Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 5. Dezember 2019

2 K 84.18

Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen stellt das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass die Ausnahme des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz von Unterlagen oberster Bundesbehörden, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, den Erlass von Rechtsverordnungen ebenso wenig umfasst wie die Mitwirkungen an einem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene. Bei der Darlegung von Ablehnungsgründen ist die Behörde nicht auf jene Gründe beschränkt, die sie bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht hat. Das Begriffsverständnis des Umweltinformationsrechts von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bleibt durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen unberührt. Im Ergebnis sind die Unterlagen unter Vornahme von Aussonderungen herauszugeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Prozessuales Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Ablehnungsbegründung Internationale Beziehungen Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 1. August 2019

12 B 34.18

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt das Urteil der Vorinstanz. Danach kommt das speziell geregelte Berufsgeheimnis für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Ablehnungsgrund nicht zum Tragen, soweit sich eine nach dem Informationsfreiheitsgesetz auskunftsverpflichtete Behörde ihrer zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 4. Juli 2019

2 K 178.18

Das Verwaltungsgericht verpflichtet das Bundesministerium der Finanzen, dem Kläger teilweise Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats zu gewähren, und, soweit die Teilnehmerlisten betroffen sind, zu einer Neubescheidung. Der Beirat besteht aus Wissenschaftlern und soll den Bundesfinanzminister unabhängig und ehrenamtlich beraten. Bei den Vertraulichkeitsvorschriften aus der Beiratssatzung handelt es sich nicht um eine vorrangige Geheimhaltungsvorschrift oder um ein besonderes Amtsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Auch weitere, von der Behörde geltend gemachte Ausnahmevorschriften hält das Verwaltungsgericht nicht für zutreffend. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Internationale Beziehungen

Umweltinformationsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 2. Mai 2019

2 A 6/18

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach ein informationsfreiheitsrechtlicher Anspruch des Klägers auf Akteneinsicht in eine Niederschrift über den nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung des Ortsrats nach § 3 Nr. 4 IFG abgelehnt wurde. Die kommunalrechtlichen Vorschriften würden insoweit generell eine Schranke für die in geheimer Sitzung behandelten Gegenstände begründen. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 10. April 2019

7 C 22.18

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Anleger Zugang zu Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit erstellt worden waren, begehrt. Im Ergebnis entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass die Bundesanstalt den Zugang zu Unterlagen verweigern darf, wenn es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Es hält eine weite Auslegung der Regelungen des Kreditwesengesetzes für geboten; damit ist auch das darin vorgesehene aufsichtsrechtliche Geheimnis (Angaben über interne Vorgänge der Aufsichtsbehörde wie Überwachungsmethoden oder Korrespondenz) schützenswert. Überwachte Unternehmen und zuständige Behörden müssen grundsätzlich sicher sein können, dass vertrauliche Informationen nicht weitergegeben werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Aufsichtsaufgaben Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. Februar 2019

12 B 15.18

Im Berufungsverfahren ändert das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz. Die Bundesregierung muss danach keine Auskunft über die Endsummen erteilen, die sie an eine Rechtsanwaltskanzlei für die Vertretung in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezahlt hatte. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts stehen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen einer Offenlegung der Information entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. Februar 2019

12 B 8.17

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Das Informationsfreiheitsgesetz wird nicht durch vergaberechtliche Informationsansprüche verdrängt. Einen Rechtsmissbrauch erkennt das Oberverwaltungsgericht in der Antragstellung nicht, setzt sich in seinem Urteil aber ausführlich mit diesem Gesichtspunkt auseinander. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

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