Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Saarland (SUIG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 26. April 2012

10 K 822/11

Gegenüber dem saarländischen Innenministerium besteht kein Anspruch auf Übermittlung von Auszügen der Protokolle verschiedener Besprechungen der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder. Im Gegensatz zum Umweltinformationsrecht genügt es im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht, dass die Behörde die faktische Verfügungsmöglichkeit über die Unterlagen besitzt. Verfügungsberechtigt ist vielmehr grundsätzlich deren Urheber, also im vorliegenden Fall das Bundesministerium des Innern. Der Informationen suchende Bürger muss sich somit stets an den Urheber der Information halten, um sein Informationsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz wahrzunehmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 27. Juni 2007

8 B 922/07

Der Eilantrag ist nicht - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - schon deshalb unzulässig, weil er nicht hinreichend bestimmt ist. Bei Streitigkeiten um die Einsicht in bislang unbekannte Unterlagen kann ein gesetzlicher Informationszugangsanspruch nicht vollständig leerlaufen, weil dem Antragsteller die genaue Bezeichnung einzelner Unterlagen abverlangt wird. Es genügt, wenn er sein Zugangsbegehren im Rahmen des ihm Möglichen umschreibt. Das Oberverwaltungsgericht stellt dennoch fest, dass die Voraussetzungen für eine einstweiligen Anordnung wegen der ansonsten eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache fehlen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales Beratungspflicht

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 14. Mai 2012

12 S 12.12

Das Oberverwaltungsgericht ändert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus. Nicht nur handelt es sich bei der Antragsgegnerin - einer juristische Person des Privatrechts - um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die begehrten Unterlagen stellen, anders als vom Verwaltungsgericht angenommen, auch Umweltinformationen dar. Beantragt hatten die Kläger den Zugang zu verschiedenen Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung und Errichtung eines Großflughafens stehen. In der Entscheidung rügt das Oberverwaltungsgericht die enge Auslegung des Umweltinformationsbegriffs durch die Vorinstanz. Diese hatte den Zugangsanspruch auf Daten beschränkt, die als Entscheidungsgrundlage für den Planfeststellungsbeschluss gedient haben. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts enthält grundlegende Ausführungen zum Zweck des Umweltinformationsrechts. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die strittigen Informationen herauszugeben. Die Eilbedürftigkeit wird mit dem Zeitplan des von den Antragstellern beabsichtigten Klageverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht, in dem die Informationen verwendet werden sollen, begründet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Cottbus am 7. Juni 2012

3 M 12/12

Das Verwaltungsgericht erlässt einen Vollstreckungsbeschluss, in dem der Vollstreckungsschuldnerin ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,00 Euro für den Fall angedroht wird, dass sie ihrer Verpflichtung, der Vollstreckungsgläubigerin entsprechend dem Tenor einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu gewähren, nicht bis zu einer bestimmten Frist nachkommt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Sachsen am 5. März 2015

4 A 797/13

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden ab. Die Anwendung einer aus dem Weingesetz hervorgehenden, speziellen Versagungsregelung für den Informationszugang verstößt nicht zwingend gegen die Umweltinformationsrichtlinie. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Wiesbaden am 9. Oktober 2015

6 K 228/15

Das Gericht bestätigt die Ablehnung der Herausgabe eines Konsortialvertrags, der im Zusammenhang mit dem Ausbau eines Flughafens geschlossen worden war. Zwar besteht ein Anspruch auf Umweltinformationen auch dann, wenn es um beschlossene politische Handlungsprogramme, Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen und Pläne geht. Der in Rede stehende Vertrag ist jedoch kein Abkommen zum Schutz von Umweltbestandteilen. Die Tatsache, dass er an einer bestimmten Stelle eine Umweltinformation enthält (die bekannt gegeben wurde), lässt nicht den Umkehrschluss zu, dass auch alle übrigen Regelungen des Vertrags Umweltinformationen darstellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Januar 2015

12 B 13.13

Auch Gemeinden können als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach dem Umweltinformationsrecht anspruchsberechtigt sein. Bei dem beklagten, als GmbH betriebenen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die Errichtung eines Schienenwegs stellt eine Maßnahme oder Tätigkeit mit Umweltauswirkungen dar; bei dem strittigen Rahmengutachten, das eine wirtschaftliche Analyse im Hinblick auf diese Planungen enthält, handelt es sich somit um Umweltinformationen. Ein Geschäftsgeheimnis steht seiner Herausgabe nicht entgegen. Dies gilt auch für einen Rahmenentwurfsplan mit Stand 1995. Da diese Informationen weit in die Vergangenheit zurückreichen, besteht hier eine spezifische Darlegungslast für das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses, der die Beklagte nicht Rechnung getragen hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Beschluss: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 29. November 2010

17 L 1227/10

Das Verwaltungsgericht stellt im Rahmen eines Eilverfahrens die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid über die Gewährung von Einsicht in Unterlagen, die Umweltinformationen enthalten, wieder her. Hintergrund ist ein Skandal um die Umweltbelastung durch eine Abfallbehandlungsanlage. Das private Interesse des betroffenen Unternehmens am einstweiligen Nichtvollzug überwiegt das öffentliche Informationsinteresse. Während dem Informationsinteresse nach einer Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung im Hauptsacheverfahren uneingeschränkt Rechnung getragen werden kann, würde die Gewährung der Einsicht dazu führen, dass etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens zugänglich würden und damit ein endgültiger Rechtsverlust eintreten würde. Dem Interesse der Allgemeinheit wird zudem durch die behördlichen Maßnahmen zur Unterbindung einer Umweltgefährdung Rechnung getragen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 23. Februar 2017

7 C 16.15

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz. Informationen, die im Zusammenhang mit der Planung eines Schienenwegs für die S-Bahn stehen, sind als Umweltinformationen einzustufen, soweit sie dem Bau des Schienenweges weiter dienen. Die klagende Gemeinde ist auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes anspruchsberechtigt. Die Klagegegnerin, eine Tochter der Deutschen Bahn AG, ist, da es sich um die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe im Zusammenhang mit der Umwelt handelt und sie der Kontrolle des Bundes unterliegt, informationspflichtige Stelle im Sinne des Gesetzes. Das Vorliegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses wurde nicht hinreichend dargelegt. Insbesondere weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass das berechtigte Interesse an einer Nichtverbreitung unternehmensbezogener Tatsachen mit fortschreitendem Zeitablauf abnehmen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

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