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Ihre Suche ergab 396 Ergebnisse.

  • Schreiben an OpenAI Das Schreiben, das Ihre Behörde an den ChatGPT-Betreiber OpenAI versandt hat, vgl gt; << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben, das Ihre Behörde :in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde § 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG BW als erfüllt ansehen, da wir im Fall OpenAI als oberste Landes- und Aufsichtsbehörde Nr. 3 LIFG BW als erfüllt ansehen, da wir in der Angelegenheit OpenAI als oberste Landes- und Aufsichtsbehörde
  • Aufsichtratmitglieder KVV/VBK
    Karlsruher Verkehrsverbund GmbHBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 2 Wochen, 4 Tage her
    Sollten Sie für einen Teil dieses Antrags nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde Sollten Sie für einen Teil dieses Antrags nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Sollten Sie für einen Teil dieses Antrags nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde
  • Beobachten Ihrer Person" nebst Ankündigung von Haft ("Ingewahrsamnahme") zum Schutz der Behörde Hiermit nehme ich LIFG in Anspruch für freien Zugang zur Beobachtunsakte / zu Beobachtungsakten, die Behörden Beobachten Ihrer Person" nebst Ankündigung von Haft ("Ingewahrsamnahme") zum Schutz der Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten stellen sind, von der Sie vorhandene amtliche Informationen wünschen beziehungsweise bei der Stelle/Behörde
  • Pestizidaufzeichnungen im Verfahren 10 K 1230/19
    Regierungspräsidium FreiburgBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche her
    LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufzeichnungen, die Ihre Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufzeichnungen, die Ihre Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Die Zuständigkeit liegt nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 LLG bei der jeweiligen Unteren Landwirtschaftsbehörde
  • Link sowie verfügende Behörde), die seit 2014 aktiv waren (neu eingestellt wurden oder bereits eingestellt Link sowie verfügende Behörde), die seit 2014 aktiv waren (neu eingestellt wurden oder bereits eingestellt Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Link sowie verfügende Behörde), die seit 2014 aktiv waren (neu eingestellt wurden oder bereits eingestellt > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde
  • Keine Auskünfte über Kfz-Zulassungsgebühren
    Landratsamt BiberachBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 2 Wochen, 1 Tag her
    Eine Benachrichtigung an die Aufsichtsbehörde (wer ist das genau?) Eine Benachrichtigung an die Aufsichtsbehörde (wer ist das genau?) > Eine Benachrichtigung an die Aufsichtsbehörde (wer ist das genau?) > Oder wäre es nicht einfacher, die Behörde würde die Homepage auf dem neuesten Stand halten bzw. > Eine Benachrichtigung an die Aufsichtsbehörde (wer ist das genau?)
  • Sollte das auf Ihrer Website angepriesene Tool nicht in ihrer Behörde entwickelt werden sondern in Auftrag Sollte das auf Ihrer Website angepriesene Tool nicht in ihrer Behörde entwickelt werden sondern in Auftrag Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden
  • Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Heilbronn
    Landratsamt HeilbronnBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 5 Tage, 5 Stunden her
    Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde
  • Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Biberach
    Landratsamt BiberachBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 2 Tage, 8 Stunden her
    Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten
  • Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Sigmaringen
    Landratsamt SigmaringenBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 5 Tage, 5 Stunden her
    Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde
  • Pestizidanwendungsaufzeichnungen Hohelohekreis
    Landratsamt HohenlohekreisBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 5 Tage, 5 Stunden her
    Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde
  • Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ludwigsburg
    Landratsamt LudwigsburgBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 5 Tage, 5 Stunden her
    Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde
  • Pestizidanwendungsaufzeichnungen Alb-Donau-Kreis
    Landratsamt Alb-Donau-KreisBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 5 Tage, 5 Stunden her
    Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten
  • Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg
    Landkreis RavensburgBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 2 Tage, 14 Stunden her
    Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde
  • Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat
    Hochschule OffenburgBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 2 Monate her
    Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden
  • Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden
  • Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden
  • Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat
    Pädagogische Hochschule FreiburgBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her
    Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten
  • Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat
    Hochschule MannheimBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 2 Monate her
    Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden
  • Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat
    Universität KonstanzBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her
    Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten
  • Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat
    Hochschule BiberachBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 2 Monate her
    Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden
  • Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden
  • Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat
    Universität StuttgartBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen her
    Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden
  • Verfügungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG ist jedenfalls die federführende Behörde, aber regelmäßig Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe Verfügungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG ist jedenfalls die federführende Behörde, aber regelmäßig Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe
  • Verfügungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG ist jedenfalls die federführende Behörde, aber regelmäßig einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe Verfügungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG ist jedenfalls die federführende Behörde, aber regelmäßig Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe