Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. August 2002

3 K 3073/02

Das Verwaltungsgericht weist die Klage des Mitglieds einer Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) auf Einsicht in Unterlagen der Rechnungsprüfungsstelle ab. Die Satzung der IHK sieht ein solches Einsichtsrecht nicht vor. Das Informationsfreiheitsgesetzes ist zwar anwendbar, allerdings stellt die Haushalts- Kassen- und Rechnungslegungsordnung der Kammer eine vorrangige Regelung dar, welche die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes verdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 20. August 2003

19 K 3293/03

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt nur solange, wie eine Behörde über Verwaltungsvorgänge verfügt. Führt ein Zuständigkeitswechsel vor der Klageerhebung zur rechtmäßigen Weitergabe der Akten, ist die Ausgangsbehörde auch nicht zur Rückholung der Unterlagen zum Zweck der Akteneinsicht verpflichtet. Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 10. Februar 2004

3 K 2/03

Der Geschäftsführer eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer hat auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes einen individuellen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen der Wahl zur Vollversammlung der Kammer. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 28. Juli 2006

26 L 1474/06

Einem Antrag mangelt es an der erforderlichen hinreichenden Bestimmtheit, wenn er auf Einsicht in "meine dort geführten Akten über Vorgänge" gerichtet ist und die anschließende Aufzählung von Dienststellen fraglich erscheinen lässt, ob der Antragsteller nicht vielmehr Einsicht in Akten begehrt, die von diesen - zudem dem Anwendungsbereich des Gesetzes nicht unterfallenden - Stellen geführt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Prozessuales Bestimmtheit des Antrags

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 20. März 2009

26 K 118/08

Werden Polizisten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft tätig, findet das Informationsfreiheitsgesetz auf die Angaben zu den polizeilichen Maßnahmen keine Anwendung. Die Aufgabe ist dem repressiven Bereich der Staatsanwaltschaft zugeordnet und nicht als Verwaltungsaufgabe zu klassifizieren. Maßnahmen der Strafverfolgung sind einheitlich als Maßnahme der Judikative anzusehen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist gegenüber den Staatsanwaltschaften nur im Rahmen von Verwaltungsaufgaben anwendbar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 23. November 2012

26 K 1846/12

Ein nordrhein-westfälischer Sparkassen- und Giroverband ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW verpflichtet, einem Bürger Auskunft über seine gegenüber der Sparkassen erfolgten Empfehlungen zur Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder zu geben. Der Sparkassen- und Giroverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegt und dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes unterfällt. Die Vorschriften des Sparkassengesetzes stellen sich nicht als "besondere Rechtsvorschrift" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes dar. Schutzbedürftige Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisses und personenbezogene Daten sind nicht betroffen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 19. November 2002

3 K 4502/02

Der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen auf die Niederschrift über die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer steht nicht entgegen, dass Einrichtung und Aufgaben der Kammer bundesrechtlich geregelt sind. Ihre Wahlordnung stellt ferner keine abweichende Regelung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen dar. Die Niederschrift dokumentiert nicht den Wahlvorgang als solchen, sondern dessen Auswertung und fällt mithin nicht unter das Wahlgeheimnis. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16. November 2011

26 L 1431/11

Begehrt ein Zeitungsreporter Auskunft des Finanzministeriums über einen vermeintlichen Einsatz der Steuerfahndung, so ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ist nicht eröffnet, wenn Informationen begehrt werden, die im Rahmen der Tätigkeit von Finanzbehörden als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft, d.h. außerhalb der materiellen Verwaltungstätigkeit, anfallen. Nach der entsprechenden Sonderregelung des Informationsfreiheitsgesetzes soll der gesamte Bereich der gesetzgeberischen, richterlichen und Strafverfolgungstätigkeit dem Anwendungsbereich des Gesetzes entzogen sein. Darüber hinaus befasst sich die Entscheidung mit dem presserechtlichen Auskunftsanspruch. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Prozessuales Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 6. Juli 2012

26 K 4363/11

Informationen über den Zeitpunkt der Auszahlung von Darlehen einer als juristische Person des öffentlichen Rechts organisierten Bank an einzelne Unternehmen sind herauszugeben. Das Bankgeheimnis steht der Offenlegung nicht entgegen. Auch handelt es sich nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis; vom Schutz personenbezogener Daten sind juristische Personen nicht umfasst. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. Dezember 2012

1 L 2483/12

Das Auskunftsbegehren des Antragstellers, eines Journalisten, betraf Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofs an bestimmte Förderprojekte. Der Landesrechnungshof unterfällt dem landespresserechtlichen Behördenbegriff und ist auskunftsverpflichtet; die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs ist nicht vom Geltungsbereich der Norm ausgenommen. Geheimhaltungsvorschriften stehen dem Auskunftsbegehren nicht entgegen. Die Entscheidung bezieht sich im Hinblick auf den Behördenbegriff zwar auf das Informationsfreiheitsgesetz, basiert aber auf dem Pressegesetz Nordrhein-Westfalen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales

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