Informationsfreiheitsanfragen

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Ihre Suche ergab 5.444 Ergebnisse.

  • Entzug der Kassenzulassung von Dr. med. Wolfgang Scheel
    Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 1 Monat her
    Scheels zu Impfungen und dem vermutlich in Kürze in Kraft tretenden Masernschutzgesetz (=Impfpflicht) Scheels zu Impfungen und dem vermutlich in Kürze in Kraft tretenden Masernschutzgesetz (=Impfpflicht) (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Wolfgang Scheel“ vom 03.02.2020 (#179134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit
  • Dokumente zur Erstellung von Wanderfalkenschutzkonzeptes
    Regierungspräsidium KarlsruheBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 2 Monate her
    Dokumente zur Erstellung von Wanderfalkenschutzkonzeptes Dokumente zur Beauftragung von Frau Zech zur Erstellung des Dokuments mit dem Titel "Anlassbezogene Überarbeitung des Wanderfalkenschutzkonzeptes für das Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“ unter Einbeziehung weiterer Schutzgüter für das Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“ unter Einbeziehung weiterer Schutzgüter Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Insektenschutz Bad Ditzenbach Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude [#230158] Antrag § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Stadt Mannheim: Öffentliche Schutzräume
    Stadt MannheimBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre her
    Stadt Mannheim: Öffentliche Schutzräume Eine Liste von ausgewiesenen öffentlichen Schutzräumen in der Luftschutzbunker mit ABC-Filter, ...). Schutzräume Bevölkerungsschutz Zivilschutz Stadt Mannheim: Öffentliche Schutzräume [#242443 Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener
  • Krisenpläne / Katastrophenschutzpläne / Katastrophenschutz Konzept / Gefährdungsanalysen Antrag nach Katastrophenschutzpläne oder Katastrophenschutz Konzepte sowie vorliegende Gefährdungsanalysen und Alarm nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes Mit freundlichen Grüßen Krisenpläne / Katastrophenschutzpläne / Katastrophenschutz Konzept Katastrophenschutzpläne oder Katastrophenschutz Konzepte sowie vorliegende Gefährdungsanalysen und Alarm
  • Kontraindikationen im Rahmen des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz Antrag nach dem LIFG/UVwG /VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Inzwischen sind die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes Terminus "medizinische Kontraindikation" nach der Neufassung des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz Mit freundlichen Grüßen Kontraindikationen im Rahmen des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Inzwischen sind die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes
  • Datenschutzpanne der EnBW (SWR-Marktcheck) - Meldung - Prüfungsergebnis - Aktenzeichen 1) die zur u.g Datenschutzpanne erfolgte und abgeschlossene datenschutzrechtliche Überprüfung. Datenschutzpanne erfolgte und abgeschlossene datenschutzrechtliche Überprüfung. nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes Inneres Datenschutz Informationsfreiheit
  • (IFG) oder anderer Transparenzgesetze unterliegen. (IFG) oder anderer Transparenzgesetze unterliegen. nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes (IFG) oder anderer Transparenzgesetze unterliegen. Inneres Datenschutz Informationsfreiheit
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
    Gemeinde SchlatBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate her
    Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
    Gemeinde KuchenBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate her
    Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
  • Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
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