Informationsfreiheitsanfragen

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Ihre Suche ergab 1.498 Ergebnisse.

  • WD 10 - 058/06 – Zur möglichen Höhe einerallegmeinen Medienabgabefür den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Ausarbeitung WD 10 - 058/06 mit dem Titel „Zur möglichen Höhe einerallegmeinen Medienabgabe“ Anfrage erfolgreich WD 10 - 058/06 – Zur möglichen Höhe einerallegmeinen Medienabgabe möglichen Höhe einerallegmeinen Medienabgabefür den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. möglichen Höhe einer ,,allegmeinen Medienabgabe" für den   bitten, ist im Referat ZR 4 des
  • WD 10 - 012/08 – Kostenkontrolle in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes WD 10 - 012/08 mit dem Titel „Kostenkontrolle in den öffentlich-rechtlichen Anfrage erfolgreich WD 10 - 012/08 – Kostenkontrolle in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten“. öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und   bitten, ist im Referat ZR 4 des Deutschen Bundestages eingegangen
  • WD 10 - 005/08 – Meinungsbildung in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten die Ausarbeitung WD 10 - 005/08 mit dem Titel „Meinungsbildung in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten Anfrage erfolgreich WD 10 - 005/08 – Meinungsbildung in öffentlich-rechtlichen Rundfunk Rundfunk- und Fernsehanstalten“. stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
  • Kostenpflichtige Zurverfügungstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Bundesländer Der Staat BRD stellt durch seine Bundesländer seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Allgemeinheit zur GG Art. 5) am öffentlich-rechtlichen Rundfunk teilnehmen kann? GG Art. 5) am öffentlich-rechtlichen Rundfunk teilnehmen kann? “ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  • WD 6 - 050/09 – Rechte aus UN-Konvention/Behindertengleichstellungsgesetz in Bezug auf Teilhabe am öffentlich-rechtlichen aus UN-Konvention/Behindertengleichstellungsgesetz in Bezug auf Teilhabe am öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Bezug auf Teilhabe am öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie Internetangeboten von Staat/Parteien aus UN-Konvention/Behindertengleichstellungsgesetz in Bezug auf Teilhabe am öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
  • WD 10 - 025/13 – Zur Ausgabenstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Ausarbeitung WD 10 - 025/13 mit dem Titel „Zur Ausgabenstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“. Anfrage teilweise erfolgreich WD 10 - 025/13 – Zur Ausgabenstruktur der öffentlich-rechtlichen Sie mir Folgendes zu: die Ausarbeitung WD 10 - 025/13 mit dem Titel „Zur Ausgabenstruktur der öffentlich-rechtlichen Ausgabenstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanst   bitten, ist im Referat ZR 4 des Deutschen
  • WD 10 - 029/08 – Zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Ausarbeitung WD 10 - 029/08 mit dem Titel „Zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Anfrage erfolgreich WD 10 - 029/08 – Zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen mir Folgendes zu: die Ausarbeitung WD 10 - 029/08 mit dem Titel „Zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.
  • Verbleib der damaligen Gebührenbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 1. bzw. die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, im Aussendienst mit der Ermittlung, Anmeldung und bzw. die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, im Aussendienst mit der Ermittlung, Anmeldung und Ihre Anfrage: Verbleib der damaligen Gebührenbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Rundfunk Medien Kultur
  • WD 10 - 149/10 – Der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland die Ausarbeitung WD 10 - 149/10 mit dem Titel „Der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland Anfrage erfolgreich WD 10 - 149/10 – Der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Rundfunks in Deutschland“. stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
  • Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Radio Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen Meines Wissens, sollte das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio ohne Werbung auskommen. stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Erstes Deutsches Fernsehen Rundfunkanstalt Medien Kultur
  • WD 10 - 150/10 – Weist die geplante Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks öffentlich-rechtlichen Rundfunks steuerliche Merkmale auf? des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steuerliche Merkmale auf? zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steuerliche Merkmale auf? des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steuerliche Merkmale auf?
