigkeit erledigt, was aber nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Dem Kläger steht hier somit ein Informationsanspruch zu. Dies gilt jedoch nicht für Angaben über die Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe des Stelleninhabers, dem gesetzliche Geheimhaltungspflichten (Beamtenrecht) bzw. der Schutz personenbezogener Daten (Angestellte) entgegenstehen, da es sich um Angaben aus Personalakten handelt. Das Informationsinteresse überwiegt diesbezüglich nicht das Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung. Der zu veröffentlichende Aktenplan der Behörde ist ausreichend und bedarf keiner Ergänzung. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 24. August 2010

3 K 228/10

Auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes durfte das zuständige Landesamt festgestellte Verstöße einer Bäckerei gegen Hygienevorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie die im Zusammenhang damit getroffene Maßnahme veröffentlichen. Im vorliegenden Fall befand das Gericht, dass das Informationsinteresse der Verbraucher das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt. Der Fall der Informationszugangsgewährung bei solchen Verstößen stellt den gesetzlich beabsichtigten Regelfall dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Interessenabwägung Personenbezogene Daten Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 27. Januar 2011

12 B 69.07

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz im Hinblick auf einen Informationszugangsantrag zum vollständigen Geschäftsverteilungsplan sowie dem Aktenplan einer Senatsverwaltung. Das Verwaltungsgericht hat die Behörde zu Recht verpflichtet, Informationen über die Bewertungen von Stellen herauszugeben. Selbst wenn ein Personenbezug bestünde, überwöge das Informationsinteresse des Antragstellers. Dem Kläger steht zwar kein Anspruch auf die begehrten Informationen über Angaben zur Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe der Stelleninhaber zu, der Antrag ist jedoch unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Hinblick auf die begehrte Ergänzung des zu veröffentlichenden Aktenplans wird die Berufung als unbegründet abgelehnt. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 31. März 2011

13 K 2920/08

Der Kläger begehrt Zugang zu Qualitätsberichten von Krankenhäusern auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V) im XML-Format vom Gemeinsamen Bundesausschuss. Zwar wäre das Informationsfreiheitsgesetz auf den Gemeinsamen Bundesausschuss anwendbar, es wird jedoch vorliegend durch § 137 SGB V als Regelung in einer anderen Rechtsvorschrift über den Zugang zu amtlichen Informationen verdrängt. Da diese Norm speziell den Zugang zu den Qualitätsberichten der Krankhäuser regelt, geht diese Regelung den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes vor. Aber selbst wenn das Informationsfreiheitsgesetz anwendbar wäre, wäre der Anspruch auf Zugang zu den Berichten im XML-Format aus wichtigem Grund abzulehnen, da der Kläger bereits in einem anderen Format über die Berichte verfügt und ein wichtiger Grund für eine andere Art der Informationsgewährung in der Vermeidung der Gefahren, die mit der Weiterverarbeitung der Qualitätsberichte verbunden sind, besteht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Veröffentlichung von Informationen

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 7. Juni 2011

T-471/08

Nach ständiger Rechtsprechung sind die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten eng auszulegen und anzuwenden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen. Wird der Zugang zu Unterlagen mit der Begründung versagt, der Zweck eines Audits könne beeinträchtigt werden, so muss konkret benannt und hinreichend begründet werden, welches Verfahren noch läuft und durch den Zugang gefährdet werden könnte. Die Beeinträchtigung des Entscheidungsprozesses eines Organs durch den Zugang zu internen Dokumenten fällt nur dann unter die Ausnahmeregelung der Verordnung, wenn sie erheblich, also ernstlich, ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die Verbreitung des Dokuments wesentlich auf den Entscheidungsprozess auswirkt, der noch nicht beendet ist. Das Organ hat nachzuweisen, dass die Verbreitung der Unterlagen seinen Entscheidungsprozess ernstlich beeinträchtigen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren Veröffentlichung von Informationen Ablehnungsbegründung

Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. Juli 2012

4 K 3842/11

Ausschreibungstexte einer Kommune, die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmt sind, fallen unter den Anwendungsbereich des Informationsweiterverwendungsgesetzes. Ihre Herausgabe zur Weiterverwendung durch einen Dritten begründet den Gleichbehandlungsanspruch aller Interessenten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Veröffentlichung von Informationen

