Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 23. Mai 2017

12 N 72.16

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Es bestätigt damit die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die Bundesrechtsanwaltskammer. Deren Voraussetzung - die Eigenschaft der Antragsgegnerin als Behörde - ist im Falle der Bundesrechtsanwaltskammer erfüllt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. November 2020

12 B 11.19

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Vorinstanz, die ein weitgehendes Recht auf Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministerium der Finanzen festgestellt hatte. Es nimmt davon jedoch die in den Anlagen zu den Protokollen enthaltenen Vorträge und Gutachten unter Berufung auf den Urheberrechtsschutz aus. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Urheberrecht Internationale Beziehungen Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 1. August 2019

12 B 34.18

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt das Urteil der Vorinstanz. Danach kommt das speziell geregelte Berufsgeheimnis für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Ablehnungsgrund nicht zum Tragen, soweit sich eine nach dem Informationsfreiheitsgesetz auskunftsverpflichtete Behörde ihrer zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 29. März 2019

12 B 14.18

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen fest, dass eine oberste Bundesbehörde auch dann informationspflichtige Stelle nach dem Umweltinformationsgesetz ist, wenn sie auf EU-Ebene an der Rechtsetzung mitwirkt. Es befasst sich ausführlich mit den Anforderungen an die Darlegung von nachteiligen Auswirkungen auf strafrechtliche Ermittlungen, mit dem Schutz internationaler Beziehungen, der Vertraulichkeit von Beratungen und interner Mitteilungen. Das Vorliegen entsprechender Ausnahmen verneint das Gericht und weist es die Berufung im Ergebnis zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Ablehnungsbegründung Strafverfolgung Verwaltungsaufwand Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 4. Mai 2017

12 B 5.16

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die Einsicht in das Verlaufsprotokoll einer Beratung des Bundeskabinetts zu einem Gesetzentwurf aus Gründen der Vertraulichkeit der Beratung und des Schutzes des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung abzulehnen ist. Über die Offenlegung der Teilnehmerliste kann jedoch - anders als vom Verwaltungsgericht festgestellt - nicht ohne Einwilligung der betroffenen Personen entschieden werden. Daher verpflichtet das Oberverwaltungsgericht die Behörde zur erneuten Entscheidung unter Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens. Das Urteil enthält eine Auseinandersetzung mit den Erfordernissen an ein überwiegendes Informationsinteresse des Antragstellers. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. November 2015

12 B 6.14

Im Umweltinformationsrecht besteht keine Privilegierung der gesetzesvorbereitenden Tätigkeit der Regierung. Allerdings kann den zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entwickelten Grundsätzen durch die Prüfung auf nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen Rechnung getragen werden. Der Ablehnungstatbestand zum Schutz interner Mitteilungen gilt nur für die Dauer des behördlichen Entscheidungsprozesses. Das Oberverwaltungsgericht weist damit die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Streitgegenständlich sind Unterlagen des Bundeskanzleramts, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. November 2015

12 B 16.14

Im Umweltinformationsrecht besteht keine Privilegierung der gesetzesvorbereitenden Tätigkeit der Regierung. Allerdings kann den zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entwickelten Grundsätzen durch die Prüfung nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen Rechnung getragen werden. Der Ablehnungstatbestand zum Schutz interner Mitteilungen gilt nur für die Dauer des behördlichen Entscheidungsprozesses. Das Oberverwaltungsgericht weist damit die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Streitgegenständlich sind Unterlagen des zuständigen Bundesministeriums, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. Oktober 2015

12 S 43.15

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück. Es bestätigt damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass ein von einem Journalisten gestellter presserechtlicher Auskunftsantrag nicht gleichsam automatisch einen - im Erfolgsfall grundsätzlich gebührenpflichtigen - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz mitumfasst. Vor dem Hintergrund, dass es sich beim Informationsfreiheitsgesetz um ein Jedermannsrecht handelt, vermag das journalistische Interesse des Antragstellers, die Öffentlichkeit zeitnah über die mit seinen Anträgen begehrten Informationen zu unterrichten, die Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu rechtfertigen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. August 2014

12 N 62.14

Das Oberverwaltungsgericht weist den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz zurück. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor das Bundesministerium des Innern verpflichtet, dem Kläger Zugang zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt des Protokolls einer Ausländerreferentenbesprechung (Bund-Länder-Treffen) zu gewähren. Der Verweis des Beklagten auf die gegensätzliche Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts im Hinblick auf den Schutz des Beratungsgeheimnisses kommt nicht zum Tragen, weil das Verwaltungsgericht davon gar nicht abgewichen ist. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt auch, dass die Verfügungsberechtigung über das Protokoll beim federführenden Bundesministerium des Innern und nicht bei allen an der Besprechung beteiligten Ländern liegt. Die entsprechende Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes ist eine Zuständigkeitsbestimmung und kein Ausschlussgrund. Siehe auch Parallelverfahren: OVG Berlin-Brandenburg, 12 N 73.13 und 12 N 74.13 . (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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