  • WD 3 - 432/06 – Die Rundfunkgebühr und die personenbezogene Medienabgabe unter verfassungsrechtlichen Medienabgabe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten“. Anfrage erfolgreich WD 3 - 432/06 – Die Rundfunkgebühr und die personenbezogene Medienabgabe und die personenbezogene Medienabgabe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten“. "WD 3 - 432/06 – Die Rundfunkgebühr und die personenbezogene Medienabgabe unter verfassungsrechtlichen
  • Kommunikation mit öffentlich rechtlichem Rundfunk zu Impf-Werbespots jegliche Kommunikation mit den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und ZDF über die Ausstrahlung von Impf-Werbespots für eine Corona-Schutzimpfung Anfrage teilweise erfolgreich Kommunikation mit öffentlich rechtlichem Rundfunk zu Impf-Werbespots Mit freundlichen Grüßen AW: Kommunikation mit öffentlich rechtlichem Rundfunk zu Mit freundlichen Grüßen AW: Kommunikation mit öffentlich rechtlichem Rundfunk zu
  • EU-Notifizerung des 15. Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien
    Auswärtiges AmtBund
    Anfrage eingeschlafen, 8 Jahre, 7 Monate her
    Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien - Unterlagen der EU-Notifizierung des 15ten Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien - Einstufung der EU-Kommission, ob der 15te Staatsvertrag für Rundfunk Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien [#11071] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen Rundfunk und Telemedien - Einstufung der EU-Kommission, ob der 15te Staatsvertrag für Rundfunk und = r Rundfunk und Telemedien Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich ein Schreiben des
  • Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien - Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien - Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien - Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission
  • Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien - Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien - Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien - Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission
  • Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien 1. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als "neue Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien geänderte Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als "neue Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als "neue Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien geänderte Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als "neue
  • Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als "neue Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien geänderte Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als "neue des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht als Beihilfe hätte angemeldet werden müssen. beabsichtigte Beihilfe zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemäß Art. 108 Abs. 3 Satz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht als Beihilfe hätte angemeldet werden müssen.
  • Vorteil Rundfunkbeitrag
    Zentraldienst der PolizeiBrandenburg
    Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 8 Monate her
    ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können , schicken Sie mir bitte Informationen über Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ihnen Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Räumlichkeiten des ZDPol nutzen zu können. Meine Anfrage basiert auf der 1.1.2013 eingeführten öffentlichen Abgabe Rundfunkbeitrag. keine Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
  • WD 10 - 029/06 – Öffentlich rechtlicher Rundfunk im 21. rechtlicher Rundfunk im 21. rechtlicher Rundfunk im 21. "WD 10 - 029/06 – Öffentlich rechtlicher Rundfunk im 21. WD 10 - 029/06 – Öffentlich rechtlicher Rundfunk im 21.
  • WD 10 - 041/13 – öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz die Ausarbeitung WD 10 - 041/13 mit dem Titel „öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz Anfrage erfolgreich WD 10 - 041/13 – öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Mitgliedstaaten Rundfunk in Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz“. stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
  • Deutschlandradio / ZDF und Beitragsservice
    Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein
    Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 9 Monate her
    RBStV ("im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"). Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"). als gemeinsame Stelle aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Einzug der Rundfunkbeiträge Da die ARD ein Zusammenschluss der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten ist, ist der Beitragsservice
  • Deutschlandradio / ZDF und Beitragsservice
    Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWRBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 9 Monate her
    Die Rechtsgrundlage zur Gründung des Beitragsservices ist für die Landesrundfunkanstalten - § 10 (7) RBStV ("im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"). RBStV ("im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten").
  • Höhe Entwicklungshilfe laut https://www.n-tv.de/ticker/Zahlungen-in-2022-belaufen-sich-auf-rund-33-3 Bitte schicken Sie mir eine Auflistung nach Höhe der Zahlungen an die einzelnen Länder. Bitte schicken Sie mir eine Auflistung nach Höhe der Zahlungen an die einzelnen Länder. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall
  • Inhalte von Funk auf Youtube
    Erstes Deutsches FernsehenBund
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 2 Monate her
    Fließt Geld von "funk" (oder den Öffentlich Rechtlichen allgemein) an "YouTube", ; (oder den Öffentlich Rechtlichen allgemein) geben? Fließt Geld von "funk" (oder den Öffentlich Rechtlichen allgemein) an "YouTube", ; (oder den Öffentlich Rechtlichen allgemein) geben? Beide Gesetze gelten jedoch nur insoweit für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, soweit diese Aufgaben