Gutachten der Wissenschaftlichen DiensteDie Verschlusssachen des Bundestags

Eigentlich sollten die Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag all ihre Gutachten veröffentlichen. In einigen Fällen ist das aber nicht passiert – wir füllen die Leerstellen.

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Ob Gutachten zu Völkerrecht und deutschen Waffenexporten, zu Rechtsverstößen des Verkehrsministerium oder zu Grundrechtseingriffen bei der Chatkontrolle – die Einschätzungen der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag haben in der öffentlichen Debatte ein hohes Gewicht. Eigentlich soll der Bundestag alle Ausarbeitungen veröffentlichen, die die Wissenschaftler*innen im Parlament auf Geheiß der Abgeordneten und Ausschüsse anfertigen. Über 10.000 Gutachten kamen in den letzten 15 Jahren zusammen. Jedoch wurden nicht alle veröffentlicht.

Wie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz von uns zeigt, blieben in den Jahren 2021 und 2022 ein dutzend Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes in der Schublade, weil sie als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft wurden. Wir veröffentlichen sie an dieser Stelle erstmals.

Seit unserer Kampagne „FragDenBundestag“, die wir 2016 mit abgeordnetenwatch.de durchgeführt haben, sollte der Bundestag eigentlich alle Gutachten und Sachstände veröffentlichen, die bei ihm in Auftrag gegeben werden. Wie sich zeigt, waren davon aber bisher Gutachten ausgenommen, in denen aus Sicht der Parlamentsverwaltung schutzwürdige Inhalte stehen. Typische Beispiele sind nach Auskunft des Parlaments etwa „Berichte des Auswärtigen Amts in Angelegenheiten der Europäischen Union.“

Gutachten zu Bundespräsidenten und Enteignungen

Die von uns nun veröffentlichten Gutachten behandeln u.a. die Impfstoffbeschaffung, die Amtsausstattung des Bundespräsidenten und die Enteignung ausländischen Staatsvermögens. Der Bundestag hat sie nach unserer Anfrage und unserem Widerspruch entweder teilweise geschwärzt herausgegeben oder die Einstufung als Verschlusssache aufgehoben.

In vielen Fällen haben selbst Abgeordnete bisher nicht erfahren, dass es eingestufte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes gibt, wenn sie nicht direkt danach gefragt haben. Um sie zu erhalten, mussten sie nach Auskunft des Bundestags parlamentsintern die „Hotline W“ anrufen und nach einem Themenbereich fragen, um darauf hingewiesen zu werden, dass Gutachten vorliegen. Jetzt geht es einfacher: Die bisher unveröffentlichten Gutachten gibt es bei FragDenStaat.

zur Anfrage

zu den Gutachten

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