Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 26. März 2010

7 K 1496/09

Streitig ist der Informationszugang zu Angaben über bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorhandene meldepflichtige Beteiligungen an einem Unternehmen. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollaufgaben zur Verweigerung des Informationszugangs nicht ausreichen. Das betroffene Unternehmen unterliegt trotz seines Sitzes außerhalb der Europäischen Union den Veröffentlichungspflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Es kommt nicht darauf an, ob es diese Regeln tatsächlich einhält. Alleine dadurch, dass diese Regeln vorsehen, sich die streitgegenständlichen Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu verschaffen, ergibt sich, dass diese nicht Gegenstand der Verschwiegenheitspflicht der Beklagten sind. Das Urteil ergeht im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage. (Quelle: LDA Brandenburg)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 17. Juni 2009

7 K 869/08.F(1)

Die Behörde verweigerte teilweise die Herausgabe von Informationen aus einem Bußgeldverfahren und stützte sich auf die Strafprozessordnung in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Obwohl sich das Einsichtsbegehren im Ergebnis erledigt hatte, ging der Kläger mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage weiter vor, da er der Ansicht war, das Informationsfreiheitsgesetz finde auch neben bereichsspezifischen Regelungen Anwendung. Das Verwaltungsgericht wies die Klage unter anderem mit der Begründung ab, dass nicht ersichtlich ist, worin der Schaden liegen könnte, nicht substantiiert dargelegt wurde, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist und dass sich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr ergibt. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 10. Juli 2009

7 L 1560/09.F(1)

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Einsicht in Akten zur Aufsicht über eine Aktiengesellschaft zu gewähren, ab. Vor dem Hintergrund noch andauernder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährdet die begehrte Akteneinsicht den Untersuchungszweck. Hier kommt der Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes zum Tragen, nach dem es ausreicht, dass das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Durchführungen strafrechtlicher Ermittlungen haben könnte. Durch diese Vorschrift, die den Schutz der Rechtspflege und Rechtsdurchsetzung bezweckt, wird der Informationszugang für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in der Regel ausgeschlossen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren Aufsichtsaufgaben Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 18. Mai 2010

7 K 1645/09.F

Die entscheidungserhebliche Frage, ob einer Herausgabe von Akten und Gutachten der Bankenaufsicht aus dem Jahre 2008 zur Überprüfung einer bestimmten Bank die im Rahmen der Prüfung auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zu berücksichtigende bereichsspezifische Verschwiegenheitspflicht aus dem Kreditwesengesetz entgegensteht, kann das Gericht nur in Kenntnis der entsprechenden Unterlagen entscheiden. Es fordert die Aufsichtsbehörde daher zur Vorlage dieser Unterlagen auf. Der Beschluss enthält ausführliche Darlegungen, weshalb andere Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zum Tragen kommen, so z.B. der Schutz der Kontroll- und Aufsichtsaufgaben, der internationalen Beziehungen, der Beratung von Behörden sowie der vertraulich erhobenen Informationen und befasst sich mit der Frage der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Aufsichtsaufgaben Internationale Beziehungen in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 30. August 2010

7 L 1957/10.F

Der Kläger begehrte Einsicht in ein Verfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen Manipulation einer Aktie durch eine Gesellschaft. Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Eine Eilbedürftigkeit besteht nicht. Außerdem dürfte das Begehren in der Hauptsache keinen Erfolg haben. Der Informationszugang ist ausgeschlossen, da ansonsten nachteilige Auswirkungen auf ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu befürchten sind. Außerdem steht der Offenlegung die bereichsspezifische Verschwiegenheitspflicht des Wertpapierhandelsgesetzes entgegen, die den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von personenbezogenen Daten bezweckt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Aufsichtsaufgaben Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 10. Juli 2009

7 L 1556/09.F(1)

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Anordnung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Mit diesem Antrag machte ein Journalist den Eilbedarf seines Antrags auf Einsicht in die Aufsichtsakten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einer Bank geltend. Ein Anspruch auf Informationszugang ist jedoch ausgeschlossen, da das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft haben könnte, an die ein Teil der Unterlagen abgegeben worden war. Nach diesem Wortlaut des entsprechenden Ausschlussgrundes des Informationsfreiheitsgesetzes genügt es, wenn eine Verfahrensbeeinträchtigung zumindest möglich erscheint. Dass dies der Fall ist, geht aus der Darlegung der Staatsanwaltschaft hervor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Bearbeitungsfrist Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 25. Januar 2012

7 K 2119/11

Das Gericht hebt den Kostenbescheid für eine Akteneinsicht nach dem Verbraucherinformationsgesetz in Höhe von knapp 450,- Euro auf. Der Zugang zu Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie in diesem Zusammenhang getroffene Maßnahmen und Entscheidungen ist nach dem VIG kostenfrei. Hierzu gehören auch Informationen über Lebensmittelkontrollen. Die Ausnahmevorschriften des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr.5 VIG ist eng auszulegen, damit die generelle Befreiung von der Kostenpflicht nicht in ihr Gegenteil verkehrt und der vom Grundsatz her vorbehaltlose Anspruch auf Informationszugang konterkariert wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 2. November 2011

7 K 1621/10.F

Ein Anspruch auf unbeschränkte Einsicht in Akten der Deutschen Bundesbank besteht insbesondere im Hinblick auf darin enthaltene Informantendaten nicht. Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes steht der Offenlegung das Interesse des Informanten an einer vertraulichen Behandlung der übermittelten Informationen entgegen. Das Verwaltungsgericht verneint den Anspruch auch unter Prüfung der entsprechenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes. Hierzu enthält das Urteil ausführliche Erläuterungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 7. Mai 2009

7 L 676/09.F (V)

Ein Journalist begehrte vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise Einsicht in Akten der Bankenaufsicht zur Überprüfung bestimmter Kreditinstitute. Um die Öffentlichkeit aktuell unterrichten zu können, stellte er nach vorangegangener Ablehnung seines Begehrens einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Offenlegung der Unterlagen. Der Antrag wird vom Verwaltungsgericht unter Verweis auf die nicht mehr rückgängig zu machende Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung abgelehnt. Dem Antrag steht auch entgegen, dass das Anliegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird. Außerdem enthält der Beschluss Ausführungen zur Auslegung des Begriffs des "deutlich höheren Verwaltungsaufwands" im Zusammenhang mit der Art und Weise der Informationserteilung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 27. Juli 2009

7 L 1553/09.F (V)

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Anordnung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Mit diesem Antrag machte ein Journalist den Eilbedarf seines Antrags auf Einsicht in die Aufsichtsakten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einer Bank geltend. Ein Anspruch auf Informationszugang ist jedoch ausgeschlossen, da das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft haben könnte, an die ein Teil der Unterlagen abgegeben worden war. Nach diesem Wortlaut des entsprechenden Ausschlussgrundes des Informationsfreiheitsgesetzes genügt es, wenn eine Verfahrensbeeinträchtigung zumindest möglich erscheint. Dass dies der Fall ist, geht aus der Darlegung der Staatsanwaltschaft hervor. Ein Informationsanspruch ergibt sich auch weder aus dem Hessischen Pressegesetz noch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Letztere Möglichkeit besteht insbesondere deshalb nicht, weil ein bereits im Informationsfreiheitsgesetz geregelter Ausschlussgrund eingreift. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Bearbeitungsfrist Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Aufsichtsaufgaben Strafverfolgung