Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Finanzgericht Münster am 5. November 2002

1 K 7155/00 S

Die bewusste Nichtgewährung der Akteneinsicht für Steuerpflichtige im Verwaltungsverfahren durch die Abgabenordnung verstößt weder gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, noch ergibt sich ein Einsichtsrecht aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Letzteres ist ein Landesgesetz und kann die Abgabenordnung als Bundesrecht nicht außer Kraft setzen. Die Finanzverwaltung gewährt Akteneinsicht lediglich im Einzelfall nach Ermessen. Da es um die Überprüfung einer Entscheidung der Finanzbehörden geht, sind Abgabenangelegenheiten betroffen; damit wird der Verwaltungsrechtsweg von der Spezialzuständigkeit der Finanzgerichte verdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 31. August 2006

7 K 2124/05

Die Klägerin strebte die Feststellung an, dass die Verweigerung der Akteneinsicht in Unterlagen zu einer Bauleitplanung bzw. deren späte Durchführung rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht weist die Fortsetzungsfeststellungsklage ab, weil es der Klägerin an dem erforderlichen berechtigten Interesse fehlte. Die von ihr angeführte Wiederholungsgefahr - im vorliegenden Fall die Gefahr, dass die Beklagte die Akten möglicherweise wieder erst später als gewünscht vorlegt - genügt hierfür nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Bearbeitungsfrist Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 3. Februar 2006

26 K 1585/04

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Zugang zu den von ihm begehrten Informationen. Nach dem Wortlaut des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind juristische Personen vom Informationszugangsrecht ausgeschlossen. Wird eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 4. Mai 2006

2 A 121.05

Das Verwaltungsgericht verpflichtet die Senatsverwaltung für Finanzen zur Neubescheidung des Antrags auf Akteneinsicht in das Sitzungsprotokoll des Steuerungsausschusses Liegenschaftsfonds Berlin, da mangels ordnungsgemäßer Durchführung des Verwaltungsverfahrens (u.a. Beteiligung betroffener Dritter) eine Spruchreife noch nicht gegeben ist. Es weist auf den teilweise relevanten Schutz personenbezogener Daten sowie des behördlichen Willensbildungsprozesses hin. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Drittbetroffenheit Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG)

Urteil: Finanzgericht des Saarlandes am 17. Dezember 2009

1 K 1598/08

Ein generellere Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im finanzamtlichen Verwaltungsverfahren besteht nicht. Die Abgabenordnung sieht einen solchen Anspruch nicht vor; die Finanzverwaltung gewährt den Informationszugang lediglich im Einzelfall nach Ermessen. Auch aus dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich ein solcher Anspruch nicht. Die Abgabenordnung regelt als spezielle Rechtsmaterie die Frage des Akteneinsichtsrechts abschließend. Ein besonderes Akteneinsichtsrecht steht auch dem Insolvenzverwalter nicht zu. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 7. Mai 2010

26 K 3548/09

Das Verwaltungsgericht hatte den Rechtsstreit um das Begehren eines Insolvenzverwalters auf Übersendung der Jahreskontoauszüge zunächst an das Finanzgericht verwiesen, obwohl der Kläger sich ausschließlich auf das Informationsfreiheitsgesetz stützt. Im vorliegenden Urteil hält es an seiner Auffassung fest: Der Verwaltungsrechtsweg ist nach Auffassung des Gerichts nicht gegeben. Für die Frage des maßgeblichen Rechtswegs kommt es allein auf die Zugehörigkeit des geltend gemachten materiellen Anspruchs bzw. Lebenssachverhalts zu einer einem bestimmten Rechtsweg zugeordneten Materie an. Dennoch entscheidet das Verwaltungsgericht in der Sache selbst: Die Übersendung von Jahreskontoauszügen betrifft unmittelbar eine mit der Verwaltung von Abgaben zusammenhängende Angelegenheit. Es besteht kein Informationsanspruch, da die hier einschlägige Abgabenordnung Ansprüche auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes verdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 26. Januar 2011

7 K 1743/10

Das Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen die Verweigerung der Einsicht in bestimmte Teile einer Tierschutzakte ab. Zuvor hatte dasselbe Gericht bereits eine Klage abgewiesen, die sich auf die gesamte Akte bezogen hatte. Die materielle Rechtskraft dieses Urteils steht einer Abweichung vom Entscheidungsinhalt entgegen. Sie umfasst die Ablehnung der Einsicht in die Akte insgesamt und damit auch in einzelne Teile derselben. Außerdem steht der bereits in der ersten Entscheidung des Gerichts erkannte Schutz personenbezogener Daten (Tierhalter) einer Einsichtnahme entgegen. Siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Dezember 2008, AZ: 7 K 982/08. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Prozessuales

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Cottbus am 25. Januar 2011

3 K 1050/09

Die Klägerin, eine Trägerin sozialer Einrichtungen für Behinderte, hat keinen Anspruch auf Einsicht in Vorgänge, aus denen sich die Entgeltsatzvereinbarungen mit allen Trägern vergleichbarer Einrichtungen ergeben. Aktenführende Behörde im Sinne des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist jene Behörde, bei der die betroffenen Unterlagen tatsächlich vorhanden sind. Maßgeblich für die Beurteilung des Vorhandenseins ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Aufgrund einer Zuständigkeitsänderung hatte sich aber die ursprünglich aktenführende Behörde der Vorgänge endgültig entledigt. Das Gesetz gewährt keinen Anspruch auf Einsicht in Retente, da der Anspruch auf Akteneinsicht in der Regel ausschließlich durch Gewährung von Einsicht in die Originaldokumente erfüllt wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Durchführung des Antragsverfahrens Begriffsbestimmung Prozessuales Bestimmtheit des Antrags Beratungspflicht

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Finanzgericht Münster am 28. März 2012

6 K 4441/10 AO

Die Spezialzuweisung zu den Finanzgerichten in Abgabenangelegenheiten umfasst auch alle mit der Verwaltung der Abgaben oder sonst mit der Anwendung der abgabenrechtlichen Vorschriften durch die finanzbehörden zusammenhängenden Angelegenheiten. Der Antrag auf Akteneinsicht in Besteuerungsverfahren zählt zu diesen Angelegenheiten. Unschädlich ist in diesem Zusammenhang, dass neben steuerrechtlichen Vorschriften des Verwaltungsrechts - hier des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen - einschlägig sind. Die speziellere Abgabenordnung verdrängt zudem die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes und sieht abschließend vor, dass kein Informationszugangsrecht besteht (absichtsvoller Regelungsverzicht). (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 21. September 2006

17 K 885/05

Der in der Abgabenordnung normierte Schutz des Steuergeheimnisses bezieht sich nicht auf eine Verfügung, die Auskunft darüber gibt, dass und aus welchen Gründen ein abstraktes, nicht auf einen konkreten Steuerfall bezogenes Rechtsgutachten zu einem Steuerverfahren hinzugezogen wurde. Eine solche Verfügung ist auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben. Die Abgabenordnung stellt hier keine besondere, vorrangige Rechtsvorschrift dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Prozessuales

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