Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. November 2021

12 N 11/20

Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen lehnt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung ab. Zur Darlegungslast im Hinblick auf die Geltendmachung des Ausnahmetatbestands zum Schutz strafrechtlicher Ermittlungsverfahren führt das Oberverwaltungsgericht aus, dass es der Verwaltungsbehörde im Zusammenwirken mit dem Strafgericht obliegt, Informationen in nachvollziehbarer Weise vorzutragen, die für den Antragsteller den Schluss zulassen, dass die Ausnahme vorliegt, ohne den Inhalt der Unterlagen preiszugeben. Die Absicht, die begehrten Informationen für Klagen gegen den Fahrzeughersteller zu nutzen, führt nicht dazu, dass das Geheimhaltungsinteresse von vornherein überwiegen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Prozessuales Ablehnungsbegründung Strafverfolgung

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 29. März 2019

12 B 13.18

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die Bereichsausnahme wegen Gesetzgebungstätigkeit auf der Ebene der Europäischen Union nicht zum Tragen kommt. Ebenso sieht es durch die Herausgabe der beantragten Informationen keine nachteiligen Auswirkungen auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Soweit bestimmte Informationen, die im Zusammenhang mit der Ermittlung von CO2-Abgaswerten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens zu qualifizieren sind, unterliegen sie dennoch den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes über die Offenlegung von Informationen über Emissionen. Im Hinblick auf Informationen, zu deren Übermittlung das Unternehmen nicht verpflichtet war, enthält das Urteil Ausführungen zum überwiegenden öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 23. Mai 2017

12 N 72.16

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Es bestätigt damit die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die Bundesrechtsanwaltskammer. Deren Voraussetzung - die Eigenschaft der Antragsgegnerin als Behörde - ist im Falle der Bundesrechtsanwaltskammer erfüllt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 14. Dezember 2005

7 B 9.05

Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters, da der Kalender nicht zu den von der Vorschrift erfassten Akten öffentlicher Stellen gehört. Ihm fehlt insbesondere der Bezug zu einer konkreten Verwaltungsangelegenheit; vielmehr hat der Terminkalender einen rein organisatorischen Charakter. Dem Aktenbegriff des Informationsfreiheitsgesetzes ist aber die Vorgangsbezogenheit immanent. Die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz wird damit zurückgewiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. November 2015

12 B 6.14

Im Umweltinformationsrecht besteht keine Privilegierung der gesetzesvorbereitenden Tätigkeit der Regierung. Allerdings kann den zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entwickelten Grundsätzen durch die Prüfung auf nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen Rechnung getragen werden. Der Ablehnungstatbestand zum Schutz interner Mitteilungen gilt nur für die Dauer des behördlichen Entscheidungsprozesses. Das Oberverwaltungsgericht weist damit die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Streitgegenständlich sind Unterlagen des Bundeskanzleramts, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. November 2015

12 B 16.14

Im Umweltinformationsrecht besteht keine Privilegierung der gesetzesvorbereitenden Tätigkeit der Regierung. Allerdings kann den zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entwickelten Grundsätzen durch die Prüfung nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen Rechnung getragen werden. Der Ablehnungstatbestand zum Schutz interner Mitteilungen gilt nur für die Dauer des behördlichen Entscheidungsprozesses. Das Oberverwaltungsgericht weist damit die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Streitgegenständlich sind Unterlagen des zuständigen Bundesministeriums, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Atomgesetzes entstanden sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. September 2015

12 B 11.14

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Berufungsverfahren die Entscheidung der Vorinstanz. Diese hatte festgestellt, dass Unterlagen eines Verfahrens vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten im Fall „Atomausstieg Bundesregierung gegen Vattenfall“ nicht offengelegt werden müssen. Es begründete dies mit nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen und einem überwiegenden Geheimhaltungsinteresse. Das Oberverwaltungsgericht erläutert, dass auch Beziehungen zu zwischen- oder überstaatlichen Organisationen von dem im Umweltinformationsgesetz verankerten Ausnahmetatbestand der "internationalen Beziehungen" umfasst sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Begriffsbestimmung Internationale Beziehungen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 20. August 2015

12 B 22.14

Zwar handelt es sich bei der Diensttelefonliste eines Jobcenters um eine amtliche Information im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, dem Informationszugang steht jedoch der Schutz personenbezogener Daten der Mitarbeiter entgegen. Auf die Rückausnahme für die Kommunikationsdaten von Bearbeitern kann sich die Klägerin nicht stützen, da nicht jeder Mitarbeiter schon wegen der Eigenschaft als Beschäftigter auch Bearbeiter im Sinne der Vorschrift ist. Bearbeiter sind vielmehr nur solche Amtsträger, die mit einem bestimmten Vorgang befasst gewesen sind und an ihm mitgewirkt haben. Das privatnützige Interesse der Klägerin vermag sich zudem nicht gegenüber dem regelmäßig als überwiegend vermuteten Interesse an der Geheimhaltung der personenbezogenen Daten von Behördenmitarbeitern durchzusetzen. Der Klägerin geht es nicht um eine Kontrolle staatlichen Handelns. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 9. Februar 2015

12 N 11.14

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der Messwerte über die Belastung von Betrieben mit Chemikalien, die zum Zweck des Arbeitsschutzes erhoben wurden, als Umweltinformationen einzustufen sind. Dies gilt auch für Innenraumluft einer Arbeitsstätte. Beliehene, wenn und insoweit sie als solche tätig werden, sind informationspflichtige Stellen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Eine missbräuchliche Antragstellung liegt nicht nur deshalb vor, weil der Informationsantrag bezweckt, umweltschutzrechtliche Regelungen infrage zu stellen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Januar 2015

12 B 13.13

Auch Gemeinden können als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach dem Umweltinformationsrecht anspruchsberechtigt sein. Bei dem beklagten, als GmbH betriebenen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die Errichtung eines Schienenwegs stellt eine Maßnahme oder Tätigkeit mit Umweltauswirkungen dar; bei dem strittigen Rahmengutachten, das eine wirtschaftliche Analyse im Hinblick auf diese Planungen enthält, handelt es sich somit um Umweltinformationen. Ein Geschäftsgeheimnis steht seiner Herausgabe nicht entgegen. Dies gilt auch für einen Rahmenentwurfsplan mit Stand 1995. Da diese Informationen weit in die Vergangenheit zurückreichen, besteht hier eine spezifische Darlegungslast für das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses, der die Beklagte nicht Rechnung getragen hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

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