Informationsfreiheitsanfragen
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Auskunft zu Betreuungskosten/ Stand Strategie Ganztagsbetreuung
Stadt Beilstein – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 2 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 4 2022
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 11 2022
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Statistik zu den Anträgen mit F64-Bezug
an Medizinischer Dienst Baden-Württemberg und andere Behörden
Antwort verspätet, 3 Monate, 4 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 18 2023
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 21 2022
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 39 2023
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 24 2022
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 8 2022
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 50 2022
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche her , 80,40 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 50 2021
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 4 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 20 2022
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 4 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
m=&relation=2796466 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
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Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Amthof 13 75038 Oberderdingen
Gemeinde Oberderdingen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 2 Wochen, 6 Tage herEines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG -
Unterlagen, Protokolle, Dokumente, Präsentationen und den gesamten Schriftverkehr incl. aller Mails aus dem Vorhaben der Bund-Länder-Kommission für lnformationstechnik in der Justiz (BLK)
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 5 Monate, 3 Wochen her(LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 -
Daten Verkehrsberuhigung Mittelstraße
Stadt Laupheim – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 5 Monate, 3 Wochen herzu den vorgenannten Daten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 34 2023
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 4 Wochen her , 80,40 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Ofenführerschein bzw. Ofenakademie
Landratsamt Freudenstadt – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 42 2023
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 52 2021
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 3 2022
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 37 2022
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 42 2021
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 51 2021
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Gewinn der Universität durch Sexspielzeug
Universität Ulm – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
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