Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 25. Juni 2012

12 B 39.08

Durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wird das Verfahren eingestellt und das Urteil des Verwaltungsgerichts für wirkungslos erklärt. Vorausgegangen war ein Zwischenverfahren ("in-camera"-Verfahren) vor dem Bundesverwaltungsgericht, das zum Ergebnis kam, dass der Informationszugang etwa zur Hälfte zu gewähren ist. Die Beteiligten erklärten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Finanzgericht Münster am 25. Juni 2012

15 K 874/10

Das Finanzgericht verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht. Für die Klage eines Insolvenzverwalters gegen ein Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs des Insolvenzschuldners ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten jedenfalls dann unzulässig, wenn der Kläger seinen Anspruch nicht auf die Vorschriften der Abgabenordnung, sondern ausschließlich auf die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes NRW stützt. Insofern macht der Kläger als Insolvenzverwalter als nicht am steuerlichen Verwaltungsverfahren Beteiligter auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen einen eigenständig geregelten Informationsanspruch geltend und damit gerade keinen Anspruch, der mit der Verwaltung von Abgaben zusammenhängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 27. Juni 2012

5 B 1463/11

Im Hinblick auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen bestätigt das Oberverwaltungsgericht die Feststellung der Vorinstanz, nach der das Gesetz für Behörden der Staatsanwaltschaft nur anwendbar ist, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dem Antragsteller steht somit kein Auskunftsanspruch über einen vermeintlichen Einsatz der Steuerfahndung auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz zu. Darüber hinaus befasst sich die Entscheidung mit dem presserechtlichen Auskunftsanspruch. Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Prozessuales Strafverfolgung

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 31. Juli 2012

12 S 95.11

Unter teilweiser Änderung des Beschlusses der Vorinstanz wird der Antragsgegner verpflichtet, einem Journalisten Einsicht in Unterlagen über Ausgaben für Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit unter Schwärzung rein privater Daten zu gewähren. Um einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit einer solchen Aussonderung geltend zu machen, bedarf es einer hinreichend substantiierten Darlegung, die vorliegend nicht erfolgt ist. Insbesondere sind keine Anhaltspunkte für einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu erkennen, da das Gesetz keine Interessenabwägung verlangt, sondern private Daten einfach geschwärzt werden können. Die entsprechende Vorschrift des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ist eng auszulegen. Das Oberverwaltungsgericht erkennt unter Verweis auf das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zudem einen Anordnungsgrund (Eilbedarf) an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bewertung des Informationsanliegens grundsätzlich der Presse obliegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aussonderungen Personenbezogene Daten Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 8. August 2012

2 L 80.12

Das Gericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zugang zu Umweltinformationen mangels Anordnungsgrund ab. Die Antragstellerin hat unter Berücksichtigung des mit dem Umweltinformationsgesetz verfolgten Zwecks, durch möglichst ungehinderten und uneingeschränkten Zugang zu Umweltinformationen auch der Kontrolle der Verwaltung zu dienen, keine drohenden Nachteile glaubhaft gemacht, die eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 14. September 2012

1 L 195/10

Das Oberverwaltungsgericht lehnt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass zwar ein Zugangsanspruch zu Rechnungen, die dem Land von Amtshilfe leistenden Bundesländern anlässlich eines Besuchs des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt wurden, besteht, jedoch Einzelheiten zu Personal- und Sachkosten zu schwärzen sind. Da der Kläger die Überlassung "möglichst ungeschwärzter Kopien" beantragt hat, ist er angesichts der Bedeutung des Wörtchens "möglichst" durch dieses Urteil nicht beschwert. Auch in materieller Hinsicht bestehen keine Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aussonderungen Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 25. September 2012

5 BV 10.1344

Das Oberverwaltungsgericht gibt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erneut auf, alle Herkunftsländer-Leitsätze in der zum Zeitpunkt dieses Beschlusses verfügbaren aktuellen Form vorzulegen. Es bemängelt, dass die Beklagtenseite nach Verzögerung des Verfahrens durch eine untaugliche und für das Bundesverwaltungsgericht nicht nachvollziehbare Sperrerklärung den Streitgegenstand auf eine historische Fassung der Leitsätze festlegen will. Bei einer Verpflichtungsklage kommt es aber grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage der abschließenden Entscheidung des Gerichts an. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 10. Oktober 2012

27 L 180.12

Das Gericht lehnt den Antrag eines Journalisten auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Versagung von Auskünften ab, da der Antragsteller keine vorläufige Maßnahme sondern eine endgültige Entscheidung begehre, die die Hauptsache vorwegnimmt. Auskunftsansprüchen von Journalisten gegenüber Behörden ist eine die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigende Dringlichkeit anzuerkennen, wenn die Auskunft zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Presse über einen gegenwärtig aktuellen Anlass erforderlich ist. Dies ist bei den vorliegend begehrten Informationen über Örtlichkeiten an denen die Polizei anlassunabhängige Identitätsfeststellungen durchgeführt hat nicht der Fall. Ein Auskunftsanspruch ergibt sich weder aus dem Berliner Pressegesetz, noch aus dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, da Zweck und Erfolg polizeilicher Maßnahmen gefährdet würden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Konkurrierende Rechtsvorschriften Sicherheitsaspekte Prozessuales Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Hamburg am 1. November 2012

10 E 2889/12

Mit seinem Beschluss lehnt das Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, da der Anordnungsgrund fehlt. Dem Antragsteller geht es nicht darum, ihm persönlich drohende Nachteile abzuwenden. Das Informationszugangsbegehren richtete sich auf detaillierte Auskünfte über alle von der Antragsgegnerin angebotenen Studiengänge für ein Semester. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 12. November 2012

12 S 54.12

Die prozessualen Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gelten auch im Bereich des Umweltinformationsrechts. Der Umstand, dass der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen nicht von der Darlegung eines rechtlichen Interesses abhängt und das Gesetz eine zügige Bearbeitung von Informationsanträgen vorsieht, ändert daran nichts. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales