Informationsfreiheitsanfragen
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Entzug der Kassenzulassung von Dr. med. Wolfgang Scheel
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 1 Monat herScheels zu Impfungen und dem vermutlich in Kürze in Kraft tretenden Masernschutzgesetz (=Impfpflicht) Scheels zu Impfungen und dem vermutlich in Kürze in Kraft tretenden Masernschutzgesetz (=Impfpflicht) (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Wolfgang Scheel“ vom 03.02.2020 (#179134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit -
Dokumente zur Erstellung von Wanderfalkenschutzkonzeptes
Regierungspräsidium Karlsruhe – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 2 Monate herDokumente zur Erstellung von Wanderfalkenschutzkonzeptes Dokumente zur Beauftragung von Frau Zech zur Erstellung des Dokuments mit dem Titel "Anlassbezogene Überarbeitung des Wanderfalkenschutzkonzeptes für das Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“ unter Einbeziehung weiterer Schutzgüter für das Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“ unter Einbeziehung weiterer Schutzgüter Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Bad Ditzenbach – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 6 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Insektenschutz Bad Ditzenbach Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Gingen an der Fils – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 6 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude [#230158] Antrag § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Stadt Mannheim: Öffentliche Schutzräume
Stadt Mannheim – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre herStadt Mannheim: Öffentliche Schutzräume Eine Liste von ausgewiesenen öffentlichen Schutzräumen in der Luftschutzbunker mit ABC-Filter, ...). Schutzräume Bevölkerungsschutz Zivilschutz Stadt Mannheim: Öffentliche Schutzräume [#242443 Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener -
Krisenpläne / Katastrophenschutzpläne / Katastrophenschutz Konzept / Gefährdungsanalysen
Gemeinde Zell unter Aichelberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre herKrisenpläne / Katastrophenschutzpläne / Katastrophenschutz Konzept / Gefährdungsanalysen Antrag nach Katastrophenschutzpläne oder Katastrophenschutz Konzepte sowie vorliegende Gefährdungsanalysen und Alarm nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes Mit freundlichen Grüßen Krisenpläne / Katastrophenschutzpläne / Katastrophenschutz Konzept Katastrophenschutzpläne oder Katastrophenschutz Konzepte sowie vorliegende Gefährdungsanalysen und Alarm -
Kontraindikationen im Rahmen des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre herKontraindikationen im Rahmen des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz Antrag nach dem LIFG/UVwG /VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Inzwischen sind die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes Terminus "medizinische Kontraindikation" nach der Neufassung des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz Mit freundlichen Grüßen Kontraindikationen im Rahmen des § 20 Abs. 6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Inzwischen sind die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes -
Datenschutzpanne der EnBW (SWR-Marktcheck) - Meldung - Prüfungsergebnis - Aktenzeichen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 8 Monate herDatenschutzpanne der EnBW (SWR-Marktcheck) - Meldung - Prüfungsergebnis - Aktenzeichen 1) die zur u.g Datenschutzpanne erfolgte und abgeschlossene datenschutzrechtliche Überprüfung. Datenschutzpanne erfolgte und abgeschlossene datenschutzrechtliche Überprüfung. nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes Inneres Datenschutz Informationsfreiheit -
Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen / Vorhandene Unterlagen diesbezüglich
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 7 Monate her(IFG) oder anderer Transparenzgesetze unterliegen. (IFG) oder anderer Transparenzgesetze unterliegen. nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes (IFG) oder anderer Transparenzgesetze unterliegen. Inneres Datenschutz Informationsfreiheit -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Zell unter Aichelberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Börtlingen – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Bad Boll – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Gruibingen – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Gammelshausen – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Mühlhausen im Täle – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Wäschenbeuren – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Schlat – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Kuchen – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Schlierbach – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Bad Überkingen – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Rechberghausen – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Adelberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Aichelberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Albershausen – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. -
Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude
Gemeinde Birenbach – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herUmsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude 1. Hintergrund: Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1. " Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt: "Es ist im Zeitraum 1. vom 1.
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