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 20. November 2012

2 K 1939/09

Im Hinblick auf den Eingriff in die subjektiven Rechte Betroffener durch die Veröffentlichung der "Technologie-Erklärung" (eines vorformulierten Textes, der bestimmungsgemäß dazu verwendet wird, dass der Erklärende von den als "Technologie" bezeichneten Lehren des Scientology-Gründers Abstand nimmt) unterscheidet das Gericht zwischen der Erfüllung einer beispielsweise im Hamburgischen Transparenzgesetz begründeten öffentlichen Aufgabe einerseits und der entsprechend der Zweckbestimmung der Erklärung zielgerichteten Verbreitung andererseits. Die erstgenannte Variante stellt grundsätzlich keinen Eingriff in subjektiv-öffentliche Rechte des Klägers dar; durch die letztgenannte Variante ist die Schwelle eines Eingriffs jedoch überschritten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 28. November 2012

14 K 79.12

Das Bezirksamt wird verpflichtet, die Bewertung eines Cafés in der Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften im Internet beseitigen zu lassen. Die Internetveröffentlichung lässt einen Bezug auf konkrete Erzeugnisse der Gaststätte vermissen. Nicht jeder Minuspunkt der Bewertung stellt einen lebensmittelrechtlichen Verstoß dar; das Bezirksamt setzt den Leser der Liste vielmehr dem unzutreffenden Eindruck aus, die Minuspunkte bezögen sich auf festgestellte Hygienemängel. Die Veröffentlichung liegt somit außerhalb des Anwendungsbereichs der entsprechenden Vorschrift des Verbraucherinformationsgesetzes. Auch die Regelung zur Produktwarnung auf der Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs verlangt die Benennung des konkret bemängelten Lebensmittels. Der Aufrechterhaltung der den Kläger belastenden Internetveröffentlichung fehlt die Rechtsgrundlage. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 28. November 2013

39534/07

In dem Fall "Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes gegen Österreich" entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass einer Nichtregierungsorganisation das Recht auf Zugang zu (anonymisierten) Entscheidungen der nationalen Behörde (Tiroler Landes-Grundverkehrskommission) einzuräumen ist. Die Verweigerung der Herausgabe von Informationen, die, wie hier gegeben, im öffentlichen Interesse liegen, verletzt Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention. Der von der Akten führenden Stelle geltend gemachte Aufwand hätte bereits durch eine aktive Veröffentlichung der einzelnen Entscheidungen vermieden werden können. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Veröffentlichung von Informationen

Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 15. April 2014

8 A 1129/11

Das Gericht stellt fest, dass der beklagte Gemeinsame Bundesausschuss den Zugang zu einem Datenträger mit von Krankenhäusern erstellten Qualitätsberichten im XML-Format dem Kläger gegenüber von der Unterwerfung unter Allgemeine Nutzungsbedingungen abhängig machen durfte. Anspruchsbegründende Norm war entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), sondern § 3 Abs. 1 Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Der Antrag des Klägers war nicht auf den bloßen Zugang, sondern auf die Weiterverwendung der Dateien nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz gerichtet. Dementsprechend war der Beklagte befugt, die Dateien nur gegen Anerkennung seiner Nutzungsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsbedingungen müssen den Anforderungen des IWG entsprechen. Im vorliegenden Fall war die Berechtigung zur Weiterverwendung der Informationen nicht von einem Informationszugangsrecht nach dem IFG umfasst und richtet sich die Weiterverwendung der Informationen allein nach dem IWG. § 137 SGB V a.F. regelt den Zugang zu Qualitätsberichten im XML-Format nicht abschließend. Die Vorschrift stellt also keine dem IFG gegenüber vorrangige Anspruchsgrundlage dar. Jedenfalls im Fall einer prinzipiell kommerziellen Nutzung berechtigt das IFG nicht zur Weiterverwendung von Informationen i.S.d. § 2 Nr. 3 IWG. Die Entscheidung beschäftigt sich auch mit dem Verhältnis Informationsfreiheitsgesetz - Informationsweiterverwendungsgesetz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Durchführung des Antragsverfahrens Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Veröffentlichung von Informationen

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