Legal Decisions
Decisions and judgements in the field of freedom of information
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- Niedersächsisches Pressegesetz (NPresseG)
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 24. September 1990
NDS OVG 5 M 28/90 1990 LPG
Dem Dienstherrn ist es nicht schlechthin verboten, Auskünfte über Disziplinarverfahren seiner Beamten zu erteilen. Ein solches Verbot kann nur angenommen werden, wenn die Abwägung der verschiedenen schutzwürdigen Interessen des Beamten mit dem schutzwürdigen Interesse der Allgemeinheit ergibt, daß dem Interesse an der Auskunftserteilung kein Übergewicht zuzubilligen ist.
Dienstherr Auskunftserteilungsverbot Disziplinarverfahren Beamter Interessenabwägung Geheimhaltung